Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Unterlassungsklage: Böhmermann-Affäre: Vom Schmähgedicht zur Klage gegen Merkel

Unterlassungsklage

Böhmermann-Affäre: Vom Schmähgedicht zur Klage gegen Merkel

    • |
    Jan Böhmermann verklagte  Bundeskanzlerin Angela Merkel für ihre Kritik an seinem "Schmähgedicht" gegen Erdogan.
    Jan Böhmermann verklagte Bundeskanzlerin Angela Merkel für ihre Kritik an seinem "Schmähgedicht" gegen Erdogan. Foto: Oliver Berg, dpa

    Jan Böhmermann verklagt Angela Merkel. Die Nachricht hatte vor knapp zwei Wochen für Schlagzeilen gesorgt. Am Dienstag soll die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin stattfinden. Dann soll ein Urteil fallen. Konkret geht es um eine Äußerung Merkels im Jahr 2016, als sie Böhmermanns Schmähgedicht "bewusst verletzend" nannte.

    Eine Einschätzung, die sie nach Auffassung von Böhmermanns Anwalt nicht hätte treffen dürfen. Am Donnerstag wurde bekannt: Die Bundesregierung will ihre Kritik am Schmähgedicht nicht mehr wiederholen. Wir erklären die Einzelheiten, die eine Staatskrise auslösten.

    Den Anfang der Böhmermann-Affäre macht extra3

    Alles beginnt am 17. März 2016: Nicht Jan Böhmermann fängt den Streit an, sondern die Satiresendung extra3  vom NDR. Die Sendung zeigt das satirische Lied "Erdowie, Erdowo, Erdogan", in dem es unter anderem heißt: "Ist das Wahlergebnis schlecht, das ruckelt er schon zurecht" oder "Kurden hasst er wie die Pest, die bombardiert er auch viel lieber als die Glaubensbrüder drüben beim IS".

    Das Lied macht Schlagzeilen. Und Erdogan, der sich persönlich angegriffen fühlt, zieht Konsequenzen: Zwei Mal wird nach der Ausstrahlung der deutsche Botschafter ins Außenministerium in Ankara einberufen. Der erklärt dort fünf Tage nach der Ausstrahlung, dass Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit geschützt werden müssten. Auch der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker stellen sich hinter die Macher von extra3. Bundeskanzlerin Merkel äußert sich hingegen nicht. Die Forderung der Türkei, die Sendung absetzen zu lassen, wird nicht erfüllt.

    31. März 2016, Auftritt Böhmermann: Unter Bezug auf die extra3-Sendung trägt der Moderator in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" das sogenannte Schmähgedicht vor. Zuvor erklärt der Moderator ausdrücklich, dass Satire wie die von extra3  in Deutschland erlaubt sei. Nicht erlaubt sei hingegen Schmähkritik. Den Unterschied wolle er mit einem Gedicht klarstellen. Darin heißt es unter anderem, Erdogan habe Sex mit Tieren und schlage Kinder, sei "pervers, verlaust und zoophil" und schaue Kinderpornos.

    1. April: Tags darauf reagiert das ZDFund schneidet das Schmähgedicht aus der Aufzeichnung in der Mediathek. In einer Stellungnahme von ZDFneo heißt es, die Folge von "Neo Magazin Royale" entspreche "nicht den Ansprüchen, die das ZDF an die Qualität von Satiresendungen stellt."

    4. April: Der Tag, um den es in der Klage von Jan Böhmermann gegen Angela Merkel geht. Die Kanzlerin nennt das Schmähgedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu "bewusst verletzend". Laut Regierungssprecher Steffen Seibert betont sie aber auch die Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit.

    Böhmermann wird wegen Majestätsbeleidigung angeklagt

    7. April: Drei Tage später nimmt die Staatsanwaltschaft Mainz Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten auf. Das Schmähgedicht sei ein Verstoß gegen Paragraf 103, auch als Gesetz gegen Majestätsbeleidigung bekannt. Böhmermann drohen damit bis zu drei Jahre Haft.

    Die türkische Regierung, nach dem Lied von extra3 erbost, jetzt richtig sauer, beantragt am 10. April Strafverfolgung. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie die straftrechtliche Verfolgung Böhmermanns erlaubt oder nicht. Zugleich stellt Erdogan persönlich Strafanzeige. Damit sind Ermittlungen wegen Beleidigung einer Privatperson wahrscheinlich. Vertreter der Regierung nannten das Schmähgedicht zuvor eine Beleidigung gegen das gesamte türkische Volk.

    12. April: Böhmermann, mittlerweile unter Polizeischutz, sagt die nächste Folge des "Neo Magazin Royale" ab.

    15. April: Die Bundesregierung erlaubt die von der Türkei geforderten Ermittlungen wegen Majestätsbeleidigung. Bundesaußenminister Heiko Maas betont, dass die Ermächtigung keine Vorverurteilung darstelle. Der Fall werde lediglich von unabhängigen Gerichten entschieden. Zugleich kündigt die Regierung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von Paragraf 103 an. Anfang 2017 wird dieses Gesetz vom Bundestag verabschiedet, im Januar 2018 tritt es in Kraft.

    22. April: Gegenüber Pressevertretern räumt Angela Merkel Fehler ein. Sie ärgere sich darüber, das Schmähgedicht "bewusst verletzend" genannt zu haben, weil so der Eindruck entstanden sei, ihre persönliche Einschätzung zähle.

    "Böhmermann-Affäre": Vom Witz zur Staatskrise

    In einem Interview am 4. Mai kritisiert Böhmermann die Kanzlerin. Wörtlich sagt er der Zeit: "Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht. Doch stattdessen hat sie mich filetiert, einem nervenkranken Despoten zum Tee serviert und einen deutschen Ai WeiWei aus mir gemacht."

    17. Mai: Das Landgericht Hamburg entscheidet, dass das Schmähgedicht grundsätzlich zwar Satire sei, weite Teile des Texts aber trotzdem durch eine einstweilige Verfügung verboten werden. Böhmermann stellt tagsdarauf klar, dass er die Verfügung nicht akzeptieren werde. Dem Landgericht seien grobe Fehler unterlaufen, sagt sein Anwalt Christian Schertz.

    In den kommenden Monaten läuft ein langer Streit ab. Erst stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Böhmermann ein, weil sie den Vorwurf der Majestätsbeleidigung nicht gedeckt sieht. Böhmermann äußert diesbezüglich: "Wenn ein Witz eine Staatskrise auslöst, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern das des Staates." Erdogan legt daraufhin Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft ein, diese wird später wiederum zurückgewiesen. Im Zivilprozess fällt am 10. Februar 2017 ein Urteil: Das Landgericht Hamburg untersagt Böhmermann die Verbreitung bestimmter Passagen des Schmähgedichts. Böhmermann geht in Berufung, verliert im Mai 2018 aber.

    Kanzlerin Angela Merkel räumt Fehler ein

    August 2017: Das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg entscheidet, dass Angela Merkel zu unrecht verschwieg, ob sie das Schmähgedicht selbst gehört hat, bevor sie dazu Stellung bezog. Das ist insofern brisant, weil das Kanzleramt bisher keine Angaben zu einem Entscheidungsfindungsprozess der Kanzlerin machen musste. Daraufhin wird bekannt, dass die Kanzlerin über das Schmähgedicht auf der Website der Bild  las. Dort war es jedoch nur in gekürzter Form und ohne die für die satirische Einordnung relevante Einleitung zu lesen.

    Am 2. April 2019, knapp drei Jahre nach Erscheinen des Schmähgedichts, geht der Streit in seine vorerst letzte Runde: Böhmermann verklagt Angela Merkel. Gegenstand der Klage ist die Äußerung Merkels, das Gedicht sei "bewusst verletzend" gewesen. Merkel sei für eine solche Einordnung nicht zuständig und ein Verfahren wegen Beleidigung gegen Böhmermann bereits eingeleitet gewesen. Somit sei das Verhalten Merkels rechtswidrig. Die Verhandlung soll am 16. April stattfinden.

    11. April: Nach Informationen des Tagesspiegelverpflichtet sich das Bundeskanzleramt dazu, die Kritik Merkels am Schmähgedicht nicht zu wiederholen. Bestätigen will das bislang jedoch weder das Kanzleramt noch Böhmermanns Anwalt Christian Schertz.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden