Pflegevermittler musste ins Gefängnis – "Statthalterin" kommt glimpflicher davon
Plus Vier Jahre nach dem Urteil gegen ihren Chef aus dem Raum Günzburg stand nun eine frühere Angestellte einer Pflegevermittlung vor Gericht. Der damals Verurteilte war als Zeuge geladen.
Ein Familienmitglied wird plötzlich zum Pflegefall. Ein Heimplatz ist nicht in Aussicht. Was tun? Unbürokratische Hilfe in höchster Not versprechen Vermittlerdienste, die eine 24-Stunden-Pflege durch osteuropäische Frauen kostengünstig anbieten. Dieses umstrittene Modell auf dem "grauen Markt" wurde lange Zeit von der Politik stillschweigend toleriert, obwohl klar war, dass es sich in vielen Fällen um Schwarzarbeit handelte. Im November 2017 hatte die 2. Strafkammer beim Landgericht Augsburg allerdings einen heute 74-jährigen Geschäftsführer eines solchen Vermittlungsdienstes aus dem Günzburger Raum zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Dem Urteil zufolge hatte er Pflegekräfte vor allem aus Rumänien in mehreren Bundesländern vermittelt, sie aber nicht bei der Sozialversicherung angemeldet. So wurden die Kassen um knapp 1,5 Millionen Euro geschädigt. Außerdem hinterzog er Steuern von über 700.000 Euro. Der Mann hat seine Strafe abgesessen, befindet sich wieder auf freiem Fuß. Doch nun führte ihn der Weg erneut ins Augsburger Strafjustizzentrum.
Es ging um dieselbe Angelegenheit. Er war dieses Mal jedoch nicht Angeklagter, sondern Zeuge. Vor Amtsrichter Tomasini wehrte sich eine 34-jährige Rumänin gegen einen Strafbefehl wegen Beihilfe zur Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung. Sie war zwischen 2015 und 2017 die "Statthalterin" des Vermittlers in Rumänien gewesen. Sie akquirierte in ihrem Heimatland die Pflegekräfte und verantwortete die Verwaltungsarbeit. Das Amtsgericht hatte den Strafbefehl über eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und eine vierstellige Geldauflage nach Rumänien geschickt. Die 34-Jährige legte über ihre Augsburger Anwältin Alexandra Gutmeyr Einspruch ein und reiste pünktlich zum Prozess an.
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