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Cannabis-Legalisierung
10.04.2024

Cannabis-Beschränkungen in Bayern: Wo könnte Kiffen bald verboten werden?

Die Bayerische Staatsregierung arbeitet an Cannabis-Beschränkungen.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

Bayern konnte das neue Cannabis-Gesetz nicht verhindern. Jetzt arbeitet die Staatsregierung aber an Beschränkungen. So könnte Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten verboten werden.

Nachdem Bayern die Teil-Legalisierung von Cannabis nicht verhindern konnte, arbeitet die Staatsregierung an Beschränkungen. Sie will die öffentlichen Räume zum Kiffen so weit wie möglich einengen. Nach Möglichkeit sollen Volksfeste, vor allem das Oktoberfest, komplett Cannabis-freie Zonen werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur prüft die Staatsregierung zudem ein Kiffverbot im Englischen Garten in München. Darüber hinaus könnten auch Biergärten und Außengelände von Gaststätten grundsätzlich zu Tabu-zonen für Cannabis werden.

In der Kabinettssitzung am Dienstag (9. April) wurde laut Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nichts konkret beschlossen. Alle Vorschläge würden aktuell noch im Detail geprüft. "Ziel ist natürlich, den Konsum unattraktiv zu machen", betonte er. Zudem wolle man, da im Bundesgesetz der Aspekt des Jugendschutzes aus bayerischer Sicht viel zu kurz komme, die bayerischen Regelungen "anpassen". Deshalb prüfen die Ministerien weitere Cannabis-"Beschränkungsmöglichkeiten". Diese könnten möglicherweise bereits in der kommenden Woche beschlossen werden.

Cannabis-Gesetz: Keine Regeln für Volksfeste

Herrmann stellte eine Regelung in Aussicht, damit Kommunen eigenständig Cannabis-freie Zonen einrichten können. Im Bezug auf Alkoholkonsum ist das bereits möglich. "Was dann auch eine Lösung wäre beispielsweise für Volksfeste oder für das Oktoberfest, wie ja auch von der Branche erwartet wird", fügte er hinzu. Das Cannabis-Gesetz enthält keine Regeln für Volksfeste. Viele Veranstalter verwiesen aber schon auf die Vorgabe, dass Cannabis-Konsum in unmittelbarer Nähe von Kindern und Jugendlichen nicht erlaubt sei. Und Volksfeste seien Familienfeste.

Video: AFP

"Das Gesetz sagt, Kinder und Jugendliche sind zu schützen. Daraus schließe ich: Wiesn und Kiffen geht nicht zusammen", argumentierte der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU) schon vor der Kabinettssitzung. Der Vorsitzende des süddeutschen Schaustellerverbandes, Lorenz Kalb, sagte, die gesetzliche Grundlage sei nicht ausreichend. Deshalb habe man den Landtag und auch Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) angeschrieben. "Auf Volksfesten hat Cannabis nichts suchen. Wir haben spätestes alle 60, 70 Meter ein Kindergeschäft", sagte er. In Nürnberg hieß es, für eine Festlegung eigener Verbotszonen fehle die gesetzliche Ermächtigung. Diese Lücke will die Bayerische Staatsregierung nun offenbar schließen.

Im Englischen Garten in München, der über die Bayerische Schlösserverwaltung in staatlicher Hand ist, und im Hofgarten Bayreuth wurde die Parkanlagenverordnung geändert. Dadurch könnte das Kiffen in diesen Bereichen grundsätzlich verboten werden.

Kommt Cannabis-Verbot in bayerischen Biergärten?

Die Staatsregierung erwägt nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Ausweitung des Rauchverbots in Bayern. E-Zigaretten und ähnliche Geräte sind unter anderem in Gaststätten bislang nicht pauschal umfasst. Bald könnte das Verbot aber auch für E-Zigaretten, die zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten genutzt werden können, gelten. Zudem wird geprüft, auch in speziellen Raucherräumen das Rauchen von Cannabisprodukten grundsätzlich zu verbieten.

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In Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten darf zwar meist geraucht werden, hier könnte aber gleiche Argument wie auf Volksfesten greifen. Denn Cannabis darf nicht in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen konsumiert werden. Deren Anwesenheit kann in einem Biergarten nicht sicher ausgeschlossen werden. Nun wird erwogen, dies im Gesundheitsschutzgesetz – dort ist das bisherige allgemeine Rauchverbot geregelt – entsprechend aufzunehmen.

Bayern diskutiert über Cannabis-Regelung im Beamten-Dienstrecht

Auch eine konkrete gesetzliche Regelung im Beamten-Dienstrecht wird diskutiert. Diese soll den Konsum von Cannabisprodukten während des Dienstes verbieten und Beamte verpflichten, sicherzustellen, dass sie im Dienst nicht unter Cannabis-Einfluss stehen. Ob es wirklich dazu kommt, ist bisher nicht sicher – wie bei allen genannten Vorschlägen und Überlegungen.

In Bayern drohen hohe Bußgelder bei Cannabis-Verstößen

Sicher ist allerdings, dass in Bayern bei Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz hohe Bußgelder drohen. Wer beispielsweise in der Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen kifft und erwischt wird, muss 1000 Euro bezahlen. 500 Euro Bußgeld drohen für das Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, in Schulen und deren Sichtweite oder auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite. Gleiches gilt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugängliche Sportstätten. Das geht aus einem umfangreichen Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hat und der seit dem 1. April gilt.

Die genannten Summen gelten laut Bußgeldkatalog für einen "vorsätzlichen Erstverstoß". Im Wiederholungsfall können die Bußgelder verdoppelt werden, bei Fahrlässigkeit können die Summen halbiert werden. Die Behörden können aber auch je nach Einzelfall von den Regelsätzen nach oben oder auch nach unten abweichen. (mit dpa)