Die Lage in der Pflegeversicherung spitzt sich weiter zu: Bis 2029 könnte ein Finanzloch von mehr als 12,3 Milliarden Euro entstehen. Um diese milliardenschwere Lücke zu schließen, hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun einen Reformvorschlag vorgelegt. Was konkret geplant ist und warum Warkens Entwurf bereits auf Kritik stößt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Neuer Pflegereform-Entwurf: Was ist geplant?
Steigende Beiträge für Versicherte und gleichzeitig sinkende Leistungen für Pflegebedürftige – das ist der zentrale Ansatz des neuen Entwurfs zur Pflegereform. Der Plan, der laut Tagesschau dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sieht eine Reihe weitreichender Änderungen in der Pflegeversicherung vor. Ziel ist es, wie Gesundheitsministerin Nina Warken am Donnerstagabend in den ARD-„Tagesthemen“ erklärte, die finanziellen Lücken in der Pflegeversicherung zu schließen und zugleich die Versorgung der Menschen zu verbessern. Konkret sieht der Entwurf zur Pflegereform folgende Maßnahmen vor.
Das könnte sich für Beitragszahler ändern:
- Höhere Belastung für Besserverdienende: Um die Einnahmen der Pflegekassen zu steigern und gleichzeitig stark steigende Beiträge für die Versicherten zu vermeiden, soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Dadurch würden Besserverdienende stärker belastet. Die Pflegekassen sollen so bereits 2027 rund 1,6 Milliarden Euro und in den Folgejahren jeweils etwa 1,7 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen.
- Höhere Beiträge für Kinderlose: Auch Menschen ohne Kinder sollen stärker belastet werden. Der bestehende Beitragszuschlag für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 0,7 Prozentpunkte steigen.
- Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern: Ab 2028 soll die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der Pflegeversicherung eingeschränkt werden – ähnlich wie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Beiträge auf Minijobs: Künftig sollen auch Arbeitgeber auf Minijob-Beschäftigungen Beiträge zur Pflegeversicherung leisten.
Das könnte sich für Pflegebedürftige ändern:
- Strengere Einstufung in Pflegegrade: Pflegebedürftige sollen künftig mit Verzögerung in höhere Pflegegrade eingestuft werden. Eine Höherstufung soll erst nach sechs Monaten erfolgen. Damit verbunden sind spätere oder geringere Leistungsansprüche. Durch diese strengeren Regeln rechnet die Pflegeversicherung mit Einsparungen von rund 2,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr.
- Pflegebegleitung für Angehörige: Wer Angehörige zu Hause pflegt, soll laut Entwurf Anspruch auf eine Pflegebegleitung erhalten, die frühzeitig Anzeichen einer gesundheitlichen Verschlechterung erkennen kann. Im Gegenzug soll der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 vollständig entfallen und bei Pflegegrad 2 und 3 in den ersten drei Monaten halbiert werden.
- Spätere Zuschüsse im Pflegeheim: Zudem könnten Pflegebedürftige in Heimen stärker belastet werden. Bisher steigen staatliche Zuschüsse, die den Eigenanteil senken, mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Pflegeheim an – je länger der Aufenthalt dauert, desto höher fällt die Unterstützung aus. Künftig soll diese Staffelung jedoch verlangsamt werden, indem sich die nächste Erhöhung jeweils um sechs Monate verzögert. Dadurch müssten Betroffene länger einen höheren Eigenanteil selbst tragen.
- Mögliche Kürzungen bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger: Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass die von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus gesenkt werden.
„Ein Schlag ins Gesicht“: Warkens Pflege-Entwurf stößt auf heftige Kritik
Insgesamt elf Milliarden Euro sollen laut dem Entwurf zur Pflegereform im ersten Jahr eingespart werden. Bis 2030 sind sogar mehr als 20 Milliarden Euro vorgesehen. Ob die geplanten Maßnahmen jedoch auch die pflegerische Versorgung langfristig sichern können, wird von Fachverbänden kritisch gesehen. So erklärte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, der Entwurf setze vor allem auf eine „kurzfristige Konsolidierung der Pflegeversicherung“, nicht jedoch auf die „Sicherung der pflegerischen Versorgung“.
Heftige Kritik kommt auch vom CSU-Fraktionsvorsitzenden im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek. Er bezeichnete die Pläne gegenüber der Augsburger Allgemeinen als „einen Schlag ins Gesicht“ für alle Menschen in der Pflege. Zudem sehe er im Bereich der Heimkosten eine „Fehlentwicklung“. Wenn Entlastungen erst zeitlich verzögert greifen, würden die Mehrkosten letztlich bei den Kommunen und den Pflegebedürftigen landen. „Das ist keine echte Reform, sondern ein Verschiebebahnhof in Richtung Sozialhilfe“, sagte Holetschek im Interview.
Auch der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, äußerte sich in den ARD-„Tagesthemen“ kritisch. Der Entwurf sei „nicht ausgewogen und nicht fair“. Die Belastungen für Beitragszahler und Pflegebedürftige seien zu hoch und müssten stärker zwischen Bund und Ländern verteilt werden.
Gesundheitsministerin Nina Warken zeigte sich von der Kritik hingegen wenig überrascht. In den ARD-„Tagesthemen“ sagte sie, bei einem solch „breiten Ansatz“, der viele Veränderungen mit sich bringe, sei es nicht ungewöhnlich, dass auch viel Kritik entstehe. Ob der Entwurf tatsächlich in Kraft tritt, ist derzeit noch offen. Vor der Sommerpause im Juli 2026 soll das Kabinett darüber entscheiden. Eine Umsetzung wäre dann zum Jahreswechsel möglich.
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