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Foto: Ralf Lienert
Foto: Ralf Lienert

Raser müssen seit Ende April mit deutlich härteren Strafen rechnen. So droht Autofahrern etwa schnell ein Fahrverbot. Das will der Bundesverkehrsminister nun allerdings wieder ändern.

Verkehr
15.05.2020

Hohe Strafen für Raser: Andreas Scheuer plant die Kehrtwende

Von Christoph Lotter und Michael Pohl

Seit Ende April gelten verschärfte Regeln im Straßenverkehr. Viele finden das zu streng. Der Verkehrsminister plant deshalb eine Kehrtwende – und erntet heftige Kritik.

Noch keine drei Wochen gelten die verschärften Regeln zu Fahrverboten für Raser, da will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Änderungen schon wieder rückgängig machen. „Unverhältnismäßig“ seien die seit Ende April geltenden Bestimmungen, sagte der CSU-Politiker. Doch es formieren sich schon die Proteste.

Bei Scheuers Vorstoß geht es insbesondere um die neue Regelung, dass bereits bei einmaligen Tempoüberschreitungen ein Fahrverbot droht. Wird ein Autofahrer etwa innerorts mit mehr als 21 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt, ruht das Gaspedal bereits für einen Monat. Gleiches gilt für alle, die außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell fahren. Scheuer will den Ländern nun vorschlagen, dieses Fahrverbot zu streichen – dafür soll das Bußgeld von 80 Euro auf 100 Euro steigen.

Doch kein Fahrverbot für Raser: Die Grünen kritisieren Scheues Pläne scharf

Diese neuen Regeln, so Scheuer, würden bei Autofahrern für Aufregung sorgen. Auch Vertreter der Bundesländer seien wegen einer Überarbeitung bereits auf ihn zugekommen. Scheuer nannte als möglichen Termin die zweite Jahreshälfte. Falls alle Länder für eine erneute Änderung wären, müsste der Bundesrat abschließend zustimmen. Das bayerische Innenministerium teilte auf Anfrage mit, es habe diesbezüglich aktuell noch keine konkreten Vorschläge vom Bundesverkehrsministerium vorliegen.

Scheuers Vorstoß löste jedoch auch eine Welle des Protests aus. Die Grünen lehnen eine Rücknahme der Verschärfungen bei zu schnellem Fahren ab. „Die neuen Regeln des Bußgeldkataloges sind absolut verhältnismäßig, auch weil es weniger Unfälle dadurch geben dürfte“, sagt der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Oliver Krischer unserer Redaktion. Angesichts der erforderlichen Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat gibt Krischer dem Vorstoß des CSU-Ministers ohnehin wenig Chancen: „Zu Veränderungen der Straßenverkehrsordnung braucht es die Bundesländer, und die haben Scheuer erst gerade die Verschärfung in den Katalog hineingeschrieben“, sagt der Grüne. „Der Vorstoß von Bundesverkehrsminister Scheuer zum jetzigen Zeitpunkt, an dem es für viele Verkehrsunternehmen um das nackte Überleben geht, kann nur ein PR-Gag sein.“

Kritik an Scheuer: Rasen ist kein Kavaliersdelikt

Auch in anderen Parteien wählt man markige Worte. Die SPD-Politikerin Bela Bach sagte, es sei niemand gezwungen, zu schnell zu fahren. Die Linke-Abgeordnete Sabine Leidig warf Scheuer einen „Kniefall“ vor der Autolobby vor. Es gehe darum, tödliche Unfälle zu verhindern. So argumentierten auch viele Nutzer in sozialen Netzwerken, wo es eine heftige Debatte gab.

Auch der Auto Club Europa (ACE) erteilt einer möglichen Abschwächung der Strafen für Raser eine klare Absage. Stefan Heimlich, Vorsitzender des zweitgrößten Autoklubs in Deutschland, kritisiert die Pläne des Bundesverkehrsministers scharf: „Rasen ist kein Kavaliersdelikt. Es ist inakzeptabel, wenn Scheuer jetzt die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden den Wünschen einzelner Lobbyisten opfert.“ Bei Tempo 70 statt 50 innerorts verdopple sich zum Beispiel der Bremsweg. Verkehrssicherheit dürfe „kein Spielball von politischer Taktik sein“, sagt Heimlich.

Kritik kommt auch von Seiten der Gewerkschaft der Polizei: „Überhöhte Geschwindigkeit ist mit das größte Todes- und Verletzungsrisiko auf den Straßen hierzulande.“ Der Leiter der Unfallforschung der Versicherer, Siegfried Brockmann, warf Scheuer vor, er wolle vor der Lobby der „Hardcore-Automobilisten“ kuschen. „Wer sich an die StVO hält, hat auch nichts zu befürchten.“ Das Signal, es handele sich um ein Kavaliersdelikt, sei fatal. Bedenken äußerte auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club: „Es muss endlich Schluss damit sein, dass der Staat die Verfehlungen von Autofahrenden milde lächelnd durchwinkt.“ Doch Scheuer hat auch Unterstützer – selbst in gegnerischen Lagern. Die „Führerscheinfalle für Millionen Autofahrer“ müsse abgeschafft werden, forderte der FDP-Politiker Oliver Luksic.

Der ADAC rät betroffenen Autofahrern die Entwicklung abzuwarten

Aber wie viele Autofahrer sind von der Verschärfung der Straßenverkehrsordnung bisher überhaupt betroffen? Zahlen für den Freistaat seien dem bayerischen Innenministerium nicht bekannt. Für Schwaben und die Region könne das Polizeipräsidium Schwaben-Nord nach eigenen Angaben ebenfalls noch keine Auskunft geben. Der ADAC spricht allerdings aufgrund der Dauer eines Bußgeldverfahrens von einer aktuellen Tendenz gegen null. Gleichzeitig begrüßt der Autoklub die Pläne, die neue Straßenverkehrsordnung teilweise wieder zu überarbeiten. Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagt: „Insbesondere die Geschwindigkeitsverstöße werden unverhältnismäßig hart bestraft.“ Durch die Neuregelung, so Hillebrand, ginge die seit Jahren bewährte Differenzierung in leichte, mittlere und grobe Verkehrsverstöße und damit das Gleichgewicht aus Geldbußen, Punkten und Fahrverboten verloren: „Hier macht eine stärkere Differenzierung Sinn.“ Der ADAC erwarte jedoch, dass aufgrund der aktuellen Unsicherheit offene Bußgeldverfahren möglicherweise ausgesetzt werden, teilt Sprecher Johannes Boos auf Anfrage mit. Zudem empfiehlt er: „Autofahrer sollten im Fall des Falles rechtliche Möglichkeiten durch Einspruch ausschöpfen und die weitere Entwicklung in der Diskussion abwarten.“

Dass die Bundesregierung überhaupt eine drei Wochen alte Vorschrift selbst infrage stellt, ist äußerst ungewöhnlich. Mögliche Ursache: Scheuer zielte mit seinen Regelverschärfungen vor allem auf mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger ab. So ist beim Überholen von Radlern ein Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts vorgeschrieben. Um möglichst schnell voranzukommen, brachte er sie in eine vom Bundesrat beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung ein, in der auch das neue Fahrverbot für Raser festgesetzt war. Statt die Änderungen vollständig zurückzuziehen, setzte der Verkehrsminister die geänderte Verordnung inklusive des neuen Fahrverbots für Raser zum 28. April in Kraft. (mit dpa)

Lesen Sie dazu auch: Grüne zu Scheuers Bußgeldkatalog-Plänen: "Das kann nur ein PR-Gag sein"

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