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Foto: Lino Mirgeler, dpa
Foto: Lino Mirgeler, dpa

In Bayern wurden die Corona-Regeln verschärft.

Corona-Maßnahmen
27.12.2020

Corona-Regeln in Bayern: Was gilt an Silvester und Neujahr?

Von Tim Frehler, Axel Hechelmann

Der Lockdown in Bayern wurde im Dezember verschärft. Welche Treffen sind erlaubt? Was heißt "Ausgangssperre"? Welche Regeln gelten an Silvester? Ein Überblick.

Auch an Silvester bleibt Bayern im Lockdown: Seit Mittwoch, 16. Dezember 2020, gelten Ausgangssperren, viele Geschäfte bleiben geschlossen und Schulkinder müssen zu Hause bleiben. Das bayerische Kabinett hat strenge Regeln beschlossen, auf die sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Teil verständigt hatten. Was ist also noch erlaubt für die Menschen in Bayern – und was nicht? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Lockdown in Bayern: Welche Treffen sind noch erlaubt?

Weiterhin dürfen sich nur noch zwei Haushalte und maximal fünf Menschen miteinander treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu). Unter dem Begriff Haushalt versteht die Bayerische Staatsregierung Menschen, die dauerhaft miteinander wohnen – also keine Freunde oder Partner, die nur zu Besuch sind.

Kontakte treffen: Gibt es Ausnahmen für Silvester und Neujahr?

An Silvester und Neujahr gelten die gleichen Regeln wie sonst während des Lockdowns, eine Ausnahme gibt es nicht. Es dürfen sich also maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen.

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Was steckt hinter der nächtlichen Ausgangssperre in Bayern?

Zwischen 21 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre für ganz Bayern. Wer das Haus verlassen will, darf das nur aus einem triftigem Grund tun. Dazu zählen unter anderem der Weg zur oder von der Arbeit, medizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorgerechts, die Begleitung Sterbender, die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen oder das Gassigehen mit dem Hund. Nicht erlaubt sind demnach nächtliche Spaziergänge, Sport im Freien oder der Besuch von Partnern und Freunden.

Wer gegen die Ausgangssperre verstößt, soll ein Bußgeld von mindestens 500 Euro zahlen müssen. Unabhängig von der Tageszeit ist es außerdem verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken.

Lockdown in Bayern: Gilt die Ausgangssperre auch für Silvester?

Ja, die Ausgangssperre gilt auch an Silvester. Wer nach einer Feier nach Hause fahren will, muss sicherstellen, bis 21 Uhr am Ziel zu sein. Ministerpräsident Markus Söder stellte allerdings klar: Wenn man erst um 21.01 Uhr oder um 21.15 Uhr zu Hause sei, dann würden Kontrollen "mit Augenmaß" stattfinden. Alternativ zum Heimweg seien Übernachtungen erlaubt.

Zusätzlich ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verboten. Das bedeutet, dass Privatpersonen Feuerwerke zum Jahreswechsel auf öffentlichem Grund weder zünden noch unter freiem Himmel beobachten dürfen – ausgenommen vom eigenen Balkon oder Garten. Auch das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit bleibt an Silvester bestehen.

Welche Geschäfte haben geschlossen – welche bleiben geöffnet?

Alle Läden, die für den täglichen Bedarf nicht zwingend notwendig sind, müssen bis mindestens 10. Januar schließen. Auch Dienstleister wie Friseure oder Kosmetikstudios müssen schließen, weil der Mindestabstand dort nicht eingehalten werden könne. Medizinische Dienstleistungen bei Physio-, Ergo- und Logotherapien oder Fußpflege sind hingegen erlaubt. Gastronomische Betriebe bleiben für Gäste geschlossen – mit Ausnahme von Kantinen. Erlaubt ist nur, Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung zu verkaufen. Abgeholte Speisen und Getränke dürfen, etwa bei Imbissbuden, nicht direkt vor Ort verzehrt werden.

Weiterhin geöffnet bleiben Geschäfte, die für die Deckung des täglichen Bedarfs wichtig sind. Dazu zählen unter anderem Super-, Wochen- und Getränkemärkte, Apotheken und Drogerien, Waschsalons und Geschäfte für Tierfutter. Auch Optiker, Abhol- und Lieferdienste sowie Postfilialen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten und Banken dürfen geöffnet bleiben.

Welche Corona-Regeln gelten für Schulen und Kitas?

Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, konnten bis einschließlich 22. Dezember das Angebot einer Notbetreuung nutzen. Dieses galt für Kinder bis zur sechsten Klasse, Schüler einer Förderschule und Kinder mit Behinderungen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen werden geschlossen. Auch hier gab es die Möglichkeit einer Notbetreuung. Musikschulen und Fahrschulen dürfen nur noch online unterrichten. Gleiches gilt für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Corona-Krise: Ist der Besuch in Alten- und Pflegeheimen möglich?

Bewohner dürfen nur einen Gast pro Tag empfangen. Wer zu Besuch kommt, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können und eine FFP2-Maske tragen.

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