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E-Tretroller: Obacht! Suff-Fahrt mit E-Scooter kann den Führerschein kosten

E-Tretroller

Obacht! Suff-Fahrt mit E-Scooter kann den Führerschein kosten

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    Besser mit Helm - und ohne Alkohol im Blut: Wer betrunken E-Scooter fährt muss mit drastischen Strafen rechnen.
    Besser mit Helm - und ohne Alkohol im Blut: Wer betrunken E-Scooter fährt muss mit drastischen Strafen rechnen. Foto: Roland Weihrauch, dpa

    Deutschland rollt. Und rollt. Und rollt. Seit 15. Juni sind E-Scooter offiziell erlaubt. In Augsburg gibt's die kleinen Elektro-Raser seit vergangenem Freitag zum Ausleihen. Und der Hype kennt kaum Grenzen.

    Besonders beliebt sind die E-Scooter anscheinend auch bei Betrunkenen - zumindest in der Landeshauptstadt München. Wie die Münchner Polizei mitteilt, wurden zuletzt täglich mehr als 20 Fahrten mit E-Tretrollern festgestellt, bei denen die Fahrer alkoholisiert waren. Teilweise hatten die E-Scooter-Fahrer mehr als eine Promille Alkohol im Blut. In Schwaben sind laut Polizei noch keine Fälle bekannt. "Es kann aber gut sein, dass sich das in Zukunft ändert", sagt ein Polizeisprecher auf Nachfrage.

    Aber Achtung: Wer betrunken auf seinen E-Scooter steigt, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern kann auch seinen Führerschein verlieren. Bei den E-Flitzern handelt es sich nämlich um Kraftfahrzeuge. Heißt: Es gilt die gleiche Promille-Grenze wie beim Autofahren. Wer mehr als 0,5 Promille im Blut hat, muss mit empfindlichen Strafen rechnen - und seinen Lappen abgeben.

    Diese Promille-Grenzen gelten für E-Scooter-Fahrer

    • Für Fahranfänger liegt die Promillegrenze bei 0,0. Personen, die erst kürzlich den Führerschein gemacht haben, dürfen in den ersten beiden Jahren keinen Tropfen Alkohol trinken, wenn sie mit dem E-Scooter unterwegs sind. Die Grenze gilt auch generell, wenn man jünger als 21 Jahre ist. 
    • Die Kleinstfahrzeuge dürfen schon von Menschen ab 14 Jahren gesteuert werden und erfordern keinen Führerschein. Wer keinen Führerschein hat, für den gilt die 0,0-Promillegrenze.
    • Alle Fahrer, die nicht mehr zu den Fahranfängern zählen, dürfen maximal 0,5 Promille im Blut haben.

    Diese Strafen drohen bei Suff-Fahrten mit dem E-Scooter

    • Fahranfängern, die sich nicht an die 0,0-Promille-Grenze halten, droht eine Geldstrafe.
    • Außerdem wird eine Sperrfrist (mindestens sechs Monate) verhängt, in der kein Führerschein erteilt wird.
    • Wer kein Fahranfänger mehr ist und bei einer Suff-Fahrt mit dem E-Scooter mit einem Promille-Wert von 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird, muss mit einem saftigen Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Außerdem gibt's zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille ist es sogar eine Straftat. Dann kann die Führerschein ganz weg sein und es wird richtig teuer. (AZ)

    Lesen Sie auch den Kommentar: E-Scooter sind eine zusätzliche Herausforderung

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