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  3. Neue Gesetze: Maskenpflicht in der Schule, mehr Kontrollen in Zügen: Das ändert sich zum 1. September

Neue Gesetze
27.08.2020

Maskenpflicht in der Schule, mehr Kontrollen in Zügen: Das ändert sich zum 1. September

Ab September gilt an den Schulen Maskenpflicht. Dafür entfällt der Mindestabstand von 1,5 Metern.
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Im September wird es viele Änderungen geben - unter anderem kehren Kitas und Schulen in den Regelbetrieb zurück.

Messen und Kongresse: Ab 1. September dürfen wieder Messen und Kongresse sowie Ausstellungen stattfinden. Aber auch hier gelten strenge Hygieneregeln.

Verstärkte Maskenkontrolle in Zügen: Die Bahn hat nach zahlreichen Verstößen angekündigt, im August und September die Kontrollen in den Zügen zu verstärken. Dazu soll auch mehr Sicherheitspersonal eingesetzt werden und Zugbegleiter im Fern- und Regionalverkehr können Reisende ohne Maske des Zuges verweisen.

Ab September dürfen Kinder mit Schnupfen in die Kita gehen

Kitas: Ab September findet die Kinderbetreuung wieder im Regelbetrieb statt. Zur Unterstützung der Erzieher soll ein Leitfaden bei der Entscheidung helfen, welche Kinder mit Erkältungssymptomen nach Hause geschickt werden. Anders als zuvor können Kinder dann mit milden Krankheitssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber wieder in ihre Kitas gehen.

Zudem wurde ein abgestuftes Hygienekonzept für unterschiedliche Szenarien entwickelt. Folgt nämlich im Herbst gegebenenfalls eine zweite Welle, greift das ausgearbeitete Stufenkonzept.

  • Stufe 1: Normaler Regelbetrieb
  • Stufe 2: Leichtere Beschränkungen wie beispielsweise die Verkleinerung der Gruppengröße, allerdings alles auf lokaler und regionaler Ebene.
  • Stufe 3: Schwerwiegendere Beschränkungen bis hin zu zeitweisen Schließung einzelner Kitas, aber ebenfalls nur auf lokaler und regionaler Ebene.

Die Schule startet vorerst in den Regelbetrieb

Schulen: Wie auch schon bei der Kinderbetreuung, erfolgt auch der Schulunterricht in Bayern ab September wieder im Regelbetrieb. In anderen Bundesländern hatte der Unterricht bereits im August schon begonnen. Dem bundesweiten Trend folgend, gibt es ab September für bayerische Schüler folgende Änderungen: Für sie wird es eine Maskenpflicht geben. Der Mund-Nasen-Schutz ist sowohl auf den Gängen als auch im Klassenzimmer auf dem Weg zum Sitzplatz vorgeschrieben. Das gilt auch für Grundschüler, selbst wenn weiter umstritten ist, wie groß die Ansteckungsgefahr unter Kindern in diesem Alter ist. Abhängig vom Infektionsgeschehen, gibt es vier unterschiedliche Szenarien, wie ab kommenden Schuljahr der Unterricht (regional) stattfinden wird.

  • Szenario A "best case": Die Schule startet im Regelbetrieb mit Hygieneauflagen. Alle Schüler sollen täglich in der gesamten Klassenstärke unterrichtet werden und die Abstandsregel von 1,5 Metern entfällt. Schüler und Lehrer sollen verstärkt getestet werden.
  • Szenario B nach maßvollem Ausbruch der Infektionen nach den Ferien: Unterricht mit 1,5 Meter Abstand und halben Klassen.

    Unterricht im wöchentlichen Wechsel: Eine Woche in der Schule, eine Woche Homeschooling. Diese Stufe greift ab mehr als 20 Infektionen pro 100.000 Einwohner. In diesem Fall soll nicht nur auf den Gängen, sondern auch im Unterricht eine Maskenpflicht eingeführt werden.

  • Szenario C: Diese Stufe tritt ein, wenn sich mehr als 35 Menschen pro 100.000 Bewohner einer Region mit Covid-19 angesteckt haben. Dann müsste der Mindestabstand wieder eingeführt werden, was vielerorts zu Platznot führt. Oftmals würden die Schüler dann wie vor den Ferien gruppenweise abwechselnd zu Hause und in der Schule lernen. Zudem würden Schulschließungen eingeführt.

  • Szenario D "worst case": Bei mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern wird der Unterricht wieder zu Hause als homeschooling stattfinden und die Schulen geschlossen.

Ab September gibt es den Corona-Kinderbonus in Höhe von 300 Euro

Kinderbonus: Ab 7. September wird zusammen mit dem Kindergeld der Corona-Kinderbonus ausgezahlt. Dabei handelt es sich um eine Regelung aus dem Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Zunächst erhalten Eltern 200 Euro zusätzlich, im Oktober folgen die restlichen 100 Euro. Der Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Die ersten Zahlungen erfolgen auf die Konten der Eltern mit der Ziffer -0.

Die Auszahlung ist ein sogenanntes "Bonus-Kindergeld", es handelt sich demnach um eine Sonderzahlung, für die die gleichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten. Erhalten wird die Sonderzahlung daher jedes Kind, das im Jahr 2020 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hat bzw. hatte. Das gilt auch für Kinder, die erst nach September auf die Welt kommen. Darüber hinaus wird der Kindergeldbonus nicht auf die Grundsicherung wie Hartz IV angerechnet - allerdings mit den Kinderfreibeträgen. Auf diese Weise profitieren Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro.

Infektionsschutzmaßnahmen: Bis zum 2. September hat die bayerische Landesregierung die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen noch verlängert. Anfang September wird dann entschieden, ob diese Regelungen auch weiterhin gelten sollen, oder ob sie durch mildere oder härtere Maßnahmen ersetzt werden. (AZ mit sari)

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.08.2020

Gibt es eigentlich auch ein Bussgeld für verfehlte Schulpolitik? Vermutlich nicht. Nachdem man die großen Ferien tatenlos hat verstreichen lassen ... es wird das verlorene Schuljahr #2 für die meisten Schüler.