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Autohandel im Netz: Gebrauchtautos im Internet: Die sechs häufigsten Tricks der Online-Betrüger

Autohandel im Netz

Gebrauchtautos im Internet: Die sechs häufigsten Tricks der Online-Betrüger

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    Beim Autokauf im Netz muss man aufpassen. Auf den Plattformen tummeln sich auch Kriminelle.
    Beim Autokauf im Netz muss man aufpassen. Auf den Plattformen tummeln sich auch Kriminelle. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Trick 1. Vorkasse: Die Kriminellen bieten einen Gebrauchten zum Schnäppchenpreis an, fordern aber eine Anzahlung oder die komplette Kaufsumme auf Vorkasse. Der Betrag muss ins Ausland überwiesen werden. Doch darauf sollte sich niemand einlassen. „In den meisten Fällen ist das Geld unwiederbringlich verloren“, warnt die Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart.

    Tipp: Gebrauchtwagen-Plattformen vermitteln den Kontakt zwischen Verkäufern und Käufern – ohne aber die Seriosität der Angebote im Detail zu überprüfen. Das obliegt den potenziellen Vertragspartnern schon selbst. Generell zur Vorsicht rät die Polizei, wenn der Preis des Verkäufers extrem niedrig ist oder ein Käufer ungewöhnlich viel zahlen will. 

    Trick 2. Treuhänder: Die Betrüger behaupten, dass das Auto mit deutscher Zulassung derzeit im Ausland steht, etwa wegen eines Todesfalls oder eines Umzugs. Per E-Mail bieten sie den Kaufinteressierten an, das Fahrzeug mit einer Spedition an sie zu überstellen, um es in Deutschland testen und bei Nichtgefallen zurückgeben zu können. Nur eine Kaution beziehungsweise Anzahlung müssen die Interessenten an ein Treuhandunternehmen überweisen, wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl erklärt. 

    Der Kniff dabei: Angeblich zahlt die Treuhandstelle das Geld erst dann an den Verkäufer aus, wenn die Käufer ihre Zustimmung geben. Tatsächlich aber existieren weder die Spedition noch der Treuhänder. Deren Webseiten sind professionell gestaltet – aber gefälscht. „Am Ende zahlt der Käufer die Anzahlung, erhält aber weder das Fahrzeug geliefert noch seine Anzahlung zurück“, warnen die Verbraucherschützer. 

    Tipp: Ploppt auf einer Internet-Plattform das Fenster eines externen Treuhandservices auf, empfiehlt die Polizei den Abbruch des Kontakts zum Inserenten. Höchste Warnstufe sollte auch herrschen, wenn ein Verkäufer bereits in der Anzeige die Forderung nach einer Vorauszahlung stellt. 

    Trick 3. Gestohlene Wagen: Autodiebe bieten ihre Beute im Internet an und senden den Interessenten Fotos der Fahrzeugpapiere, um ihre vermeintliche Seriosität zu untermauern. Zu einem Übergabetermin für das Auto bringen sie den Kfz-Brief, Kfz-Schein und HU-Bericht auch tatsächlich mit. Der Haken an der Sache ist laut ADAC: „Beim Ummelden des Wagens stellt sich heraus, dass das Auto als gestohlen gemeldet ist und die Fahrzeugpapiere gefälscht sind.“ Die Folge: Das Fahrzeug wird von der Polizei konfisziert. Nach Angaben des EVZ verwenden die Gangster teils sogar Blanko-Zulassungspapiere, an die sie durch Einbrüche in Zulassungsstellen kommen. 

    Tipp: Um keine gefälschten Papiere angedreht zu bekommen, sollten sich Käufer und Verkäufer an der Zulassungsstelle treffen und das Auto gemeinsam ummelden, rät der ADAC. 

    Trick 4. Fingierter Kaufvertrag: Ein vermeintlicher Kaufinteressent schickt eine E-Mail und bittet um eine Rück-Mail mit einem „Okay“. Angeblich soll der Verkäufer damit einen Besichtigungstermin oder auch nur die Richtigkeit seiner Mailadresse bestätigen. In Wirklichkeit aber verbirgt sich in der Mail eine Kaufvertragsbestätigung – mit einem Kaufpreis, der weit unter dem Wert des Fahrzeugs liegt. Laut ADAC bestehen die Täter dann auf Erfüllung des Vertrags oder auf Schadenersatz und drohen juristische Schritte an. „In Ausnahmefällen können sie damit vor Gericht sogar Recht bekommen“, betont der Autoclub. 

    Tipp: Das EVZ rät zur Vorsicht, wenn ein potenzieller Vertragspartner nur online kommuniziert und Telefonate ablehnt. 

    Trick 5. Rückruf des Kaufpreises: Ein Käufer gibt an, den Wagen von einer Spedition abholen zu lassen, weil er selbst keine Zeit dafür habe. Als vermeintliche Sicherheit überweist er den Kaufpreis über einen Online-Bezahldienst und schickt dem Verkäufer den Beleg. Später behauptet der Täter, das Fahrzeug nicht erhalten zu haben. Er beruft sich auf den Käuferschutz, den die Bezahldienste für Fälle einer Nichtlieferung anbieten, und holt seine Überweisung zurück. 

    „So wird der grundsätzlich sinnvolle Käuferschutz durch die Betrüger ausgehebelt“, warnt der ADAC. Da der Verkäufer anhand des Abholscheins der Spedition nicht eindeutig nachweisen könne, dass das Fahrzeug beim Käufer ordnungsgemäß zugestellt wurde, werde diesem das Geld zugesprochen, erläutert der Autoclub. 

    Trick 6. Fahrzeug-Historie: Bei einer ganz neuen Masche melden sich vermeintliche Kaufinteressenten und verlangen von Verkäufern hochpreisiger Autos einen Bericht zur Fahrzeug-Historie (genannte GAR-Bericht) – sonst werde die Kaufabsicht zurückgezogen. Nach Erfahrungen des Portals Autoscout24 enthält die Nachricht meist mehrere Links zu dubiosen Online-Anbietern, die rund 30 Euro für die Bereitstellung des Berichts kassieren. „Wird der Betrag überwiesen, bricht der Kontakt zum Kaufinteressenten ab“, berichtet das Portal. Auch der Online-Anbieter sende nur ein nutzloses Dokument und melde sich dann nicht mehr. 

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