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Foto: Marcus Merk
Foto: Marcus Merk

Nahe der Schmutter bei Hirblingen fand die Polizei die Leichen der beiden Frauen, die einem Verbrechen zum Opfer gefallen waren.

Kreis Augsburg
01.07.2017

Doppelmord von Hirblingen: Mussten die Opfer wegen 5020 Euro sterben?

Von Maximilian Czysz

Es gibt neue Details zum Hirblinger Doppelmord: Nach Ansicht der Augsburger Staatsanwaltschaft wurden die beiden Frauen aus Habgier erstochen.

Was die Ermittler wenige Tage vor Heilig Abend 2016 unter dem großen weißen Zelt nahe der Schmutter entdecken, bestätigt den schlimmen Verdacht: Die 50-jährige Beate N. und ihre 49-jährige Lebensgefährtin Elke W. wurden ermordet und dann verscharrt. Die Spuren an den Leichen geben der Kripo weitere Aufschlüsse, was am 9. Dezember 2016 in Hirblingen passierte – das ist der Tag, an dem die beiden Frauen in ihrem Haus erstochen wurden. Als Täter gerät ein Nachbar ins Visier: Waldemar N., ein 31-jähriger Maschinenführer.

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Handelte der Tatverdächtige aus Habgier?

In den Tagen nach dem Verschwinden der Frauen hatte er unter anderem in Garmisch-Partenkirchen, Weißenburg, Regensburg, Weiden und Prag mit zwei EC-Karten von Beate N. Geld abgehoben. 5020 Euro waren es, teilt die Staatsanwaltschaft Augsburg jetzt in einer Presseerklärung mit. Insgesamt sollen es drei EC-Karten gewesen sein, die Waldemar N. den Frauen „tatplangemäß“ entwendet hat.

Es waren wohl Geldsorgen, die in dem Mann den Plan reifen ließen, sich bei den beiden Frauen zu bedienen. Zutritt zum Nachbarhaus von Beate N. und Elke W. bekam er denkbar einfach: Seine Mutter verwahrte einen Schlüssel. Im Haus kam es dann am 9. Dezember zur verhängnisvollen Begegnung. Waldemar N. wird jetzt dringend verdächtig, die beiden Frauen „aus Habgier, heimtückisch und zur Ermöglichung und Verdeckung einer Straftat“ getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat entsprechend Anklage gegen den 31-jährigen Mann aus dem Landkreis Augsburg wegen zweifachen Mordes und Raubes mit Todesfolge sowie Computerbetruges in sieben Fällen erhoben.

Waldemar N. schweigt zu den Vorwürfen

Das Strafgesetzbuch sieht für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe, für Raub mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von zehn bis 15 Jahren und für Computerbetrug eine Geld- oder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren vor.

Waldemar N. wurde eine Woche nach der Tat festgenommen. In seinem weißen 3er-BMW, der sein ganzer Stolz war, wurden Bargeld-Bündel gefunden – passend zu den Geldautomaten-Abhebungen in Bayern und dem angrenzenden Tschechien. Seitdem sitzt er in der JVA Gablingen in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen hat er sich bislang nicht geäußert.

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