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Cannabis-Legalisierung
28.03.2024

Cannabis-Grenzwert beim Autofahren soll geändert werden

Der Cannabis-Grenzwert für Autofahrer soll angehoben werden.
Foto: Hildenbrand, dpa

Am Ostermontag tritt das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. In diesem Zuge soll auch der Grenzwert für Autofahrer angehoben werden.

Das neue Cannabis-Gesetz tritt am Ostermontag in Kraft. Auch der Grenzwert für Autofahrer soll angepasst werden. Laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) schlägt eine Expertenkommission, die von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) eingesetzt wurde, eine Verdreifachung des erlaubten THC-Werts im Blut vor. 

Cannabis-Grenzwert für Autofahrer soll mehr als verdreifacht werden

Der Wert soll von bisher 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum auf 3,5 Nanogramm erhöht werden. Das Ministerium teilte laut dem RND mit: "Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt." Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert handelt es sich laut den Experten um einen konservativen Ansatz. Das Risiko sei vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwertes ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich. Demnach gelten zum Start der Cannabis-Legalisierung am Ostermontag die alten Regelungen.

Die Experten schlugen neben der Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes ein absolutes Alkoholverbot am Steuer vor. Damit soll der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol entgegengewirkt werden.

Cannabis-Legalisierung kommt am 1. April

Das Gesetz sieht eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben und Regeln vor. Ab dem 1. April wird für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. In der eigenen Wohnung werden drei lebende Cannabispflanzen legal und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der Öffentlichkeit bleibt der Konsum unter anderem im Umkreis von 100 Metern Luftlinie von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen verboten.

Video: AFP

Zum 1. Juli sollen dann auch Clubs zum nicht kommerziellen Anbau erlaubt werden. Dort können bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied.