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In der Rente weiterarbeiten: Welche Möglichkeiten gibt es?

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In der Rente weiterarbeiten: Welche Möglichkeiten gibt es?

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    Immer mehr Menschen arbeiten auch nach Rentenbeginn weiter.
    Immer mehr Menschen arbeiten auch nach Rentenbeginn weiter. Foto: pressmaster, stock.adobe.com (Symbolbild)

    „Mit sechsundsechzig ist noch lange nicht Schluss“, sang schon Udo Jürgens in seinem bekannten Hit. Einige Rentnerinnen und Rentner, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, denken womöglich ähnlich und arbeiten weiter. Ein Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt: Laut Mikrozensus 2024 waren 13 Prozent der Rentnerinnen und Rentner im Alter zwischen 65 und 74 Jahren in Deutschland erwerbstätig – also etwa jeder Achte.

    Das war allerdings noch vor der Einführung der Aktivrente – einer Maßnahme im Rahmen der Renten-Reform, die es Rentnerinnen und Rentnern seit Januar 2026 ermöglicht, bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Diese Regelung könnte den Anreiz, trotz Rente weiterzuarbeiten, noch weiter steigern. Wie viele derzeit die Aktivrente schon nutzen, ist nicht bekannt. Umfragen deuteten darauf hin, dass etwa jeder zweite baldige Rentner die Aktivrente „wahrscheinlich“ nutzen will.

    Doch welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, um in der Rente weiterzuarbeiten? Welche Folgen hat das Jobben im Alter auf Steuern, Sozialabgaben und die Höhe der Rente?

    In der Rente weiterarbeiten: Welche Möglichkeiten gibt es?

    Einen Überblick über die Möglichkeiten, die man hat, wenn man im Rentenalter weiterarbeiten möchte, gibt das Informationsportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV), ihre-vorsorge.de. Demzufolge hat man drei Optionen:

    1. Rente aufschieben und über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten
    2. Rente beziehen und weiterarbeiten
    3. Rente und Minijob

    Jedes der Modelle bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich, über die sich angehende Rentnerinnen und Rentner, bezogen auf ihre persönliche Situation, genau informieren sollten.

    Später in Rente und weiterarbeiten: Lohnt sich das?

    Wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt, muss niemand, der das reguläre Rentenalter erreicht hat, automatisch in Rente gehen. Rente muss nämlich beantragt werden. Wer seine Rente aufschiebt und nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, steigert laut ihre-vorsorge.de seine Rente doppelt:

    • Zum einen gibt es für jeden Monat Arbeit einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente. Nach einem Jahr wären das schon sechs Prozent mehr Rente pro Jahr.
    • Zum anderen wirken sich auch die zusätzlichen Rentenbeiträge positiv aus: Wenn man ein zusätzliches Jahr lang durchschnittlich verdient, steigert sich die Rente von rund 1769 Euro auf 1917 Euro im Monat, rechnet das Portal vor.

    Die meisten Seniorinnen und Senioren arbeiten laut Destatis im Alter allerdings eher Teilzeit statt Vollzeit, sodass das Rentenplus wahrscheinlich geringer ausfällt. Steuerlich ändert sich für Seniorjobber nichts, informiert ihre-vorsorge.de in einem weiteren Beitrag: Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer ab. Bei der Sozialversicherung gibt es jedoch Unterschiede. Rentnerinnen und Rentner sind von der Arbeitslosenversicherung befreit, hier fällt kein Beitrag mehr an. Und in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wodurch sich der monatliche Beitrag verringert. Insgesamt reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge um 1,9 Prozentpunkte.

    Rente beziehen und regulär im Job weiterarbeiten: Welche Vor- und Nachteile gibt es?

    Bei diesem Modell ist der Vorteil laut ihre-vorsorge.de, dass der Verdienst nicht auf die Rente angerechnet wird. Denn seit Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, außer bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Aber: Durch den Job kann sich eine höhere Steuerbelastung ergeben. In das Gesamteinkommen fließen nämlich Verdienst und Rente ein, für beides fallen Steuern an. So kann es zu einer Nachzahlung kommen, nachdem man die Steuererklärung abgegeben hat.

    Auch bei dieser Variante wird ein Renten-Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat gezahlt, wenn man parallel Rente bezieht und arbeitet. Für die betroffenen Rentner ist zudem die oben genannte Aktivrente interessant. Voraussetzung ist nämlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für Minijobber, Beamte und Selbstständige ist sie nicht vorgesehen, informiert die Bundesregierung.

    Wer durch ein Angestelltenverhältnis gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist, zahlt weiter diese Beiträge, erklärt ihre-vorsorge.de. Zudem hat man als arbeitender Regelaltersrentner die Wahl, ob man weiter Rentenbeiträge zahlt und damit die spätere Rente erhöht, oder ob man versicherungsfrei bleibt, wodurch man mehr vom Netto-Gehalt hat. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlt man wie auch beim Modell „Später in Rente und weiterarbeiten“ nicht. Ebenso hat man bei der Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld.

    Eine weitere Möglichkeit ist laut DRV die sogenannte Teilrente, bei der man erst einmal nur einen Teil seiner Rente, zwischen 10 und 99,9 Prozent der Vollrente, in Anspruch nimmt und weiter in seinem regulären Job arbeitet. Damit soll der Übergang in den Ruhestand erleichtert werden, da Versicherte selbst steuern können, in welchem Maß sie noch arbeiten oder in den Ruhestand gehen wollen.

    Wichtig zu wissen ist laut ihre-vorsorge.de in diesen Fällen auch, dass Betriebsrenten, die man gegebenenfalls erhält, oft erst gezahlt werden, wenn die Berufstätigkeit komplett aufgegeben wurde.

    Rente und Minijob: Was müssen Rentnerinnen und Rentner wissen?

    Rente zu beziehen und nebenbei in einem Minijob zu arbeiten, ist den Angaben von Destatis zufolge die am häufigsten gewählte Option bei arbeitenden Rentnerinnen und Rentnern: Die Hälfte von ihnen waren 2024 parallel zum Rentenbezug geringfügig beschäftigt. Bei einem Minijob kann man im Jahr 2026 bei etwa zehn Wochenstunden bis zu 603 Euro verdienen, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Dabei werden laut ihre-Vorsorge.de keine Steuern und Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

    Auch hier ist die Besonderheit, dass nur der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Der Arbeitnehmende kann aber auf die Beitragsfreiheit verzichten, also freiwillig Beiträge zahlen und damit seinen Rentenanspruch erhöhen. Ihre-vorsorge.de rechnet als Beispiel vor: Wer 20 Euro pro Monat eigene Beiträge zahlt, kann ein Rentenplus von 70 Euro im Monat erwirtschaften.

    Fazit: Während einige Rentnerinnen und Rentner einfach gerne weiterarbeiten möchten, können andere allein körperlich nicht länger als bis zum Rentenalter weitermachen. Wieder andere sind mehr oder weniger gezwungen, sich trotz Rente einen Zuverdienst zu suchen, da sie von der Rente allein nicht leben können. Welches Modell sich für wen am meisten lohnt, ist pauschal schwer zu beantworten. Die Entscheidung, wann man in Rente geht und wie lange und wie viel man noch arbeitet, ist individuell sehr unterschiedlich, da Faktoren wie Gehalt, Arbeitspensum, Höhe der Rente, Sozialabgaben und weitere hineinspielen. Hier sollte jeder angehende Rentner, jede angehende Rentnerin vorab durchrechnen, was sich finanziell am meisten lohnt und sich am besten von der Rentenversicherung beraten lassen.

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