
Deutsche Bahn in Tarifverhandlungen: Am 27. März 2023 droht ein großer Streik

EVG und Deutsche Bahn sitzen seit 28. Februar 2023 wieder zu Tarifverhandlungen zusammen. Für 27. März planen EVG und Verdi einen eintägigen Streik. Ob wirklich gestreikt wird, ist aber noch nicht entschieden.
Wer auf Bus und Bahn angewiesen ist, sollte am 27. März 2023 aufpassen. Die Gewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) planen Berichten der Bild am Sonntag sowie der Süddeutschen Zeitung zufolge für diesen Tag einen eintägigen Warnstreik. Betroffen könnten demnach nicht nur die Deutsche Bahn und der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), sondern auch die Flughäfen sowie die Autobahngesellschaft des Bundes sein.
Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn: Was fordert die EVG?
Zuletzt hatten sich die Deutsche Bahn und die EVG 2021 auf einen Tarifvertrag geeinigt. Der läuft nun aus und beide Parteien treffen sich erneut am Verhandlungstisch. Die Forderung der EVG: zwölf Prozent mehr Lohn, mindestens aber eine Gehaltserhöhung um 650 Euro pro Monat. Für Nachwuchskräfte werden 325 Euro pro Monat mehr gefordert. Der Vertrag mit den rund 50 Verkehrsunternehmen soll für zwölf Monate gelten.
Zwölf Prozent mehr: Das ist die höchste Lohnforderung in der Geschichte der Gewerkschaft und hatte schon vor Beginn der Tarifverhandlungen am 28. Februar 2023 für Spannungen gesorgt.
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Bahnstreik am 27. März 2023: Was ist bekannt?
Bisher steht noch nicht fest, ob am Montag, 27. März 2023, wirklich gestreikt wird. Reisende können aber mit einer rechtzeitigen Warnung rechnen, denn EVG-Verhandlungsführerin Cosima Ingenschayder sagte der Bild am Sonntag: "Wenn wir das tun, werden wir Streiks rechtzeitig ankündigen." Außerdem will sich die Gewerkschaft dem Bericht zufolge bei der Entscheidung mit Verdi abstimmen. Denn: "Wir möchten keinen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten, sondern gute Löhne für alle Beschäftigten in der Mobilitätsbranche." Gemeint sind damit Deutsche Bahn, ÖPNV, Flughäfen und Autobahngesellschaften.
Ob am 27. März tatsächlich gestreikt wird, hängt auch von den Gesprächen zwischen EVG und der Deutschen Bahn sowie den weiteren Bahnunternehmen ab. Bis 23. März 2023 hat die EVG mindestens einmal mit jedem Unternehmen über neue Tarifverträge gesprochen. Erst danach werde laut einem EVG-Sprecher über weitere Maßnahmen wie Streiks entschieden, hieß es in dem Bericht der Bild am Sonntag weiter.
Deutsche Bahn: Wie laufen die Verhandlungen mit der EVG?
Am 28. Februar 2023 waren die Bahn und die EVG zu einer ersten Verhandlungsrunde in Fulda zusammengekommen. Wie die Tagesschau berichtete, wurde diese jedoch nach zwei Stunden bereits unterbrochen. Ein Sprecher der Gewerkschaft begründete dies gegenüber der Tagesschau damit, dass die Bahn sich geweigert habe, ein Angebot vorzulegen.
Die Bahn begründet ihr Zögern mit der besonderen Lage in Europa. "Wir haben mitten in Europa einen verheerenden Krieg, wir sind in einer Nach-Corona-Phase, wir haben eine hohe Inflation und auch enorme Energiepreise", sagte Seiler der Tageschau. Der Konzern wolle zwar die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anerkennen, doch müsse auch an die Zukunftsfähigkeit der Deutschen Bahn gedacht werden. Für diese würden große Investitionen nicht nur in das Personal, sondern auch in Fahrzeuge und Infrastruktur notwendig.
Der EVG-Tarifvorstand Kristian Loroch warnte indes die Bahn davor, die Passagiere "zum Spielball" gegen die Bahn-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu machen. Ob es tatsächlich zu Warnstreiks kommt, hänge von den Gesprächen mit den anderen Unternehmen ab. Erste Aktionen seien - wie jetzt geplant - ab Ende März möglich, sagte Loroch zur Tagesschau.
Was können Kundinnen und Kunden im Fall eines Bahnstreiks tun?
Kommt es zum Bahnstreik, müssen Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn vor allem eines mitbringen: Geduld. Mit Zugausfällen und Verspätungen ist nämlich laut Verbraucherzentrale nicht nur während eines Streiks zu rechnen, sondern auch noch einige Stunden danach.

Wer eine Verbindung gebucht hat, findet Informationen zu Verspätungen, Ausfällen und möglichen Alternativen meist online und kann umplanen. Wer mit der gebuchten Verbindung oder den angegebenen Alternativen trotzdem nicht ans Ziel kommt, sollte laut Verbraucherzentrale Belege sammeln und sich den Ausfall oder die Verspätung von Mitarbeitern der Deutschen Bahn bestätigen lassen. Anschließend können Betroffene ihre Reise über ein Fahrgastrechte-Formular reklamieren.
Nach Angaben der Deutschen Bahn erhalten Reisende ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Wer lieber von seiner Reise zurück treten möchte, kann sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Möglich ist das, wenn die erwartete Verspätung über 60 Minuten beträgt.