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Foto: Alexander Kaya (Archivbild)
Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

Die Teilnehmer an den "Spaziergängen" in Ulm müssen weiter Maske tragen. Die Stadt hat jetzt allerdings ihre Allgemeinverfügung geändert.

Ulm
10.02.2022

Maskenpflicht: Stadt Ulm streicht Zwangsandrohung aus Verfügung

Dass die Polizei die Einhaltung der Maskenpflicht in Ulm mit Zwang durchsetzen könnte, hat für Diskussionen gesorgt. Jetzt hat die Stadt diesen Passus gestrichen.

Die Stadt Ulm hat die am 23. Januar erlassene Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht abgeändert. Hintergrund ist eine Beschwerde, die ein Ulmer im Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Sigmaringen eingelegt hat. Die Stadt streicht nach eigenen Angaben die "Androhung unmittelbaren Zwangs" aus ihrer Verordnung. Alle übrigen Teile, insbesondere die Anordnung einer Maskenpflicht zu bestimmten Zeiten und in festgelegten Innenstadtbereichen, bleiben dagegen unverändert.

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Ulms OB Gunter Czisch betont: An der Rechtslage ändert sich nichts

Auch das Vorgehen der Polizei sei davon nicht betroffen, heißt es. Verstöße gegen die Maskenpflicht könnten wie bisher mit einem Bußgeld von 50 bis 250 Euro geahndet werden. Die Rechtslage ändere sich nicht, betont Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU). "Im Kern bleibt unsere Verordnung zur Maskenpflicht bestehen. Wir entfernen nur einen Passus, der für Irritationen und teilweise mutwillige Fehlinterpretationen gesorgt hat. Uns war es wichtig, damit weiteren Fehlentwicklungen den Boden zu entziehen."

Die Maskenpflicht in der Ulmer Innenstadt bleibt bestehen

In den vergangenen Tagen waren vor allem in sozialen Netzwerken teils heftige Diskussionen über die in der Allgemeinverfügung der Stadt verwendete Standardformulierung zum Einsatz von Zwangsmaßnahmen, wie sie im Landes-Polizeigesetz geregelt ist, geführt worden. Gar war, wie berichtet, von einem "Schießbefehl" die Rede.

Die Beschwerde eingelegt habe nach Angaben des VG eine Privatperson, vertreten aber durch den Ulmer Rechtsanwalt und einstigen Querdenker-Vertreter Markus Haintz. Er habe nach eigenen Angaben zuvor der Stadt und der Polizei mehrere Fragen zum Passus "Waffengebrauch" zukommen lassen. Da er keine Antworten erhalten habe, legte er rechtliche Schritte ein.

Czisch stellt klar: "Wir setzen im Zusammenhang mit den nicht angemeldeten ,Spaziergänger'-Demonstrationen weiterhin auf Deeskalation. Uns war und ist die notwendige Rechtssicherheit bei allen von der Kommune veranlassten Maßnahmen wichtig." Diese gelte auch für die Zusammenarbeit zwischen der Versammlungsbehörde und der Polizei, betont Czisch.

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Czisch: Maskenpflicht bleibe geeignetes Instrument des Infektionsschutzes

Die Maskenpflicht bleibe ein geeignetes Instrument des Infektionsschutzes. Mit ihrer Anpassung der Formulierung in der Allgemeinverfügung verfolge die Stadt ihr Ziel einer Befriedung innerhalb der Stadtgesellschaft. "Das ist es, worauf es uns ankommt", erklärt der Oberbürgermeister. Er mahnt eine Rückkehr zu einer sachlichen und rationalen Diskussion an.

Die Stadt hat am Donnerstag eine überarbeitete Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht veröffentlicht, die am Freitag, 11. Februar, in- kraft tritt. (AZ/krom)

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