
Überraschendes Urteil im Prozess um Raser-Unfall: War es kein Autorennen?


Zwei 18-Jährige sollen sich in Ulm ein Autorennen geliefert haben. Für einen endet die Fahrt an einer Häuserfassade. Vor Gericht hält der Vorwurf aber nicht stand.
Der Unfall nach einem mutmaßlichen Autorennen im April vergangenen Jahres am Lederhof in Ulm löste großes Entsetzen aus. Noch heute leiden die Geschädigten, die Betreiber der Geschäfte in der Neuen Straße darunter. An diesem Donnerstag mussten sich nun zwei zum Tatzeitpunkt 18-Jährige aus dem Kreis Neu-Ulm dafür vor dem Amtsgericht Ulm verantworten. Vorgeworfen wurde ihnen die Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Doch dem Gericht gelang es nicht, genügend Beweise für die Absprache zu einem Rennen zu finden. Dieser Anklagepunkt wurde im Laufe der Verhandlung fallengelassen.

Der am vermeintlichen Rennen Beteilige, der an diesem Tag seinen 18. Geburtstag feierte und noch Schüler ist, wurde daher freigesprochen. Den Führerschein hat er zurück, nur eine psychologische Beratung für Führerscheinneulinge muss er machen.
Urteil im Autorennen-Prozess: Unfallverursacher kommt glimpflich davon
Der andere ebenfalls 18-jährige Unfallverursacher, der mit seinem Audi gegen die Häuserfassade am Xinedome-Kino prallte und einen Schaden von 250.000 Euro anrichtete, musste sich nur noch wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Verurteilt wurde er am Ende nach Jugendstrafrecht. 2000 Euro muss er an die Verkehrswacht zahlen. Seinen Führerschein ist er für weitere zwölf Monate los. Seine Fahrerlaubnis hatte er mit dem Unfall im April abgeben müssen. Außerdem muss er sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, dem im Volksmund genannten "Idiotentest" unterziehen. (mit krom)
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