Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Russland will in diesem Jahr 1500 Panzer für den Krieg produzieren
  1. Startseite
  2. Illertissen
  3. Neu-Ulm: Prozess in Neu-Ulm: Immer wieder begeht ein Mann Hausfriedensbruch

Neu-Ulm
29.11.2021

Prozess in Neu-Ulm: Immer wieder begeht ein Mann Hausfriedensbruch

Wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs kam es am Amtsgericht Neu-Ulm zu einer Verhandlung.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Plus Wegen mehrerer Hausfriedensbrüche muss sich ein 64-Jähriger am Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Ein Fall, "der aus dem Raster fällt", sagt der Richter.

In Begleitung zweier Polizeibeamter ist der Angeklagte am Donnerstagmorgen in den Sitzungssaal 103 am Amtsgericht in Neu-Ulm gebracht worden. Derzeit sitzt er in der Justizvollzugsanstalt in Memmingen. Der Grund für die Verhandlung klingt zunächst banal: Der 64-jährige Mann soll sich im Mai 2021 mehrfach unbefugt in der Glacis-Galerie und auf dem Gelände der Sparkasse in Neu-Ulm aufgehalten haben. Die Besonderheit: Der Angeklagte ist bereits mehr als 50 Mal strafrechtlich auffällig geworden.

Gleich zu Beginn der Verhandlung wies der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Punkte von sich: "Das, was mir vorgeworfen wird, stimmt alles nicht." Der Mann, der eigentlich in einem Obdachlosenheim im Landkreis Neu-Ulm wohnt, führte während des Prozesses immer wieder Selbstgespräche und unterbrach die Aussagen verschiedener Zeugen. Sein Anwalt sprach von einer "chronisch schizophrenen Psychose".

Angeklagter nächtigte mehrmals bei der Sparkasse in Neu-Ulm

Laut Anklageschrift soll sich der Mann im Mai dieses Jahres - trotz Hausverbots - mehrmals in der Glacis-Galerie in Neu-Ulm aufgehalten haben. Er habe sich zum Beispiel geweigert, eine Maske zu tragen, sagte ein Zeuge vor Gericht. Zudem soll er beleidigend geworden sein. Ein weiterer Zeuge berichtete, dass der Mann auf ihn gewaltbereit gewirkt habe, aber nie handgreiflich geworden sei. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals des Einkaufszentrums habe er auch meist Folge geleistet.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Darüber hinaus soll der Mann auf dem Gelände der Sparkasse auf der Insel in Neu-Ulm im Bereich eines Treppenhauses mehrfach übernachtet haben. Ein Zeuge sprach sogar schon von einem "Kollegen", da man den 64-Jährigen an der Stelle so oft angetroffen habe. Gegen den Angeklagten bestand von Seiten der Sparkasse schon seit mehreren Jahren ein Hausverbot. Man habe den 64-Jährigen daran auch immer erinnert, wenn man ihn wieder - häufig mit heruntergelassener Hose - antraf, so der Zeuge. Er sprach von mindestens zehn solcher Vorfälle: "Wir haben oft über eine Anzeige hinweggesehen, aber irgendwann musste das ein Ende haben."

Mann aus Kreis Neu-Ulm erhält Platzverweis und Hausverbot

Ein Polizist berichtete außerdem, dass er dem Angeklagten an einem Tag im Mai einen Platzverweis für das Gelände der Sparkasse erteilt habe. Der Mann ging, kam wieder und musste erneut des Platzes verwiesen werden. Er soll gesagt haben, dass ihm das Hausverbot egal sei und er es in Kauf nehme, ins Gefängnis zu gehen. Im Laufe des Prozesses wurde klar, dass die sieben am Dienstag verhandelten Vorfälle bei weitem nicht alle Vorkommnisse dieser Art gewesen sein dürften. Der Vorsitzende Richter Michael Kessler sagte: "Das ist lediglich die Spitze des Eisberges."

Lesen Sie dazu auch

Der Angeklagte ist nicht erst mit den Vorfällen im Mai 2021 polizeilich in Erscheinung getreten. Insgesamt hat der Mann 57 Eintragungen im Bundeszentralregister. "Das ist rekordverdächtig", stellte Kessler fest. Vieles spiele sich zwar im Bagatellbereich ab, seit 1978 bis heute habe es aber fortlaufend rechtswidrige Vorfälle gegeben. Der Richter sagte, dass der Angeklagte bereits zu 22 Freiheitsstrafen und 39 Geldstrafen verurteilt worden sei. Er saß bereits mehrmals - unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahl - im Gefängnis.

"Sie können einem schon leid tun, das ist kein vernünftiges Leben."

Auch die Staatanwältin betonte, dass der 64-Jährige vielfach vorbestraft ist. Zudem kritisierte sie, dass er nicht immer kooperativ war, als man ihn mit dem gegen ihn bestehenden Hausverbot konfrontierte. Man müsse aber die psychische Vorerkrankung des Mannes berücksichtigen. "Er ist kein Schwerverbrecher und hat seine spezielle Persönlichkeit. Es ist davon auszugehen, dass er ähnliche Taten erneut begeht", beendete die Staatsanwältin ihr Plädoyer und forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

In Sachen Strafmaß blieb der Verteidiger nur einen Monat unter der Forderung der Staatsanwältin. Er betonte aber, das sein Mandant "kein Dummer, kein böser Mensch, kein echter Krimineller und auch nicht uneinsichtig" sei. Er nehme weder Drogen, noch trinke er Alkohol. Zudem könne er nicht mehr arbeiten und beziehe Geld vom Staat. Die Hausfriedensbrüche habe er nicht so streng gesehen. Generell sei fraglich, ob er überhaupt wisse, dass er gegen das Gesetz verstoße, so der Verteidiger.

Kessler verurteilte den Angeklagten letztlich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Er betonte: Es handelt sich hier um einen Fall, der aus dem üblichen Raster fällt. Das habe mit der Persönlichkeit des Angeklagten zu tun. "Sie tingeln von Obdachlosenheim zu Obdachlosenheim. Sie können einem schon leid tun, das ist kein vernünftiges Leben", so der Richter. Grundsätzlich gebe es schlimmere Fälle des Hausfriedensbruchs, aber eine Bewährungsstrafe komme nicht in Frage, da es immer wieder zu neuen Vorfällen und Haftstrafen kommt.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.