"Corona-Spaziergang" in Ulm und Neu-Ulm bleibt diesmal friedlich
Plus Die Ulmer Polizei ermittelt nach dem "Spaziergang" in Ulm und Neu-Ulm gegen fünf Personen. Die Maskenpflicht wird erstmals von vielen eingehalten.
Nachdem am vergangenen Freitagabend Polizeiangaben zufolge rund 5000 Menschen beim "Corona-Spaziergang" in Ulm und Neu-Ulm gegen die aktuelle Politik demonstriert hatten, haben am Montagabend Schätzungen zufolge zwischen 500 und 1000 Personen am Protestzug teilgenommen. Und während es am Freitag eine Rangelei mit der Polizei gegeben hatte, blieb der Umzug am Montag friedlich. Die Ulmer Polizei nahm dennoch mehrere Frauen und Männer mit.
Die Neu-Ulmer Polizei hatte nach dem Vorfall an der Ecke Augsburger Straße/Maximilianstraße noch stärkere Präsenz angekündigt. Zudem werde man kleinere Straßen absperren und den Demonstrantinnen und Demonstranten nur eine Route ermöglichen: Von der Herdbrücke über die Marienstraße und die Augsburger Straße bis zur Gänstorbrücke. Diese Ankündigung setzten die Beamtinnen und Beamten um. Und schon im Vorfeld standen zahlreiche Mannschaftswagen der Behörde in der Stadt.
Ermittlungen gegen fünf Personen nach "Corona-Spaziergang" in Ulm und Neu-Ulm
In Ulm wurden vor dem Start des Protestzugs wieder Durchsagen zur Maskenpflicht gemacht, Anti-Konflikt-Teams der Polizei gingen zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und sprachen sie an. Zu Beginn des "Spaziergangs" bedeckte der weit überwiegende Teil der Mitgehenden vorschriftsmäßig Mund und Nase – Beobachtern zufolge um die 90 Prozent. Gegen Ende des Rundmarschs durch die Ulmer und Neu-Ulmer Innenstadt hielt sich immerhin noch etwa die Hälfte der Personen an das Gebot.
Gegen 19.45 Uhr traf der Protestzug mehr als eine Stunde nach dem Start auf dem Münsterplatz ein. Die Versammlung löste sich zügig auf. Mindestens vier Frauen und Männer wurden von der Polizei abgeführt. Erkennbaren Widerstand leisteten sie nicht. Die Ulmer Polizei bilanzierte den Verlauf noch am Abend in einer Pressemitteilung: Die Versammlungen in insgesamt 17 Städten und Gemeinden des Zuständigkeitsbereichs seien ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. Man ermittle gegen fünf Teilnehmer – drei hätten als Leiter der nicht angemeldeten Versammlung fungiert, zwei hätten gegen die Maskenpflicht verstoßen.