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Foto: Silvio Wyszengrad (Archiv)
Foto: Silvio Wyszengrad (Archiv)

Viele VW-Fahrer klagen infolge des Dieselskandals vor Gericht. Am Landgericht Augsburg sind derzeit 250 offene Verfahren anhängig, die sich auf den Dieselskandal beziehen.

Augsburg
03.09.2018

Dieselskandal: Immer mehr VW-Käufer ziehen vor Gericht

Von Jörg Heinzle

Der Dieselskandal beschäftigt auch das Augsburger Landgericht. Dort gibt es inzwischen rund 250 offene Verfahren. Die Gerichte rechnen mit weiteren Klagen.

Als Eishockeyspieler hat Reinhold Bauer in den 1970er Jahren für den Augsburger Eislaufverein (AEV) und die Nationalmannschaft gekämpft. Auch gegen große Gegner. Vor dem Augsburger Landgericht kämpft er derzeit juristisch gegen ein anderes Schwergewicht. Bauer, 68, hat den Volkswagen-Konzern verklagt. Er fühlt sich betrogen, weil er ein Auto gekauft hat, das vom Diesel-Skandal betroffen ist. Deshalb will er den Kauf rückgängig machen. Reinhold Bauer sagt: „Ich bin enttäuscht. So was hätte ich einem deutschen Markenhersteller niemals zugetraut.“

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Rekordstand am Landgericht: Immer mehr VW-Käufer ziehen vor Gericht

So wie Reinhold Bauer ziehen derzeit viele Volkswagen-Käufer, deren Fahrzeuge in der Abgas-Affäre eine Rolle spielen, vor Gericht. Am Augsburger Landgericht gibt es deshalb einen Rekordstand, was die entsprechenden Klagen angeht. Rund 250 offene Verfahren seien derzeit anhängig, sagt Gerichtssprecher Christoph Kern. Ende Februar waren es noch 150. Die meisten Klagen richten sich gegen VW. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen Käufer der Marken Audi und Skoda eine Rückabwicklung ihres Kaufvertrags erstreiten wollen. Auch in Fahrzeuge dieser VW-Tochtermarken wurden teils Dieselmotoren mit Betrugssoftware eingebaut. Die Manipulations-Technik sorgte dafür, dass die Autos auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte hatten, als bei normalen Fahrten auf der Straße.

Die Klagewelle gegen VW hat einen Grund: Wer sich noch rechtlich wehren möchte, muss das bis Ende des Jahres in die Wege leiten. Denn dann könnten die Ansprüche der Käufer gegen den Hersteller verjähren. Der Grund: Die Rechtsprechung geht allgemein davon aus, dass die Verjährung drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals eintritt. Nachdem der Fall im Jahr 2015 aufgedeckt wurde, ist der Stichtag demnach der 31. Dezember 2018.

Rückabwicklung statt Neuwagen: Bauer zeigt sich enttäuscht

Freiwillig entschädigt Volkswagen die betroffenen Diesel-Käufer in Deutschland – anders als in den USA – bis jetzt nicht. Das ist auch die Erfahrung des Landsberger Rechtsanwalts Jan Cordes. Er vertritt Reinhold Bauer in dem Rechtsstreit. Wer vor Gericht zieht, bekommt von VW in vielen Fällen ein günstiges Angebot für den Kauf eines Neuwagens. In Augsburg sind schon einige Prozesse auf diese Weise vorzeitig beendet worden, ohne dass die Richter ein Urteil fällen mussten. Reinhold Bauer will sich auf solch einen Vergleich jedoch nicht einlassen. Er möchte nach der Enttäuschung keinen Volkswagen mehr kaufen. Er pocht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Damit wird der Kauf rückgängig gemacht. Er muss dann aber für die bisherige Nutzung des Autos einen Abschlag zahlen. Dass er mit seiner Klage gute Chancen hat, zeichnete sich bei einem Prozesstermin in dieser Woche bereits ab. Die zuständige Richterin sagte, es gebe in vergleichbaren Fällen bereits viele Urteile zugunsten des Autokäufers. Der Käufer sei demnach durch die Verwendung der „Schummelsoftware“ getäuscht worden.

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Die Gerichte orientieren sich bei ihren Urteilen durchaus an bereits vorliegenden Entscheidungen. Sie müssen das aber nicht tun. Sammelklagen, wie es sie zum Beispiel in den USA gibt, kennt das deutsche Recht bisher nicht. Jeder Kläger muss selbst tätig werden. Das ist auch für die Gerichte eine große Belastung.

Schon bald der Regelfall: Verbände als Massenkläger

Daran soll sich demnächst etwas ändern. Der Bundestag hat auch vor dem Hintergrund der Dieselaffäre ein Gesetz verabschiedet, wonach ab November eine sogenannte Musterfeststellungsklage möglich sein wird. Ein Verband, etwa die Verbraucherzentrale, kann dann stellvertretend für betroffene Kunden gegen einen Hersteller klagen. Wer sich der Musterklage anschließen will, kann sich in ein Verzeichnis eintragen und muss nicht selbst vor Gericht ziehen.

Bei den Gerichten verspricht man sich davon eine spürbare Entlastung. Denn je mehr Klagen sich stapeln, umso länger dauern die Verfahren. Das zeigen die Zahlen: Rund 20 Diesel-Verfahren wurden am Augsburg Landgericht in diesem Jahr erledigt. Zuletzt kamen aber jeden Monat neue Klagen in dieser Größenordnung hinzu. Rechtsanwalt Jan Cordes geht davon aus, dass der Dieselskandal die Gerichte auch in den nächsten Jahren noch beschäftigen wird. Denn inzwischen sind auch Marken wie BMW und Mercedes ins Zwielicht geraten und haben teils Fahrzeuge zurückgerufen, um neue Software zu installieren. Weil diese Fälle erst deutlich später bekannt geworden sind, läuft die Verjährung hier auch noch nicht so schnell aus.

Eine Erfolgsgarantie kann Anwalt Jan Cordes seinen Mandanten nicht geben. Denn die Gerichte urteilen nach wie vor sehr unterschiedlich, sagt er.

Es scheint sich aber ein Trend zu Entscheidungen zugunsten der Autokäufer abzuzeichnen. Das legt auch eine Übersicht nahe, die der Automobilklub ADAC regelmäßig veröffentlicht. Der Verband sammelt alle bekannt gewordenen Gerichtsentscheidungen zum VW-Abgasskandal. Der Zwischenstand von Mitte August: Von insgesamt aufgelisteten 997 Gerichtsverfahren gingen 692 zugunsten der Autokäufer aus.

Lesen Sie dazu den Kommentar: Diesel-Skandal - Kunden sind nicht chancenlos

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