Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Corona-Impfung: Baden-Württemberg reagiert auf Fälschungen: Gelber Impfpass kein 2G-Türöffner mehr

Corona-Impfung
03.12.2021

Baden-Württemberg reagiert auf Fälschungen: Gelber Impfpass kein 2G-Türöffner mehr

Fälle von gefälschten Impfausweisen haben stark zugenommen. Baden-Württemberg hat jetzt Konsequenzen gezogen.
Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

Der Papierausweis wird nicht mehr als Nachweis für den Zugang in Gaststätten, Kinos oder Veranstaltungen akzeptiert. Bayern geht diesen Schritt vorerst nicht.

Gefälschte gelbe Impfpässe, bestellt im Internet – ein deutschlandweites Phänomen. Baden-Württemberg hat darauf reagiert: Im Nachbarbundesland ermöglichen die Papierausweise nicht mehr den Zugang zu Gaststätten, Kinos oder Veranstaltungen, die nur für Geimpfte und Genesene (2G) offen sind. Im „Ländle“ gilt diese Regelung seit Mittwoch.

Gelber Impfpass gilt nicht mehr: Was ist mit denen, die kein Smartphone haben?

Die Folge war eine Verunsicherung insbesondere bei Älteren sowie Schlangen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Apotheken ein digital lesbares Impfzertifikat besorgen wollten. Solche Bilder wird es in Bayern vorerst nicht geben: „Derzeit gibt es keine derartigen Bestrebungen. Wir prüfen gleichwohl, wie das System insgesamt verbessert werden kann“, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage unserer Redaktion mit. Das scheint auch dringend nötig zu sein – nicht nur, was den gelben Impfpass betrifft. Denn auch die auf QR-Codes basierenden Nachweise sind nicht immer echt. In Deutschland und weiteren EU-Ländern wurden Fälle bekannt, in denen Kriminelle QR-Codes in Umlauf gebracht hatten, mit denen Impfgegner die 2G-Regeln unterlaufen konnten.

In Baden-Württemberg kamen in den letzten Tagen Befürchtungen auf, dass nun nur noch Smartphone-Nutzer ein 2G-Zertifikat vorlegen könnten. Zu Unrecht. Impfzertifikate mit auf Papier gedruckten QR-Codes gibt es direkt nach der Impfung, sie können auch von Apotheken ausgestellt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, sich die Impfungen oder den Status „Genesen“ auf eine sogenannte Immunkarte in Größe einer Scheckkarte speichern zu lassen. Allerdings kosten diese Karten, die von privaten Anbietern gefertigt werden, immerhin zwischen zehn und 20 Euro.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Dünner ist die Luft für diejenigen geworden, die gefälschte Zertifikate einsetzen. Lange war unter Juristen umstritten, ob es sich bei dieser Art von Täuschung um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Jetzt ist gesetzlich klar geregelt: Wer auf diese Weise betrügt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.