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Katholische Kirche: Bischöfe legen ersten Entwurf für kirchliches Arbeitsrecht vor

Katholische Kirche

Bischöfe legen ersten Entwurf für kirchliches Arbeitsrecht vor

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    Mehr als 100 Mitarbeitende und Ehrenamtliche der katholischen Kirche haben sich im Januar als queer geoutet und eine Reform des Arbeitsrechts gefordert.
    Mehr als 100 Mitarbeitende und Ehrenamtliche der katholischen Kirche haben sich im Januar als queer geoutet und eine Reform des Arbeitsrechts gefordert. Foto: Guido Kirchner, dpa

    Eine Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz unter Vorsitz des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki hat einen Entwurf zur Neufassung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ vorgelegt. Damit ist ein weiterer Schritt zu einer Reform des umstrittenen Arbeitsrechts der katholischen Kirche in Deutschland getan, das für rund 790.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt.

    In seiner bisherigen Form sieht es beispielsweise für katholische Mitarbeitende, die pastoral oder als Religionslehrkräfte tätig sind, eine „Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen“ vor – wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.

    Mitte Januar hatte die bundesweit viel beachtete Initiative „#OutInChurch – für eine Kirche ohne Angst“ unter anderem dies zum Thema gemacht und eine Änderung gefordert. Ein offenes Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität, auch in einer Partnerschaft beziehungsweise Zivilehe, dürfe niemals als Loyalitätsverstoß oder Kündigungsgrund gewertet werden, erklärten mehr als hundert Priester, Ordensbrüder, Gemeindereferentinnen oder Erzieherinnen, die sich zugleich als schwul, lesbisch oder transsexuell outeten.

    Das sieht der Entwurf zu einer Neufassung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ vor

    In dem am Montag veröffentlichten Entwurf zur Neufassung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ wird betont, dass Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen eine Bereicherung sei. Alle Mitarbeitenden könnten unabhängig „ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten ... einer den Menschen dienenden Kirche sein, solange sie ... den christlichen Charakter der Einrichtung achten und dazu beitragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen“.

    An anderer Stelle heißt es: „Außerdienstliches Verhalten ist rechtlich nur bedeutsam, wenn es öffentlich wahrnehmbar ist, grundlegende Werte der katholischen Kirche verletzt und dadurch deren Glaubwürdigkeit beeinträchtigt wird.“ Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibe rechtlichen Bewertungen entzogen. Besondere kirchliche Anforderungen gelten dem Entwurf zufolge jedoch an Kleriker und Ordensangehörige.

    Damit verbleibt als Kündigungsgrund im Wesentlichen „kirchenfeindliches Verhalten“. Dieses müsse „nach den konkreten Umständen objektiv geeignet“ sein, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen. Als Beispiel wird das öffentliche Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche wie „die Propagierung der Abtreibung oder von Fremdenhass“ aufgeführt.

    Der Würzburger Hochschulpfarrer Hose hält den Entwurf für einen „ersten wichtigen Schritt“

    Der katholische Hochschulpfarrer Burkhard Hose aus Würzburg, Mit-Initiator von OutInChurch, hält den Entwurf für einen „ersten wichtigen Schritt“. Es sei ein Fortschritt, dass „die persönliche Lebensführung und hier explizit das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Zivilehe keinen Kündigungsgrund mehr darstellt“, sagt er am Montag unserer Redaktion.

    „Allerdings lassen die Formulierungen den Bischöfen Auslegungsspielräume, die weiterhin Unsicherheit für die Beschäftigten bedeutet.“ Hose nennt als Beispiel die Formulierung, dass außerdienstliches Verhalten rechtlich nur bedeutsam sei, wenn es öffentlich wahrnehmbar sei, grundlegende Werte der katholischen Kirche verletze und dadurch deren Glaubwürdigkeit beeinträchtigt werde.

    Hose fragt: „Wie sieht es aus, wenn ich mich öffentlich gegen die diskriminierende Lehre der katholischen Kirche ausspreche, die auf einem veralteten Naturrechtsverständnis aufruht? Hängt es dann von der Einstellung des jeweiligen Bischofs ab, ob der entsprechende Absatz zur Anwendung kommt?“ Das Grundproblem dieses Entwurfs bleibe somit weiterhin, dass letztlich von den einzelnen Bischöfen abhänge, wie das Arbeitsrecht ausgelegt werde.

    Was Burkhard Hose von "OutInChurch" als "Hauptproblem" bezeichnet

    „Das Hauptproblem ist die Lehre, mit der sich nach wie vor diskriminierendes Vorgehen auch im Rahmen der neuen Grundordnung rechtfertigen lässt“, kritisiert Hose. „Die Bischöfe müssen sich also jetzt mit ganzer Kraft in Rom für eine Änderung des Katechismus und der veralteten negativen Bewertung nicht-heterosexueller Orientierungen und nicht-binärer Identitäten einsetzen.“

    Zu dem Entwurf können nun kirchliche Gruppen schriftlich Stellung nehmen; die Beratung solle noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können, erklärt die Deutsche Bischofskonferenz. Im Herbst werde der Entwurf dann erneut von den Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz diskutiert und anschließend zum Beschluss für die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vorbereitet. Diese beschließt die Grundordnung für die 27 deutschen Bistümer verbindlich – und wird von den Bischöfen umgesetzt.

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