Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Prozess in Augsburg: Mordversuch auf B17? "Ausgerechnet der einzige Baum, der frei stand"

Prozess in Augsburg
18.03.2022

Mordversuch auf B17? "Ausgerechnet der einzige Baum, der frei stand"

Dieses Bild bot sich im März 2021 den Rettungskräften an der B17. Wie durch ein Wunder hatten der Mann und seine Ehefrau diesen Unfall überlebt. Steckte ein Mordversuch dahinter?
Foto: Berufsfeuerwehr Augsburg (Archivbild)

Plus Im Prozess um den Mordversuch eines Mannes an der Ehefrau auf der B17 bei Augsburg erzählen Zeugen, was ihnen an dem vermeintlichen Unfall komisch vorkam.

Als er von dem Unglück auf der B17 nahe dem Fußballstadion hörte, setzte sich Michael M. sofort ins Auto und fuhr zur Unfallstelle. Der Abteilungsleiter beim Versandhändler Amazon hatte soeben erfahren, dass es sich bei dem Auto, das gegen einen Baum geprallt war, um das seiner neuen Freundin und deren Ehemann handelte. Seit rund zwei Monaten führte M., der Vorgesetzter des Ehepaares war, mit Raluca G. eine Beziehung. Die damals 35-Jährige hatte einige Tage vor dem Unfall ihrem Ehemann Valentin G. (alle Namen geändert) ihre Liebe zum gemeinsamen Chef gestanden und ihm die Trennung eröffnet. Als Michael M. an jenem Morgen des 24. März die Unfallstelle nach einem langen Stau endlich erreichte, seien nur noch das Wrack und die Polizei vor Ort gewesen. Wie er der 8. Strafkammer des Augsburger Landgerichts am dritten Verhandlungstag erzählt, kam ihm der Unfall sofort komisch vor.

"Ich sagte noch einem Polizeibeamten, das war kein Unfall", erinnert sich der 37-Jährige im Zeugenstand. Wenige Meter rechts von ihm sitzt der 49-jährige Rumäne Valentin G. auf der Anklagebank, der der Übersetzung der Gerichtsdolmetscherin aufmerksam folgt. Manchmal schüttelt er bei den Schilderungen des Nebenbuhlers den Kopf. G. wird des Mordversuches an seiner Frau beschuldigt. Wie berichtet, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, den Unfall auf dem Weg zur Arbeit bei Amazon absichtlich herbeigeführt zu haben, um seine auf dem Beifahrersitz schlafende Frau zu töten. Raluca G. hatte nur knapp überlebt.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

19.03.2022

Der Zeuge schildert, dass überall an der B17 beidseitig Leitplanken angebracht seien. Nur an dieser Stelle stünde ein Baum frei.

Frage: fährt man dann im Wissen darum auf der linken Spur, wenn man geplant hat, seine Frau umzubringen, indem man die Beifahreseite gegen den Baum steuert, wie es die Staatsanwaltschaft aber auch der Zeuge, der eher nicht unbefangen ist, behauptet. Anzunehmen wäre doch, dass man die rechte Spur wählt, um sicher zu gehen, dass sich an dieser Stelle kein anderes Fahrzeug dazwischen befindet.

Auch finde ich die Mutmaßung der Zeugin befremdlich, man könne beim Einschlafen keine „ruhige einfache Kurve“ fahren.Ich meine das geht sehr wohl, hängt halt von den Gegebenheiten ab.

19.03.2022

Antwort zu ihrer Frage: Die linke Spur zu wählen wäre sogar sehr sinnvoll. Wenn sie die rechte Spur wählen, müssen sie der Trägheitsmasse des Autos gegenlenken. Wenn sie schon mal beim (sehr empfehlenswerten) ADAC-Sicherheitstraining waren, wissen sie, das dies, wenn man vom Fahrstreifen abkommt, sehr schwierig ist. Die linken Reifen (noch auf der Strasse) haben eine viel höhere Haftung als die rechten Reifen (im Gras). Folge daraus ist, das das Fahrzeug nicht wie erwartet reagiert.
Fährt man jedoch auf der linken Seite, so findet die Richtungsänderung und damit der Trägheitsschwung auf der Straße statt. Wenn man auf den Baum zusteuert und die Straße verlässt, muss man nicht mehr lenken und das Auto trifft sein 'Ziel' durch die Trägheit automatisch.
Ist natürlich Sache des Gerichts dies zu klären. Aus meiner Sicht wäre dies jedoch ein weiteres Indiz, das die Aktion vom Fahrer nicht spontan sondern gewollt ausgeführt wurde. (kleiner Hinweis: Dieses 'Fahrerwissen' ließe sich ja z.B. nachweisen, wenn er solch ein Sicherheitstraining absolviert hat)

18.03.2022

Mal eine Frage zum redaktionellen Stil: Die beteiligten Personen sind anhand Beschreibungen wie 'Fahrer' 'Beifahrerin' usw. direkt darstellbar. Wieso werden sie dann im Artikel mit Namen genannt, obwohl diese ja geändert wurden? Oder soll durch den Namen 'Raluca' durch die Hinterhand hingewiesen werden, das es sich um eine rumänische Staatsbürgerin handelt?

19.03.2022

Seltsame Ansicht von Ihnen. Im Artikel ist doch ausdrücklich erwähnt dass es sich bei dem Ehepaar um Rumänen handelt. Ob nun inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen wurde geht aus dem Artikel nicht hervor und ist meines Erachtens auch zweitrangig. Also warum durch die Hinterhand? In Zukunft erst mal lesen, dann verstehen. Zudem denke ich einfach, dass durch eine Namensgebung, wenn auch nicht die richtige, den Personen mehr Persönlichkeit gegeben wird.