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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Eine 31-jährige wurde von ihrem Lebensgefährten zu Tode geprügelt. Nun steht er vor Gericht. (Symbolbild)

Augsburg
27.06.2017

Leiharbeiter schlägt Freundin tot und steht jetzt vor Gericht

Von Jörg Heinzle

Hat ein 31-Jähriger seine Freundin aus Eifersucht ermordet? Er soll die Frau in einer Bobinger Klinik abgeliefert haben – als sie schon hirntot war.

Es war der 25. Oktober vorigen Jahres, als ein Mann eine Frau in den Wertachkliniken in Bobingen ablieferte und schnell wieder verschwand. Hinterher zeigte sich: Bei der Frau war bereits der Hirntod eingetreten, als sie in der Klinik ankam. Das Ergebnis einer Untersuchung in der Rechtsmedizin ist eindeutig: Die 33-jährige Frau aus Polen wurde zur Tode geprügelt.

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Die Staatsanwaltschaft geht von Eifersucht als Motiv aus

Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Augsburger Landgericht der Mordprozess gegen den mutmaßlichen Täter, einen 31-jährigen Mann, der ebenfalls aus Polen stammt. Er war über eine Leiharbeitsfirma in einer Firma in Landsberg beschäftigt. Er bewohnte mit Kollegen eine heruntergekommene Unterkunft in Großaitingen im Kreis Augsburg. Hier soll sich auch die Tat abgespielt haben, nachmittags gegen 16.30 Uhr. Der Angeklagte soll die Frau wiederholt und massiv in den Genitalbereich, gegen den Kopf und den Oberkörper geschlagen haben. Die 33-Jährige erlitt dadurch laut Anklageschrift unter anderem eine extreme Hirnschwellung. Den Ermittlungen zufolge brachte er sie aber erst rund drei Stunden später, gegen 19.20 Uhr in die Klinik. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat ein Mord war. Als Motiv nennt Sprecher Matthias Nickolai „grundlose, übersteigerte Eifersucht“.

Das Opfer ist die ehemaligen Lebensgefährtin des jetzt Angeklagten. Auch sie arbeitete für die Zeitarbeitsfirma. Er glaubte offenbar, dass die 33-Jährige ihn mit einem anderen Mann betrügt. Er hatte ein Gespräch zwischen der 33-Jährigen und einer Freundin, das aus seiner Sicht auf eine Affäre hindeutete, heimlich aufgenommen. Dass er seine Ex-Freundin an jenem Tag geschlagen hat, hat der Verdächtige bereits im Polizeiverhör zugegeben. Er war noch in der Nacht nach der Tat festgenommen worden. Allerdings schilderte er es so, dass seine Freundin noch lebte, als er in die Klinik fuhr. Er habe nicht gewusst, so der Mann, wie kritisch der Zustand der Frau gewesen sei. Wird er wie angeklagt wegen Mordes verurteilt, droht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe.

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