Bundesinnenministerin Nancy Facer will nach dem russischen Angriff auf die Ukraine die Sicherheitsüberprüfungen von Beschäftigten in sensiblen Bereichen verschärfen. Künftig sollen Behörden anders als bisher auch die Profile in Sozialen Medien und andere Interneteinträgen von Beschäftigen und deren Lebenspartnern überprüfen dürfen, bevor Betroffene eine sogenannte sicherheitsempfindliche Tätigkeit übernehmen, wie aus einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums hervorgeht, das unserer Redaktion vorliegt.
Verschärfung von Sicherheitsüberprüfungen: Wer betroffen ist
Zudem müssen Beschäftigte demnach künftig alle verdächtigen möglichen Anbahnungs- oder Anwerbeversuche ausländischer Geheimdienste unverzüglich schriftlich anzeigen, selbst wenn davon nur ihre Lebenspartner betroffen seien. Andernfalls soll durch einen neuen Paragrafen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz in Zukunft ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen.
Die Sicherheitsüberprüfung gilt unter anderem für Soldaten, sowie Staatsbedienstete, die Zugang zu als geheim oder Verschlusssache eingestuften Dokumenten haben. Ebenso fallen unter das Gesetz aber auch viele Beschäftigte von öffentlichen oder privaten Unternehmen, die lebenswichtige Einrichtungen betreiben, die vor Sabotage geschützt werden müssen. (AZ)