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  3. Corona-Pandemie: Corona-Warn-App mit QR-Code: Was ist anders als bei der Luca-App?

Corona-Pandemie
15.04.2021

Corona-Warn-App mit QR-Code: Was ist anders als bei der Luca-App?

Die Corona-Warn-App kann künftig wie die Luca-App QR-Codes scannnen. Doch die beiden Apps unterscheiden sich fundamental.
Foto: Kay Nietfeld, dpa

Ab Ende der Woche sollen Nutzer der Corona-App QR-Codes erfassen und sich so etwa für Veranstaltungen anmelden können. Doch die Sache hat einen Haken.

27 Millionen Mal haben Smartphone-Nutzer in Deutschland die Corona-Warn-App heruntergeladen - das ist im internationalen Vergleich sehr häufig. Ihren Nutzen zweifeln Kritiker dennoch an. Jetzt soll die App noch dieser Woche mit der Version 2.0 um eine Funktion erweitert werden: Nutzer können dann mit ihrem Gerät einen sogenannten QR-Code scannen, also ein quadratisches Schwarz-Weiß-Muster.

Auf einen ähnlichen Mechanismus setzt die Luca-App, die in vielen Regionen Deutschland und unter anderem in Augsburg von den ersten Geschäften genutzt wird. Doch technisch unterscheiden sich die Apps deutlich voneinander.

Die Corona-Warn-App funktioniert anonym. Bislang dient sie nur dazu, nach Funksignalen anderer Nutzer der App in der Umgebung zu suchen. Empfängt sie solche, speichert sie einen zufällig generierten Zifferncode, den die andere Person in der Nähe aussendet. Dieser wird ausschließlich auf dem Gerät des Empfängers gespeichert. Ist die andere Person später mit dem Coronavirus infiziert und meldet dies über die App, erhalten alle Nutzer eine Warnung, die den entsprechenden Zifferncode gespeichert haben. Dabei können keine Rückschlüsse auf die einzelnen Personen gezogen werden, weil die Daten nicht auf einem zentralen Server, sondern dezentral auf den einzelnen Geräten gespeichert sind.

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Corona-Warn-App erhält Lob für dezentralen Ansatz

Diese Anonymität begrüßten Datenschützer und IT-Experten. Auch die neue QR-Code-Funktion wird so ausgestaltet sein. Welche Einrichtungen ihr Nutzer besucht und wo er sich eingecheckt hat, das bleibt ausschließlich auf dem eigenen Gerät gespeichert. Doch das hat auch einen Nachteil: Für die Registrierung in Geschäften, Theatern oder Bars taugt die Corona-Warn-App nicht. Das hat einen rechtlichen Grund.

Würden sich Nutzer mit der Corona-App in einer solchen Einrichtung anmelden, dann erhielten sie lediglich eine Warnung, sobald dort ein Corona-Fall auftritt. Ob sie daraufhin etwas unternähmen, läge in ihrer eigenen Verantwortung. Die Bundesländer verlangen jedoch mehr von Betreibern: Sie müssen die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen. Die bayerische Verordnung verlangt, dass Namen und Vornamen der Besucher, eine Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift sowie der Aufenthaltszeitraum erfasst werden. Das wird die Corona-Warn-App nicht leisten können - und es widerspräche dem anonymen Grundgedanken der App.

Anders die sogenannte Luca-App. Was bislang hauptsächlich mit Zettelwirtschaft bewerkstelligt wurde, sollen Apps wie diese leisten. Auch mit ihnen scannen Smartphone-Nutzer einen QR-Code. Anders als bei der Corona-Warn-App werden dadurch aber die Kontaktdaten des Gasts übertragen. Tritt in der besuchten Einrichtung ein Corona-Fall auf, kann das zuständige Gesundheitsamt den eingecheckten Besucher kontaktieren und bei Bedarf Quarantäne anordnen.

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Computer-Experten kritisieren Luca-App

Die App soll die Arbeit der Gesundheitsämter erleichtern. Mussten bislang handschriftliche Zettel ausgewertet werden, sollen die Behörden damit die Daten von Besuchern einer Einrichtung digital erhalten, wenn sich dort Infektionen ereignen.

Computerexperten vom Chaos Computer Club kritisieren die Luca-App mit deutlichen Worten. Sie stellten mehrere Mängel fest und forderten nun ein Ende der Luca-App. "In den vergangenen Wochen wurden eklatante Mängel in Spezifikation, Implementierung und korrekter Lizenzierung der Luca-App aufgedeckt. Die nicht abreißende Serie von Sicherheitsproblemen und die unbeholfenen Reaktionen des Herstellers zeugen von einem grundlegenden Mangel an Kompetenz und Sorgfalt", heißt es von dem Club, dessen Mitglieder regelmäßig als Sachverständige von der Politik zu Rate gezogen werden.

Doch in vielen deutschen Bundesländern, unter anderem Bayern, wurden Verträge mit den App-Betreibern geschlossen. In Bayern sollen ab Ende April alle 76 Gesundheitsämter die Luca-App nutzen. Die Corona-Warn-App solle daher vor allem bei privaten Veranstaltungen zum Einsatz kommen, wie das Medium netzpolitik.org einen Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums zitiert.

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Die Diskussion ist geschlossen.

16.04.2021

zunächst: eine Inzidenz von 100 heißt, dass 1 Person von 1000 Personen innerhalb von sieben Tagen positiv getestet ist; dies entspricht 0,1 %.
Allerdings kann diese eine Person andere Personen anstecken, daher sollte hier eher von 1% ausgegangen werden!

Das bedeutet, dass neben (Schnell-) Tests auch eine Rückverfolgung wichtig ist. Hier sollte also nicht gewarnt, sondern vom Gesundheitsamt agiert werden. Dies wird/wurde durch Ausfüllen von Zetteln bzw. Listen realisiert, konnte aber auch zweckentfremdet von der Polizei (illegal) verwendet werden.

Mit Luca ist eine schnelle, vor der Polizei sicheren (Meldung nur an Gesundheitsamt) Nachverfolgung möglich.

Der CCC sollte anstatt dummer Bemerkungen Unterstützung leisten um ihre gefundenen Defizite zu beseitigen.

Luca verstößt nicht gegen die DSGVO, da diese Informationen für eine Nachverfolgung zwingend notwendig sind.

Vielleicht sollten wir Deutsche einmal anfangen zu überlegen und alles schlechtzureden