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GdB 100: Diese Vorteile kennen viele Leute nicht

Grad der Behinderung

GdB 100: Diese Vorteile kennen viele Leute nicht

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    Menschen mit Behinderung sind durch gesundheitliche Beeinträchtigungen benachteiligt: Vorteile beziehungsweise Nachteilsausgleiche sollen ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
    Menschen mit Behinderung sind durch gesundheitliche Beeinträchtigungen benachteiligt: Vorteile beziehungsweise Nachteilsausgleiche sollen ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Foto: 24K-Production, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark eine Person durch eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung im Alltag beeinträchtigt ist, informiert der Familienratgeber der Aktion Mensch. Er wird in Zehnerschritten angegeben: Der niedrigste Wert liegt bei 20, der höchste bei 100. Grundsätzlich gilt: Je höher der GdB, desto größer ist die Beeinträchtigung. Dabei werden einzelne Erkrankungen oder Behinderungen nicht einfach addiert, sondern in einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Ein GdB 100 ist demnach die höchstmögliche Stufe eines Grades der Behinderung.

    Ausschlaggebend ist nicht nur die Diagnose selbst, sondern vor allem, wie sehr die betroffene Person dadurch in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Nach § 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) gilt eine Person mit einem GdB von 50 oder mehr als schwerbehindert. Mit einem GdB 100 gelten Personen also automatisch als schwerbehindert. Einige Nachteilsausgleiche gelten allerdings erst mit einem Schwerbehindertenausweis, in den gegebenenfalls Merkzeichen eingetragen werden. Zu den möglichen Vorteilen für Betroffene mit einem GdB 100 gehören etwa steuerliche Erleichterungen, Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz und je nach Merkzeichen Vorteile, die die Mobilität erleichtern oder Kosten senken.

    Grad der Behinderung 100: Welche finanziellen und steuerlichen Vorteile gibt es?

    Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung haben im Alltag oft zusätzliche Ausgaben, die bei gesunden Personen nicht anfallen. Nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe können dazu zum Beispiel Kosten für Medikamente, notwendige Betreuung oder ein erhöhter Wäschebedarf gehören. Um diese finanziellen Belastungen abzufedern, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Entlastungen erhalten. Grundlage dafür ist § 33b des Einkommensteuergesetzes (EStG), der den Behinderten-Pauschbetrag regelt. Den können Personen schon ab einem GdB 20 erhalten – für Menschen mit einem GdB 100 ist er entsprechend höher.

    Laut dem Paragrafen beträgt der Behinderten-Pauschbetrag für einen GdB 100 2840 Euro pro Jahr. Laut dem Pflegeportal pflege.de gibt es bei den Merkzeichen „H“ (Hilflos), „Bl“ (Blind) oder „TBl“ (Taubblind) stattdessen – nicht zusätzlich – 7400 Euro Pauschbetrag jährlich. Denn es gilt jeweils nur der höchste Pauschbetrag.

    Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen auch bei den Fahrtkosten steuerlich entlastet werden. Wer einen GdB von 100 hat und zusätzlich eines der Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blind), „TBl“ (Taubblind) oder „H“ (Hilflos) besitzt, kann laut ADAC eine Fahrtkostenpauschale von bis zu 4500 Euro pro Jahr geltend machen.

    Neben den Pauschbeträgen lassen sich auch weitere behinderungsbedingte Ausgaben steuerlich ansetzen, wie in § 33 EStG geregelt ist. Diese Kosten können als „außergewöhnliche Belastungen“ berücksichtigt werden, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Dazu gehören laut dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg beispielsweise Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Operationen, Aufwendungen für eine Kur oder Anschaffungs- und Reparaturkosten für Hilfsmittel.

    Ein weiterer finanzieller Vorteil für Personen mit GdB 100 ist laut einer Übersicht des Pflegeportals betanet.de ein jährlicher Freibetrag beim Wohngeld in Höhe von 1800 Euro. Dieser Freibetrag senkt das anzurechnende Gesamteinkommen, wodurch der Wohngeldanspruch höher ausfällt. Ebenso wird demnach ein Freibetrag bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Höhe von 4500 Euro abgezogen. Laut betanet.de können Menschen mit GdB 100 zudem vorzeitig über Bausparkassen- und Sparbeträge verfügen.

    GdB 100: Welche Nachteilsausgleiche gibt es am Arbeitsplatz und bei der Rente?

    Ein GdB 100 bringt nicht nur steuerliche Vorteile, sondern im Berufsleben auch wichtige Nachteilsausgleiche und Schutzrechte. Pflege.de weist darauf hin, dass der GdB nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz aussagt und unabhängig vom Beruf einer Person ist. In § 168 SGB IX ist festgelegt, dass schwerbehinderte Menschen – was für Personen mit GdB 100 gilt – einen besonderen Kündigungsschutz haben. Demnach muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erst durch ein Integrationsamt geprüft werden.

    Betroffene haben laut pflege.de außerdem Anspruch auf technische Arbeitshilfen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes sowie Anspruch auf fünf Tage bezahlten Extraurlaub pro Jahr. Nach § 204 SGB IX ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit, also Überstunden, freizustellen.

    Bei der Rente gilt laut betanet.de, dass Personen ab einem GdB 50 nach 35 Beitragsjahren vorzeitig in Rente gehen können:

    • entweder zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge oder
    • bis fünf Jahre vor dem regulären Rentenalter mit Abschlägen.

    Auch bei Beamten ist eine vorzeitige Pensionierung möglich.

    Mobilität: Welche Vergünstigungen gibt es bei einem GdB 100?

    Im Bereich Mobilität reicht ein GdB 100 alleine oft nicht aus. Erst ein Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen bringt verschiedene Vergünstigungen mit sich. So können Personen mit Schwerbehinderung laut pflege.de den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ermäßigt oder sogar kostenfrei nutzen. Die Berechtigung erkennt man am grün-orangefarbenen Schwerbehindertenausweis. Damit der Ausweis als Fahrkarte gilt, brauchen Betroffene zusätzlich eine Wertmarke, die sie auf Antrag beim Versorgungsamt erhalten.

    Die Wertmarke ist kostenlos bei:

    • Merkzeichen „Bl“ (Blind)
    • Merkzeichen „H“ (Hilflos)
    • Merkzeichen „VB“/„EB“ (Kriegs-/Wehrdienstgeschädigte)
    • Bezug von Leistungen nach SGB II

    In anderen Fällen ist die Wertmarke hingegen kostenpflichtig: Für gehbehinderte Personen mit Merkzeichen „G“, außergewöhnlich gehbehinderte Personen mit Merkzeichen „aG“ sowie gehörlose Personen mit Merkzeichen „Gl“ kostet sie 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr. Mit Merkzeichen „B“ darf eine Begleitperson kostenlos im ÖPNV mitfahren.

    Zudem gibt es bei der Deutschen Bahn eine ermäßigte BahnCard für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB 100.

    Für schwerbehinderte Menschen mit eigenem Auto besteht laut pflege.de die Möglichkeit, je nach Merkzeichen eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer zu beantragen. Von der Kfz-Steuer befreit sind sehbehinderte Personen mit Merkzeichen „Bl“, hilflose Personen mit Merkzeichen „H“ und außergewöhnlich gehbehinderte Personen mit Merkzeichen „aG“. Personen mit Merkzeichen „G“ oder „Gl“ müssen sich zwischen der Wertmarke und einer Kfz-Steuer-Ermäßigung von 50 Prozent entscheiden.

    Laut betanet.de gehören zu den Mobilitätsvorteilen mit einem GdB 100 des Weiteren ein Behindertenparkausweis sowie Beitragsermäßigungen bei Automobilclubs wie dem ADAC und AvD.

    Welche weiteren Vorteile und Vergünstigungen gibt es für Personen mit GdB 100?

    Viele Einrichtungen bieten laut betanet.de Rabatte für Menschen mit Behinderung ab einem GdB 50, zum Beispiel Freibäder, Museen, Kinos und Theater. Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit einem GdB 100 auch beantragen, einen geringeren Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro zu zahlen, informiert die Webseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Nämlich, wenn ihnen das Merkzeichen „RF“ (Rundfunkbeitrag) zuerkannt wurde sowie:

    • wenn sie wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstal­tungen ständig nicht teilnehmen können,
    • wenn sie blind oder dauerhaft sehbehindert sind oder
    • wenn sie gehörlos oder hörgeschädigt sind und sich auch mit Hörhilfen nicht über das Gehör verständigen können.

    Bei bestimmten Sozialleistungen gelten für Menschen mit Schwerbehinderung Sonderregelungen, informiert pflege.de. So soll sichergestellt werden, dass im Bedarfsfall die staatliche Unterstützung der Behinderung gerecht wird. Eltern schwerbehinderter Kinder können auch über die reguläre Altersgrenze hinaus Kindergeld erhalten – allerdings nur, wenn das Kind aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Erhalten schwerbehinderte Menschen Sozialleistungen, kann zudem ein Mehrbedarf anerkannt werden. Wer die Merkzeichen „G“ oder „aG“ trägt, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen 17 Prozent höhere Leistungen.

    Auch eine verlängerte Förderungshöchstdauer beim BAföG sowie Rabatte beim Autokauf oder beim Abschluss eines Mobilfunktarifs gehören laut pflege.de zu den Vorteilen für Menschen mit Schwerbehinderung.

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