Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Jens Stoltenberg warnt China vor Waffenlieferungen an Russland
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Bahn-Streik ab März 2023? Das müssen Sie wissen

Bahnstreik
06:23 Uhr

Deutsche Bahn in Tarifverhandlungen: Am 27. März 2023 droht ein großer Streik

Auf Bahnreisende könnten ab März wieder längere Wartezeiten und Zugausfälle zukommen, wenn sich EVG und Deutsche Bahn in den Tarifverhandlungen nicht einigen.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

EVG und Deutsche Bahn sitzen seit 28. Februar 2023 wieder zu Tarifverhandlungen zusammen. Für 27. März planen EVG und Verdi einen eintägigen Streik. Ob wirklich gestreikt wird, ist aber noch nicht entschieden.

Wer auf Bus und Bahn angewiesen ist, sollte am 27. März 2023 aufpassen. Die Gewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) planen Berichten der Bild am Sonntag sowie der Süddeutschen Zeitung zufolge für diesen Tag einen eintägigen Warnstreik. Betroffen könnten demnach nicht nur die Deutsche Bahn und der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), sondern auch die Flughäfen sowie die Autobahngesellschaft des Bundes sein.

Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn: Was fordert die EVG?

Zuletzt hatten sich die Deutsche Bahn und die EVG 2021 auf einen Tarifvertrag geeinigt. Der läuft nun aus und beide Parteien treffen sich erneut am Verhandlungstisch. Die Forderung der EVG: zwölf Prozent mehr Lohn, mindestens aber eine Gehaltserhöhung um 650 Euro pro Monat. Für Nachwuchskräfte werden 325 Euro pro Monat mehr gefordert. Der Vertrag mit den rund 50 Verkehrsunternehmen soll für zwölf Monate gelten.

Zwölf Prozent mehr: Das ist die höchste Lohnforderung in der Geschichte der Gewerkschaft und hatte schon vor Beginn der Tarifverhandlungen am 28. Februar 2023 für Spannungen gesorgt.

Video: dpa

Bahnstreik am 27. März 2023: Was ist bekannt?

Bisher steht noch nicht fest, ob am Montag, 27. März 2023, wirklich gestreikt wird. Reisende können aber mit einer rechtzeitigen Warnung rechnen, denn EVG-Verhandlungsführerin Cosima Ingenschayder sagte der Bild am Sonntag: "Wenn wir das tun, werden wir Streiks rechtzeitig ankündigen." Außerdem will sich die Gewerkschaft dem Bericht zufolge bei der Entscheidung mit Verdi abstimmen. Denn: "Wir möchten keinen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten, sondern gute Löhne für alle Beschäftigten in der Mobilitätsbranche." Gemeint sind damit Deutsche Bahn, ÖPNV, Flughäfen und Autobahngesellschaften.

Ob am 27. März tatsächlich gestreikt wird, hängt auch von den Gesprächen zwischen EVG und der Deutschen Bahn sowie den weiteren Bahnunternehmen ab. Bis 23. März 2023 hat die EVG mindestens einmal mit jedem Unternehmen über neue Tarifverträge gesprochen. Erst danach werde laut einem EVG-Sprecher über weitere Maßnahmen wie Streiks entschieden, hieß es in dem Bericht der Bild am Sonntag weiter.

Deutsche Bahn: Wie laufen die Verhandlungen mit der EVG?

Am 28. Februar 2023 waren die Bahn und die EVG zu einer ersten Verhandlungsrunde in Fulda zusammengekommen. Wie die Tagesschau berichtete, wurde diese jedoch nach zwei Stunden bereits unterbrochen. Ein Sprecher der Gewerkschaft begründete dies gegenüber der Tagesschau damit, dass die Bahn sich geweigert habe, ein Angebot vorzulegen.

Lesen Sie dazu auch

Die Bahn begründet ihr Zögern mit der besonderen Lage in Europa. "Wir haben mitten in Europa einen verheerenden Krieg, wir sind in einer Nach-Corona-Phase, wir haben eine hohe Inflation und auch enorme Energiepreise", sagte Seiler der Tageschau. Der Konzern wolle zwar die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anerkennen, doch müsse auch an die Zukunftsfähigkeit der Deutschen Bahn gedacht werden. Für diese würden große Investitionen nicht nur in das Personal, sondern auch in Fahrzeuge und Infrastruktur notwendig.

Der EVG-Tarifvorstand Kristian Loroch warnte indes die Bahn davor, die Passagiere "zum Spielball" gegen die Bahn-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu machen. Ob es tatsächlich zu Warnstreiks kommt, hänge von den Gesprächen mit den anderen Unternehmen ab. Erste Aktionen seien - wie jetzt geplant - ab Ende März möglich, sagte Loroch zur Tagesschau.

Was können Kundinnen und Kunden im Fall eines Bahnstreiks tun?

Kommt es zum Bahnstreik, müssen Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn vor allem eines mitbringen: Geduld. Mit Zugausfällen und Verspätungen ist nämlich laut Verbraucherzentrale nicht nur während eines Streiks zu rechnen, sondern auch noch einige Stunden danach.

Eine Anzeige weist auf einen Zugausfall hin.
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

Wer eine Verbindung gebucht hat, findet Informationen zu Verspätungen, Ausfällen und möglichen Alternativen meist online und kann umplanen. Wer mit der gebuchten Verbindung oder den angegebenen Alternativen trotzdem nicht ans Ziel kommt, sollte laut Verbraucherzentrale Belege sammeln und sich den Ausfall oder die Verspätung von Mitarbeitern der Deutschen Bahn bestätigen lassen. Anschließend können Betroffene ihre Reise über ein Fahrgastrechte-Formular reklamieren.

Nach Angaben der Deutschen Bahn erhalten Reisende ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Wer lieber von seiner Reise zurück treten möchte, kann sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Möglich ist das, wenn die erwartete Verspätung über 60 Minuten beträgt.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung