
Mittels Handydaten überprüfen, ob sich die Menschen an die 15-Kilometer-Regel halten? Das ist aus mehreren Gründen Unsinn - und in der Praxis nicht umsetzbar.
Die Forderung nach einer Handy-Überwachung des 15-Kilometer-Radius bei hohem Infektionsgeschehen ist aus mehreren Gründen Unsinn. Erstens stehen auf dem Land die Funkmasten des mobilen Netzes zu weit auseinander, um Positionen genau zu bestimmen. Zweitens fehlt für den schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte jegliche rechtliche Grundlage und drittens würde die Polizei die Arbeit gar nicht schaffen, selbst wenn es eine gesetzliche Erlaubnis dafür gäbe. Denn die Beamten müssten im Einzelfall nachprüfen, ob jemand einen triftigen Grund hat oder nicht, wenn er oder sie die 15-Kilometer-Grenze bricht.
Digitale Überwachung der Corona-Regeln ist in der Praxis gar nicht möglich
Hinter der Diskussion um diesen speziellen Fall steht aber die größere Frage nach dem richtigen Verhältnis von Datenschutz und der Bekämpfung der Pandemie. Im wahrsten Sinne des Wortes ist die Frage zu stellen, ob sich Deutschland zu Tode schützt, weil die hohen Anforderungen die Corona-Warn-App unbrauchbar machen? Damit verknüpft ist die Tatsache, dass Millionen Menschen hierzulande den Internetkonzernen Google und Facebook freiwillig täglich ihre Daten aushändigen. Kaum ein Land auf der Welt pflegt einen derart strengen Datenschutz wie Deutschland.
In der Pandemie könnte man aus guten Gründen dafür eintreten, beispielsweise die Corona-App verpflichtend zu machen, um Leben zu retten. Doch auch dieser Vorstoß hört sich im ersten Augenblick gewinnbringender an, als er in der Praxis ist. Denn auch hier stellt sich wieder Frage, wie eigentlich sanktioniert werden soll, wenn jemand kein modernes Smartphone besitzt, um sich die App herunterzuladen? Oder ob der Staat jeden bestrafen will, der seine Bluetooth-Funktion nicht eingeschaltet hat?
Behörden in Deutschland brauchen dringend neue technische Ausstattung
Was wirklich helfen würde, wäre die Übermittlung der Risiko-Kontakte mit Infizierten an die Gesundheitsämter. Doch dazu müssten die Ämter erst einmal in der Lage sein, diese Daten technisch zu analysieren. Das sind sie aber nicht. In der extrem angespannten Phase der Überlastung wird es nicht gelingen, neue Software absturzsicher einzuführen. Die Geschichte von der Einführung neuer Computerprogramme bei den Behörden ist eine Geschichte des Scheiterns, wie der Ärger um die Lernplattformen für Schüler in ganzen Land zeigt. Nachdem der Corona-Erreger unter Kontrolle ist, müssen die Länder nicht nur die Gesundheitsämter völlig neu ausstatten. Das wurde in den vergangenen Jahren sträflich verschlafen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Das P ist doch, dass es überall unterschiedliche Regelungen gibt, ganz zu schweigen von den "vorsintflutlichen", techn. Ausstattungen der Behörden. Aber die Quarantänebedingungen sollte man schon effektiver überwachen, zumindest mit der Funkzellentechnologie. Das ist einfach und ohne große Datenschutzproblem machbar. Wer allerdings bei einer solchen Pandemie mit Datenschutzrechtlichen Bedenken so etwas ablehnt, dabei fleißig Twitter, Facebook, WhatsApp u.ä. nutzt, hat die gesundheitliche Gefahr für die Allgemeinheit noch nicht erkannt
Fußfessel wäre für eine Überprüfung effektiver oder die Förderung von Denunzierung. So langsam drehen alle durch.
Für die Volksgesundheit wäre das von Vorteil. Denn die Folge wäre, daß doch nicht mehr so viele ihr Smartphone mitnehmen, sich beim Draufschauen ihr Genick weniger verrenken und Unbeteiligte von "nebenan" nicht mitbekommen was es beim Telefonierer heute abend zu Essen gibt. :-). Zurück zur Realität: Das Vorhaben ist nicht durchführbar. Andernfalls lebten wir in DDR 2.0
Dass ein Gemeindetagspräsident im öffentlichen Rundfunk diesen "Vorschlag" verbreitet, disqualifiziert in für dieses Amt.
Wie @Martina J. bereits ausgeführt hat, kann diese Idee nur als schlechter Scherz verstanden werden.
Der Herr Gemeindetagspräsident wird sich in den nächsten Tagen (Stunden) sicherlich dahingehend erklären, dass der Vorschlag so
nicht gemeint gewesen sei; Er sei Missverstanden worden usw. Pendler die mit Auto, Bus oder Bahn an ihren Arbeitsort ausserhalb der 15 km Grenze pendeln dürften sich nach der 3 Kontrolle totlachen.
Die Frage kann doch nicht sein, ob es technisch und/oder personell nicht funktioniert. Das dieser Vorschlag überhaupt auftaucht, ist absolut untragbar und muss sofort im Keim erstickt werden. Es darf nicht einmal zu dem Beginn einer, auch noch so kleinen, Diskussion kommen. Warum nicht gleich Fussfesseln an alle 80 Mio Einwohner anlegen, die sich automatisch ab einer Entfernung von 15 km aktivieren? Der Vorschlag hätte die gleiche Qualität wie das auslesen der Handydaten......