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Senden/Memmingen: Berufung zugelassen: Tödlicher B28-Unfall kommt erneut vor Gericht

Senden/Memmingen

Berufung zugelassen: Tödlicher B28-Unfall kommt erneut vor Gericht

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    Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm wurde der Verursacher des tödlichen B28-Unfalls bei Senden zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Nun kommt es zum Berufungsprozess.
    Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm wurde der Verursacher des tödlichen B28-Unfalls bei Senden zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Nun kommt es zum Berufungsprozess. Foto: Michael Kroha (Archivbild)

    Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Unfalls auf der B28 bei Senden dauert an. Zwar ist im vergangenen Oktober der zu diesem Zeitpunkt 29-jährige Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe am Neu-Ulmer Amtsgericht verurteilt worden. Am Ende des Prozesses gab es vereinzelt Applaus. Beide Seiten, der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft, aber hatten danach Rechtsmittel eingelegt. Inzwischen steht fest: Der Fall kommt wieder vor Gericht. 

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