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Foto: Alexander Kaya (Archivbild)
Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

Ein Bild aus dem März: Seit Monaten finden in Ulm Corona-Spaziergänge statt.

Ulm
21.07.2022

Stadt Ulm verbietet Corona-Spaziergänge an Montagen

Seit Monaten finden in Ulm "Spaziergänge" gegen die Corona-Maßnahmen statt. Nun führt die Stadt neue Regeln ein und will sie mit "robusten Kräften" durchsetzen.

Die Stadt Ulm erlässt eine neue Allgemeinverfügung, die die Versammlungen der "Spaziergänger" auf den Freitag und auf einen festgelegten Innenstadtbereich beschränken, weil sie die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht. Damit reagiert das Rathaus auf die seit Monaten stattfindenden "Spaziergänge", die in Ulm im Gegensatz zu anderen Städten weiterhin nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Die neue Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 22. Juli, und ist – vorläufig – befristet bis Ende des Jahres. Stadt und Polizei sind entschlossen, ihre Einhaltung mit robusten Kräften durchzusetzen.

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Da Unbeteiligte sowie Anwohnerinnen und Anwohner über unzumutbare Belästigungen klagten, "Spaziergänger" zunehmend verbal aggressiv auf Ansprachen durch Polizei und Bürgerdiensten reagierten, jede Kooperation verweigerten und es verstärkt zu massiven Eingriffen in den Straßen-, Schienen- und Busverkehr gekommen sei, hat die Stadt sich nach eigener Auskunft in Absprache mit der Polizei zum Erlass der Verfügung entschlossen. Wie Oberbürgermeister Gunter Czisch betont, bleibe das Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit davon unberührt. "Wie in der Schwörrede gesagt: Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind Grundrechte, die besonderen Schutz genießen. Daran rütteln wir nicht. Aber inzwischen ist ein Punkt erreicht, der die Erteilung von beschränkenden Auflagen erfordert."

Neue und strengere Regeln für Corona-Spaziergänge in Ulm

Ort, Zeit, Dauer und – bei Umzügen – auch die Wegstrecke werden angeordnet sowie Auflagen erteilt, beispielsweise die Zahl der Ordnerinnen und Ordner. Die vorgegebene Route führt vom Münsterplatz über die Lautengasse und die Fischergasse an die Donau und dann bis in die Friedrichsau.

"Wir haben dabei nicht zu beurteilen, was Gegenstand der Versammlung ist, wofür oder wogegen sich die Demonstrierenden aussprechen", betont der Leiter der Ulmer Bürgerdienste, Rainer Türke. "Eine Versammlung kann nicht 'verboten' werden, weil uns das Thema nicht passt." Es gehe um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit: "Die sogenannten Spaziergänger 'belagern' regelmäßig am Montag und am Freitagabend für mehrere Stunden die Ulmer Innenstadt. Dabei wechseln sie unvermittelt die Laufrichtung und versuchen dadurch gezielt, sich den verkehrslenkenden Maßnahmen der Polizei zu entziehen." Die planmäßige Nichtanmeldung der "Spaziergänge" stellt aus Sicht der Stadt damit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar. Im Rathaus rechnet man zwar nicht damit, dass die regelmäßigen Versammlungen der Spaziergänger damit enden. "Aber wir erwarten, dass sich die Spaziergänger endlich an rechtsstaatliche Spielregeln halten – so wie alle anderen", sagt Czisch.

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