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Corona-Impfung: Baden-Württemberg reagiert auf Fälschungen: Gelber Impfpass kein 2G-Türöffner mehr

Corona-Impfung

Baden-Württemberg reagiert auf Fälschungen: Gelber Impfpass kein 2G-Türöffner mehr

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    Fälle von gefälschten Impfausweisen haben stark zugenommen. Baden-Württemberg hat jetzt Konsequenzen gezogen.
    Fälle von gefälschten Impfausweisen haben stark zugenommen. Baden-Württemberg hat jetzt Konsequenzen gezogen. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Gefälschte gelbe Impfpässe, bestellt im Internet – ein deutschlandweites Phänomen. Baden-Württemberg hat darauf reagiert: Im Nachbarbundesland ermöglichen die Papierausweise nicht mehr den Zugang zu Gaststätten, Kinos oder Veranstaltungen, die nur für Geimpfte und Genesene (2G) offen sind. Im „Ländle“ gilt diese Regelung seit Mittwoch.

    Gelber Impfpass gilt nicht mehr: Was ist mit denen, die kein Smartphone haben?

    Die Folge war eine Verunsicherung insbesondere bei Älteren sowie Schlangen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Apotheken ein digital lesbares Impfzertifikat besorgen wollten. Solche Bilder wird es in Bayern vorerst nicht geben: „Derzeit gibt es keine derartigen Bestrebungen. Wir prüfen gleichwohl, wie das System insgesamt verbessert werden kann“, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage unserer Redaktion mit. Das scheint auch dringend nötig zu sein – nicht nur, was den gelben Impfpass betrifft. Denn auch die auf QR-Codes basierenden Nachweise sind nicht immer echt. In Deutschland und weiteren EU-Ländern wurden Fälle bekannt, in denen Kriminelle QR-Codes in Umlauf gebracht hatten, mit denen Impfgegner die 2G-Regeln unterlaufen konnten.

    In Baden-Württemberg kamen in den letzten Tagen Befürchtungen auf, dass nun nur noch Smartphone-Nutzer ein 2G-Zertifikat vorlegen könnten. Zu Unrecht. Impfzertifikate mit auf Papier gedruckten QR-Codes gibt es direkt nach der Impfung, sie können auch von Apotheken ausgestellt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, sich die Impfungen oder den Status „Genesen“ auf eine sogenannte Immunkarte in Größe einer Scheckkarte speichern zu lassen. Allerdings kosten diese Karten, die von privaten Anbietern gefertigt werden, immerhin zwischen zehn und 20 Euro.

    Dünner ist die Luft für diejenigen geworden, die gefälschte Zertifikate einsetzen. Lange war unter Juristen umstritten, ob es sich bei dieser Art von Täuschung um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Jetzt ist gesetzlich klar geregelt: Wer auf diese Weise betrügt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.

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