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Bettina Wulff vs. Google
14.09.2012

Wo die Freiheit endet

Zumindest, wenn es nach der Philosophie von Google geht, ist es durchaus erlaubt, der Frau des früheren Bundespräsidenten Beziehungen zum Rotlichtmilieu zu unterstellen. Indirekt zwar, aber für jeden sichtbar – jedes Mal, wenn man bei der Internetsuchmaschine „Bettina Wulff“ eingibt.
Foto: Screenshot AZ

Der Fall Wulff vs. Google ist symptomatisch für das Machtgefüge im Internet. Die großen Spieler bestimmen selbst, welche Regeln gelten. Wer anderer Meinung ist, muss kämpfen.

Für Harald Schmidt war es ein gefundenes Fressen. Bettina Wulff und ihr Mann hätten ja professionelle Hilfe eines Therapeuten in Anspruch genommen, berichtete er in seiner Show am Mittwochabend. „Oh“, stutzte der Entertainer dann scheinheilig. „Darf man Bettina Wulff und ,Professionelle‘ überhaupt noch in einem Satz sagen?“

„Professionelle“, „Prostituierte“, „Escort-Dame“: Zumindest, wenn es nach der Philosophie von Google geht, ist es durchaus erlaubt, der Frau des früheren Bundespräsidenten Beziehungen zum Rotlichtmilieu zu unterstellen. Indirekt zwar, aber für jeden sichtbar – jedes Mal, wenn man bei der Internetsuchmaschine „Bettina Wulff“ eingibt.

Bettina Wulff mit anrüchigen Begriffen kombiniert

Vor einer Woche reichte Gernot Lehr, der Rechtsanwalt von Bettina Wulff, Klage gegen den Google-Konzern beim Landgericht Hamburg ein. Die Pressekammer bekam dazu eine Liste von Worten überreicht – „von „A“ (Artemis Château) bis „W“ (Wildes Vorleben)“, wie die Süddeutsche Zeitung zu berichten wusste. Das Ziel der Klage: Google soll verboten werden, den Namen Bettina Wulff bei der sogenannten Auto-Vervollständigung mit diesen anrüchigen Begriffen zu kombinieren.

Die Auto-Vervollständigung ist eine technische Funktion bei Google. Sie greift, sobald man nach einem Begriff sucht. Ein Algorithmus prüft dann, welche Suchwort-Kombinationen frühere Nutzer eingegeben hatten. Diese schlägt er dann dem Suchenden vor.

Als vor einem Jahr im Internet Gerüchte die Runde machten, die damalige First Lady habe ein Vorleben als Prostituierte gehabt, suchten viele Nutzer bei Google die Worte „Bettina Wulff Prostituierte“. Die Suchmaschine „merkte sich“ das – und schlägt die Kombination Suchenden bis heute noch vor.

Wie viel Verantwortung hat ein marktbeherrschender Konzern?

Bei Google selbst mag man daran nichts Verwerfliches erkennen. „Die Schlagworte sind keine Vorschläge, die Google seinen Usern macht“, sagt Sprecher Kay Oberbeck. „Wir geben lediglich zu einem bestimmten Suchwort die Worte an, die am häufigsten in Verbindung damit eingetippt werden.“ Es gehe also nicht um eine Meinungsbekundung seitens des Unternehmens, sondern um eine neutrale Wiedergabe der häufigsten Suchanfragen.

Google pocht also auf seine Neutralität. Zu Recht? Oder andersherum gefragt: Wie viel Verantwortung hat ein Konzern, der in Deutschland über 95 Prozent aller Internet-Suchabfragen abwickelt und damit marktbeherrschend ist?

Dass Google die Möglichkeit hätte, gewisse Begriffe zu blockieren, räumt Sprecher Oberbeck ein. In der Causa Wulff sieht Google allerdings bislang keinen Anlass dazu: „Warum sollten wir das machen?“, fragt Oberbeck.

Zumindest rein rechtlich sollte Google gute Karten haben – eigentlich. „Bettina Wulff hat mit ihrer Klage kaum Erfolgsaussichten“, meint etwa der bekannte Düsseldorfer Rechtsanwalt und Blogger (www.lawblog.de) Udo Vetter. „Solange Google ohne redaktionelle Bewertung der Inhalte nur als Mittler zwischen dem Suchenden und dem Anbieter fungiert, macht sich das Unternehmen nicht juristisch angreifbar.“

Ob die Hamburger Pressekammer das ähnlich sieht, bleibt aber abzuwarten. Die Richter vertreten seit Jahren eine medienfeindliche Linie, stellen das Persönlichkeitsrecht über die Meinungsfreiheit. Nicht auszuschließen also, dass der Rechtsstreit Wulff vs. Google durch die Instanzen gehen – und damit Jahre dauern – wird.

Wüste Beschimpfungen im Internet

Bettina Wulff wird also noch eine Weile damit leben müssen, dass ihr Name Internetnutzern in Verbindung mit Begriffen aus dem Rotlichtmilieu gezeigt wird. Und nicht nur dort. Bei Amazon, dem größten Onlinebuchhändler der Welt, wird ihr neues Buch schon seit Tagen von Nutzern mit Stichworten versehen.

Die sogenannten Tags sollen Bücher im Amazon-Shop eigentlich treffend aus Lesersicht charakterisieren. Stattdessen hatten bis gestern über 260 teils wüste Beschimpfungen den Weg in die Tag-Liste gefunden, darunter Begriffe wie „peinlich“, „geldgeil“ oder auch „Rotlicht“. Nur wenige Tags wurden von Amazon gelöscht. „Wir haben Regeln für die Tag-Nutzung, die beinhalten, dass keine ordinären oder obszönen Ausdrücke, aufhetzende oder böswillige Tags verwendet werden“, begründete eine Amazon-Sprecherin.

Was „obszön“ oder „böswillig“ ist, entschied Amazon selbst. Und das ist kein Einzelfall, sondern üblich bei den vier Big Playern des Internets. Apple, Facebook, Amazon und Google stellen nach eigenem Gutdünken Regeln auf, an die sie sich halten – und an die sich auch ihre Kunden und Nutzer halten sollen. Amerikanische Moralvorstellungen von freier Me inungsäußerung spielen hier oft eine Rolle, gepaart bisweilen mit Prüderie – eine Gratwanderung.

Im Fall Wulff geht es Google wohl nicht ums Geld. Es geht darum, den Anschein zu vermeiden, man gebe Löschungswünschen vorschnell nach. Das würde allzu große Begehrlichkeiten wecken. Denn die ehemalige First Lady ist sicher nicht die Einzige, die viel für ein besseres Google-Image tun würde – selbst, wenn sie gerade kein Buch zu verkaufen hätte.

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