Die Polizei in München hat mit Nachdruck davor gewarnt, im Winter zugefrorene Gewässer zu betreten. „Heute waren trotz entsprechender Warnschilder über 100 Personen auf der Eisfläche des Nymphenburger Schlosskanals“, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag. Das Eis sei dort nur rund fünf Zentimeter dick gewesen und damit bei weitem zu dünn, um Personen tragen zu können.
Polizei in München räumt zugefrorenen Kanal wegen akuter Lebensgefahr
Die Beamtinnen und Beamten in München hätten den zugefrorenen Schlosskanal deshalb räumen und sperren müssen. Grund für die Maßnahme sei akute Lebensgefahr. Wie der Polizeisprecher am Sonntag unterstrich, sei auch bei flachen Gewässern äußerste Vorsicht geboten.
„Es kommt so gut wie nie vor, dass die Eisflächen in München sicher freigegeben werden können, weil es dafür mindestens eine Woche mit starken Minusgraden braucht“, führte der Sprecher weiter aus. Das habe ihm die Grünanlagenaufsicht der Stadt bestätigt, die für die Freigabe der Eisflächen verantwortlich ist. Münchnerinnen und Münchner können sich bei der Behörde über Gewässer auch am Wochenende informieren unter der Telefonnumer 089/23 32 76 56.
In Augsburg gilt ein generelles Betretungsverbot natürlicher Eisflächen
Erst ab etwa zehn Zentimetern Dicke ist Eis ausreichend dick, um Personen sicher zu tragen. Vor allem in der Nähe von Einflüssen, Pfeilern von Brücken oder Schilfbewuchs ist das Eis aber oft dünner. Das gilt auch für kleinere Gewässer in kühleren Regionen nahe der Alpen. In Augsburg ist es seit 2021 generell verboten, zugefrorene natürliche Gewässer zu betreten. Die Stadt begründete die Entscheidung damit, dass nicht gesicherte Eisflächen nicht nur für die eigene Sicherheit eine große Gefahr darstellten, sondern im Ernstfall auch für Rettungskräfte lebensgefährlich werden könnten. Verstöße gegen das Betretungsverbot können Augsburgerinnen und Augsburger ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro einbringen. (mit dpa)
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