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Kommentar: 15-Kilometer-Regel schließt Passau ein - das ist sinnfrei

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15-Kilometer-Regel schließt Passau ein - das ist sinnfrei

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    In einigen Landkreisen gilt derzeit die 15-Kilometer-Regel, die von der Polizei kontrolliert wird.
    In einigen Landkreisen gilt derzeit die 15-Kilometer-Regel, die von der Polizei kontrolliert wird. Foto: Ralf Lienert (Symbol)

    Kaum jemand erinnert sich heute noch an Carl Amerys Endzeit-Roman „Der Untergang der Stadt Passau“ aus dem Jahr 1975. Er spielt „post pestilenziam“, also in der Zeit nach der großen Seuche. Die Geschichte der Passauer – im Roman unterdrücken sie die letzten Bauern der Umgebung, bis sie schließlich selbst abgemurkst werden – nimmt darin kein gutes Ende.

    In der aktuellen Pandemie dagegen dürfen sich erholungssuchende Passauer Bürger mit einigem Recht als Opfer der 15-Kilometer-Regel fühlen. Die Wege nach Österreich sind ihnen ebenso versperrt wie in den Landkreis Passau. Einen dritten Weg aus dem Stadtgebiet gibt es nicht. Die herrliche, aber aber eben auch arg beengte Lage an drei Flüssen wird zum Ärgernis.

    Durch 15-Kilometer-Regel droht Gedränge in Passau

    Wer zum Frische-Luft-Tanken nicht durch die menschenleere Fußgängerzone laufen will, hat im Prinzip nur drei Möglichkeiten für ein bisserl Naturgenuss: Rund um die Ortsspitze und die Inn-Promenade auf und ab, rauf nach Maria-Hilf oder hinter ins Ilztal. Die mehrspurigen Straßen entlang der Donau sind keine Option für Fußgänger oder Radler. Damit verkehrt sich der Sinn der 15-Kilometer-Regel, die eine Sperrung des Landkreises Passau für Ausflügler zur Folge hatte, ins Gegenteil. Bei schönem Wetter droht auf den wenigen Erholungsplätzen und Spaziergänger-Strecken innerhalb des Stadtgebiets genau das Gedränge, das die Staatsregierung mit den Beschränkungen für den Tagestourismus eigentlich verhindern wollte.

    Den Untergang der Stadt Passau wird das zwar nicht bedeuten. Aber sinnfrei ist es allemal.

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