Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Oktoberfest 2024: Ist Cannabis erlaubt?

Oktoberfest 2024
26.03.2024

Darf auf der Wiesn gekifft werden?

Ab dem 1. April gilt das neue Cannabis-Gesetz in Deutschland. Was bedeutet das für das Oktoberfest?
Foto: Felix Hörhager, dpa (Archivbild)

Am 1. April tritt das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Bedeutet das, dass man auf dem Oktoberfest nun legal kiffen darf? Politiker, Veranstalter und Festwirte haben sich dazu geäußert.

Gibt es dieses Jahr auf der Wiesn einen Joint zum Bier? Gut, den gab es auch schon in den vergangenen Jahren – jedoch illegal. Mit der Teillegalisierung von Cannabis ab 1. April könnte sich das auf dem kommenden Oktoberfest ändern. Kurz bevor das Gesetz in Kraft tritt, kommt in München die Frage auf, wie der Konsum auf der Wiesn geregelt werden soll und ob dort überhaupt gekifft werden darf.

Cannabis auf dem Oktoberfest 2024: Keine klaren Aussagen von Verantwortlichen

Auf klare Antworten von Veranstaltern oder Politikern wartet man aktuell noch vergeblich, die Aussagen sind verhalten. Ein Sprecher des Wirtschaftsreferats als Veranstalter des Oktoberfests teilte lediglich mit: "Die Auswirkungen des Gesetzes auf Veranstaltungen oder Gastronomie werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein." Sollte eine spezielle Regelung für das Volksfest nötig sein, werde diese in der Oktoberfestverordnung ihren Niederschlag finden. Der Kreisverwaltungsausschuss sei für entsprechende Beschlüsse zuständig. Aber auch dort hieß es, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Einschätzungen möglich seien.

"Wir müssen uns das Gesetz erst genau anschauen", sagte Wirtschaftsreferent und Festleiter Clemens Baumgärtner der Bild. Der CSU-Politiker habe jedoch zumindest ein ungutes Gefühl, wenn er sich vorstelle, dass in den Wirtsgärten auf dem Oktoberfest die Joints herumgereicht würden.

Video: dpa

Auch die Sprecher der Wiesn-Wirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, verwiesen darauf, dass die Entscheidung zur teilweisen Legalisierung von Cannabis noch sehr frisch sei. "Wir sind im Kollegenkreis gerade dabei, uns eine Meinung zu bilden. Bei unserer nächsten Wirte-Sitzung Mitte April werden wir das Thema diskutieren. Dann liegt sicher auch eine Stellungnahme des Veranstalters, der Stadt München, und der Festleitung vor." Akuten Handlungsbedarf sehen sie aktuell keinen. "Wir werden uns auch erst einmal ansehen, wie das alles bei den nächsten größeren Open-Air-Veranstaltungen wie etwa bei Tollwood vonstattengeht", so Inselkammer und Schottenhamel.

Eine klarere Aussage traf Münchens neuer Zweiter Bürgermeister Dominik Krause. Wenn man das Oktoberfest in der Stadt habe, müsse man beim Thema Legalisierung genauso klar sein, sagte er. Beides sei aus seiner Sicht okay, solle aber in einem angemessenen Rahmen passieren. Krause hatte sich im vergangenen Jahr nach dem Oktoberfest heftige Kritik eingehandelt, als er die Wiesn als "weltweit größte offene Drogenszene" bezeichnet hatte.

350 Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetz auf Oktoberfest 2023

Auch vor der Cannabis-Legalisierung wurde natürlich auf dem Oktoberfest gekifft – wenn auch illegal. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei im Rahmen des Volksfests mehr als 350 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Etwa die Hälfte davon habe Cannabis betroffen, so eine Sprecherin, die andere Hälfte Kokain. Andere Betäubungsmittel waren nur zu einem minimalen Prozentsatz Auslöser für eine Strafverfolgung.

Lesen Sie dazu auch

Cannabis-Legalisierung kommt im April

Das Gesetz sieht eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben und Regeln vor. Ab dem 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt werden. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der Öffentlichkeit bleibt der Konsum unter anderem im Umkreis von 100 Metern Luftlinie von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen verboten.

Zum 1. Juli sollen dann auch Clubs zum nicht kommerziellen Anbau erlaubt werden. Dort können bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. (mit dpa)