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Führerschein-Prüfungsfragen: Wie viele Fehlerpunkte darf man haben – und was ändert sich?

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Führerschein-Prüfungsfragen: Wie viele Fehlerpunkte darf man haben – und was ändert sich?

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    Bei der theoretischen Führerscheinprüfung darf man sich nur eine gewisse Anzahl an Fehlerpunkten erlauben.
    Bei der theoretischen Führerscheinprüfung darf man sich nur eine gewisse Anzahl an Fehlerpunkten erlauben. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    In der Fahrschule werden angehende Autofahrer in Praxis- und Theorieeinheiten für den Straßenverkehr fit gemacht. Im Rahmen der theoretischen Ausbildung lernen Fahrschüler unter anderem, welche Regeln und Verbote gelten, welche technischen Anforderungen ein Fahrzeug erfüllen muss und wie man am Steuer richtig auf Gefahrensituationen reagiert. Dieses Wissen wird am Ende der Fahrausbildung im theoretischen Teil der Führerscheinprüfung abgefragt. Um sie zu bestehen, muss der Großteil der Prüfungsfragen richtig beantwortet werden. Doch wie viele Fehlerpunkte darf man sich eigentlich leisten, ehe man durchfällt? Und welche Änderungen sieht die geplante Führerschein-Reform vor?

    Wie läuft die theoretische Führerscheinprüfung ab?

    Nach einer gewissen Vorbereitungszeit im Theorieunterricht der Fahrschule können Fahrschülerinnen und -schüler an der theoretischen Prüfung teilnehmen. Wann genau sie zugelassen werden, liegt im Ermessen des Fahrlehrers oder der Fahrlehrerin, wie der TÜV Süd informiert. Die Theorieprüfung darf nach Angaben des ADAC jedoch frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters abgelegt werden. Beim Autoführerschein B17 (begleitetes Fahren ab 17 Jahren) entspricht das 16 3⁄4 Jahren, beim Mofaführerschein sind es 14 3⁄4 Jahre.

    Die Prüfung findet laut ADAC bei anerkannten Prüfstellen wie TÜV oder Dekra statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Multiple-Choice-Fragen am PC oder Tablet beantworten. Dies ist in verschiedenen Sprachen möglich. Eine zeitliche Begrenzung gibt es dabei nicht. Der Fragenkatalog für die Theorieprüfung wird vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) in Zusammenarbeit mit den zuständigen obersten Landesbehörden und den technischen Prüfstellen festgelegt.

    Die Prüfungsgebühr für die Theorieprüfung beträgt dem ADAC zufolge einheitlich 25 Euro. Zusätzlich berechnet die jeweilige Fahrschule eine Pauschale für die Anmeldung, die zwischen 50 und 150 Euro liegt.

    Theorieprüfung beim Führerschein: Wie viele Fehlerpunkte darf man maximal haben?

    Der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung umfasst beim regulären Pkw-Führerschein (Klasse B) nach Angaben des BMV derzeit 1169 verschiedene Fragen. Wie viele Fragen in der Prüfung beantwortet werden müssen und wie hoch die maximale Anzahl an Fehlerpunkten sein darf, hängt gemäß Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von der jeweiligen Führerscheinklasse ab.

    FührerscheinklasseAnzahl PrüfungsfragenSumme der PunkteZulässige Fehlerpunkte
    Klasse A, A1, A2, AM, B, L, T30110Maximal 10 (aber nicht zweimal 5-Punkte-Fehler*)
    Mofa2069Maximal 7
    Erweiterung Klasse A, A1, A2, AM, B, L, T2072Maximal 6
    Erweiterung Klasse C37128Maximal 10 (aber nicht zweimal 5-Punkte-Fehler*)
    Erweiterung Klasse C1, CE30105Maximal 10 (aber nicht zweimal 5-Punkte-Fehler*)
    Erweiterung Klasse D40138Maximal 10 (aber nicht zweimal 5-Punkte-Fehler*)
    Erweiterung Klasse D135121Maximal 10 (aber nicht zweimal 5-Punkte-Fehler*)

    * Zur Erklärung: Die Fragen der Theorieprüfung sind unterschiedlich gewichtet. Je nach Schwierigkeitsgrad wird eine falsch beantwortete Frage mit zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet, erläutert der TÜV Nord. Werden zwei Fragen, die mit je fünf Fehlerpunkten gewichtet sind, falsch beantwortet, gilt die Prüfung trotz der maximal zulässigen Anzahl von zehn Fehlerpunkten als nicht bestanden. Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler heißt das: Gerade auf die Fünf-Punkte-Fragen sollte man besonders gut vorbereitet sein. Sie befassen sich häufig mit Verkehrssituationen rund um Gefahrenlehre, Vorfahrt und Abstände.

    Führerschein-Reform: Was soll sich bei der Theorieprüfung ändern?

    Im Rahmen der geplanten Führerschein-Reform stehen laut dem Bundesverkehrsministerium unter anderem bei der theoretischen Fahrprüfung Neuregelungen an. So sollen die Prüfungskataloge aller Fahrerlaubnisklassen schrittweise überarbeitet und gekürzt werden. Der Fragenkatalog für den regulären Autoführerschein (Klasse B) soll beispielsweise um rund ein Drittel reduziert werden – von 1169 auf ca. 840 Fragen. Zudem werden die bestehenden Fragen daraufhin geprüft, ob sie den europarechtlich geltenden Vorschriften entsprechen und ausreichend klar formuliert sind.

    Und auch das Bewertungssystem der Theorieprüfung soll reformiert werden. Künftig bringt jede Frage nur noch einen Punkt. Nichtsdestotrotz bleibt die Ausnahmeregelung für kritische, sicherheitsrelevante Fragen im Kern bestehen: Sie dürfen nicht falsch beantwortet werden, um die Prüfung erfolgreich abzuschließen.

    Was passiert, wenn man durch die theoretische Führerscheinprüfung fällt?

    Wer die theoretische Fahrprüfung nicht beim ersten Mal besteht, kann sie nach Angaben des ADAC beliebig oft wiederholen. Dabei fallen erneute Prüfungs- und Anmeldegebühren an. Allerdings muss bis zum nächsten Prüfungstermin eine Wartezeit von mindestens zwei Wochen eingehalten werden. Wurde die Theorieprüfung aufgrund eines Täuschungsversuchs als nicht bestanden gewertet, verlängert sich die Wartefrist auf bis zu neun Monate.

    Übrigens: In vielen Ländern außerhalb Europas wird die deutsche Fahrerlaubnis nicht anerkannt. Autofahrer benötigen dort einen internationalen Führerschein. Bei der Beantragung ist allerdings Vorsicht geboten, denn im Internet gibt es mehrere betrügerische Fake-Websites, die überzogene Gebühren verlangen, persönliche Daten abgreifen oder gefälschte Dokumente ausstellen.

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