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  3. Augsburg: Prozess um hinterzogene Sozialbeiträge in Höhe von 18 Millionen Euro endet

Augsburg
02.04.2024

Prozess um hinterzogene Sozialbeiträge in Höhe von 18 Millionen Euro endet

Immer wieder kontrolliert der Zoll Baustellen, um mögliche Schwarzarbeit oder andere Vergehen aufzudecken. Ein besonders gravierender Fall führte nun zu Haftstrafe in Augsburg.
Foto: T. Heckmann (Symbolbild)

Plus Für Schwarzarbeit in der Baubranche wurde ein Trio in Augsburg verurteilt. Das Gericht ging von einem geringeren Schaden aus als in der Anklage – der aber immer noch enorm ist.

Es war eines der größten Ermittlungsverfahren in der Geschichte des Augsburger Zolls: Ursprünglich vier Angeklagte sollten rund fünf Jahre lang im Baugewerbe ein Geflecht mit Subfirmen aufgebaut und unterhalten haben. Mit dem undurchsichtigen Konstrukt sollen Beschäftigte auf illegale Weise als Leiharbeiter für eine Firma des 65-jährigen Hauptangeklagten tätig gewesen sein. In der Anklage ging es ursprünglich um hinterzogene Sozialbeiträge von sagenhaften 90 Millionen Euro, eine wichtige Spur hatte die Ermittler dabei auch zu einem Subunternehmen in Augsburg geführt. Nun hat das Landgericht ein Urteil gesprochen und drei verbliebene Angeklagte verurteilt, teils zu längeren Haftstrafen. Möglicherweise sind dennoch alle Verantwortlichen bald auf freiem Fuß.

Der Mammut-Prozess lief bereits seit Ende 2022 vor der 10. Strafkammer. Angeklagt waren zunächst drei Männer, zum Prozessstart 65, 38 und 41 Jahre alt, mit serbischen und kosovarischen Wurzeln, sowie eine 53-jährige Frau aus Bosnien-Herzegowina. Dem ältesten Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in besonders schwerem Fall vorgeworfen, die anderen drei Angeklagten sollten - als Teil einer Bande - dabei geholfen haben. Der Trick der Angeklagten lief so: Die Subunternehmen hatten ihre Firmensitze vorwiegend in Serbien und Slowenien, nur einer war in Deutschland angemeldet. Sie sollen nur zu dem Zweck gegründet worden sein, Arbeiter für ihren Einsatz auf Baustellen in Deutschland anzuwerben. Dabei soll es sich bei den meisten von ihnen um keine sogenannten entsendefähigen Betriebe gehandelt haben; die Gesellschaften unterhielten wohl keine Baustellen in ihren eigenen Heimatländern.

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