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  3. Flugblatt-Affäre: Wie werden Schüler heute belangt, wenn sie ein antisemitisches Flugblatt haben?

Flugblatt-Affäre
29.08.2023

Wie werden Schüler heute belangt, wenn sie ein antisemitisches Flugblatt haben?

Was passiert mit Schülern nach einem rechtsradikalen Vorfall? Das Lehrerkollegium entscheidet je nach Einzelfall.
Foto: Caroline Seidel, dpa

Als man das Pamphlet in seiner Schultasche fand, wurde Hubert Aiwanger zur Strafe ein Referat auferlegt. Das war im Schuljahr 1987/88. Wie Schulen heutzutage wohl damit umgehen würden.

Ein Referat über das sogenannte Dritte Reich: Diese Strafe soll dem damals 17-jährigen Hubert Aiwanger auferlegt worden sein, nachdem das naziverherrlichende Flugblatt in seiner Schultasche gefunden worden war. Ob er das Referat je gehalten hat, geht aus Aiwangers Stellungnahme nach den Anschuldigungen der Süddeutschen Zeitung nicht hervor. 

All das geschah im Schuljahr 1987/88. Aber wie würde ein Schüler heute bestraft, fände man ein solches antisemitisches Pamphlet bei ihm? Man müsse immer den Einzelfall bewerten, erklärt Gerd Nitschke, Vizepräsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands BLLV. "Man muss schauen: Wie ist die Gesamtsituation in der Klasse, in welchem Umfeld bewegt sich der betreffende Schüler, ist er als Teil der rechten Szene bekannt?" All so etwas wirke sich auf den Umgang mit solch einem Vergehen aus. 

Generell sollte es nicht in erster Linie darum gehen, einen Schüler zu bestrafen, sondern seine Tat pädagogisch sinnvoll in der Schule "zum Thema zu machen". Ein Referat wie im Fall Aiwangers könne dabei ein erster Schritt sein – "der aber natürlich auch in eine völlig falsche Richtung gehen könnte", etwa, wenn ein Schüler darin den Holocaust leugne. 

BLLV-Vertreter: "Gehe davon aus, dass unsere Rechtsabteilung eine Anzeige unterstützen würde"

Neben den pädagogischen Maßnahmen geht Nitschke auf der Grundlage des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes davon aus, dass ein verschärfter Verweis die höchste Ordnungsmaßnahme für ein Pamphlet mit hetzerischen Inhalten wäre. Mit Einverständnis der Schulleitung könnte sich eine Lehrkraft auch entscheiden, Anzeige zu erstatten, wenn sie ein solches Flugblatt bei einem Schüler entdeckt. "Ich gehe davon aus, dass unsere Rechtsabteilung in so einem Fall eine Anzeige unterstützen würde", sagt der zweite Vorsitzende des größten bayerischen Lehrerverbands.

Grundsätzlich empfiehlt Nitschke Lehrkräften, neben der Schulleitung als Erstes die bayerischen Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz zu kontaktieren, die an den Schulberatungsstellen angesiedelt sind. Es handelt sich um Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte, die speziell für die Intervention und Prävention bei politisch oder religiös motiviertem Extremismus ausgebildet sind. 

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An Schulen kommt es immer wieder zu fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Äußerungen

Für die Ermittlungen der Polizei ist es weniger erheblich, ob eine Mutprobe, ein Dumme-Jungen-Streich oder wirklich eine rechtsradikale Gesinnung Ursache einer extremistischen Handlung ist. Die Kriminalstatistik dokumentiert nur die Tat als solche. Wie häufig rechtsmotivierte Straftaten an Schulen angezeigt werden, hat das Bundeskriminalamt (BKA) für die Jahre 2018 bis 2021 ausgerechnet, bayerische Zahlen gibt es nicht. Ein Drittel aller rechten Straftaten mit minderjährigen Tatverdächtigen spielt sich bundesweit an Schulen ab. In den Jahren 2018 und 2019 lag die Zahl laut BKA im mittleren dreistelligen Bereich, 2020 und 2021 etwas niedriger. Es kam zu fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Äußerungen und teils zu tätlichen Angriffen. Am häufigsten: Zeigen des Hitlergrußes, Ausrufe wie "Sieg Heil" und "Heil Hitler", Nazi-Schmierereien.

Nationalsozialistische Memes tauchen auf Schülerhandys häufiger auf.
Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

Verstärkt verbreiten Schülerinnen und Schüler rechtsradikale Inhalte über Messenger-Dienste. In den vergangenen Monaten hatte es etwa im Allgäu mehrere Fälle gegeben, in denen Schüler Symbole aus dem Nationalsozialismus verwendet und im Internet weiterverbreitet hatten. Kinder und Jugendliche aus mehreren Schulen hatten im Internet Text-Bild-Kombinationen – sogenannte Memes – mit Hakenkreuzen, Hitlergrüßen und Nazi-Animationen verschickt. Einige der jungen Täterinnen und Täter erhielten Verweise, zudem erstatteten Lehrkräfte Anzeigen bei der Polizei. Es geht um das Verbreiten von Propagandamitteln sowie Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und um Volksverhetzung. 

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