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Foto: Fabian Strauch, dpa (Symbolbild)
Foto: Fabian Strauch, dpa (Symbolbild)

Das Bundesverfassungsgericht verlangt klare Regeln zur sogenannten Triage in der Corona-Pandemie.

Corona-Pandemie
14.05.2022

Die Triage-Regeln drohen für Karl Lauterbach zum Fiasko zu werden

Von Bernhard Junginger

Wer bekommt rettende Behandlung, wenn die Kliniken überlastet sind? Der Bundesgesundheitsminister kassiert eigene Vorschläge zur Triage und sorgt erneut für Verwirrung.

Triage, das ist eigentlich ein Begriff aus der Kriegsmedizin, der die Entscheidung bezeichnet, welche Verwundeten zuerst behandelt werden. Wenn die ärztlichen Kapazitäten nicht reichen, um gleichzeitig allen zu helfen, werden etwa diejenigen, die reelle Überlebenschancen haben, denen vorgezogen, die höchstwahrscheinlich trotz Operation sterben werden. Es geht also um Leben oder Tod und in der Corona-Pandemie stellten sich plötzlich Fragen, die bislang zu Friedenszeiten kaum vorstellbar schienen:

Wer soll vorrangig behandelt werden, wenn in den Krankenhäusern die Intensivbetten knapp werden? Dürfen Behandlungen sogar abgebrochen werden, wenn andere Patientinnen oder Patienten mit höheren Genesungschancen etwa ein Beatmungsgerät brauchen? Welche Rolle spielen dabei Alter, Vorerkrankungen oder Impfstatus der Betroffenen? Als sich manche Kliniken der Belastungsgrenze näherten, drohten derartige Konflikte plötzlich ganz praktische Bedeutung zu bekommen.

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Foto: Annette Riedl/dpa
Foto: Annette Riedl/dpa

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Doch zur Triage gibt es bislang nur Empfehlungen, aber keine Rechtssicherheit. Das sorgt für Ängste. Menschen, die älter sind oder mit einer Behinderung leben, fürchten etwa, dass sie gegenüber anderen Patienten benachteiligt werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht forderte deshalb im vergangenen Dezember, als die letzte Corona-Welle sich gefährlich auftürmte, "unverzüglich" klare gesetzliche Vorgaben von der Bundesregierung. Für Notfälle müssten "wirksame Vorkehrungen" gegen eine Benachteiligung von Behinderten getroffen werden.

Das Bundesverfassungsgericht mahnt Lauterbach in Sachen Triage zur Eile

Ein eiliger Arbeitsauftrag also für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) – doch für den droht die Angelegenheit gerade zu einem neuen Fiasko zu werden. Erst vor wenigen Tagen schien es, als habe sich Lauterbach mit Justizminister Marco Buschmann von der FDP auf eine gemeinsame Linie verständigt. Das ging aus einem Papier aus dem Gesundheitsministerium hervor, das als "Orientierungshilfe" für die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP gedacht war. Demnach sollte das geplante Gesetz garantieren, dass niemand wegen seines Alters oder einer Behinderung benachteiligt wird. Gleichzeitig war aber die Möglichkeit vorgesehen, die bereits begonnene intensivmedizinische Behandlung von Patientinnen oder Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abzubrechen, um Menschen mit einer besseren Prognose zu retten. Voraussetzung sei, dass drei Fachärzte zu einer gleichen Einschätzung kommen.

"Ex-Post-Triage" heißt eine solche nachträgliche Änderung der Behandlungspriorität in der Fachsprache und sie ist nicht nur rechtlich, in der Medizin und bei Patientenschutzorganisationen höchst umstritten. Sondern auch in der Politik. Beim Ampel-Partner, den Grünen, regte sich prompt heftiger Widerstand. Corinna Rüffer, in der Fraktion zuständig für den Behindertenschutz, warnte: "Das hieße, Schwerkranke müssten im Krankenhaus permanent mit der Angst leben, dass die medizinisch notwendigen, lebenserhaltenden Maßnahmen zugunsten einer anderen Person beendet werden."

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Die Regeln der Triage sind ein höchst umstrittenes Thema

Fast postwendend korrigierte sich der Gesundheitsminister. "Ex-Post-Triage ist ethisch nicht vertretbar und weder den Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten", sagte Lauterbach und distanzierte sich damit größtmöglich von dem Papier aus dem eigenen Haus. Er fügte hinzu: "Deshalb werden wir es auch nicht erlauben." Wieder einmal hatte der Bundesgesundheitsminister eine spektakuläre Kehrtwende vollzogen und für maximale Verwirrung und Unsicherheit gesorgt.

Wie schon bei der Änderung der Genesenen-Ordnung, dem Hickhack um die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion sowie beim Scheitern der Impfpflicht gab der Medizinprofessor im Ministeramt kein souveränes Bild ab. Dieses Mal, so heißt es im Umfeld der Bundesregierung, soll er versucht haben, der FDP mit der nachträglichen Triage entgegenzukommen, die er eigentlich persönlich ablehnt. So sollte das Triage-Gesetz Kabinett und Bundestag möglichst reibungslos passieren. Doch den Widerstand der Grünen in der Sache habe er offenbar völlig unterschätzt.

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Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

Erst vor wenigen Tagen schien es, als habe sich Lauterbach mit Justizminister Marco Buschmann von der FDP auf eine gemeinsame Linie verständigt.

 

Inzwischen hat Lauterbach angekündigt, eine weitere "Formulierungshilfe" zu erarbeiten. Selbst die Auswahl zwischen Patienten vor Beginn einer Behandlung solle nur unter hohen Auflagen möglich sein, sagte er. Doch ein Entwurf für ein Triage-Gesetz, das die Triage in der Praxis fast unmöglich macht, dürfte neue Kritik auf sich ziehen und auch die Verfassungsrichter nicht zufriedenstellen. Denn sollte Lauterbachs eigene Befürchtung eintreten und der Herbst eine verheerende neue Corona-Welle mit einer Überlastung der Kliniken bringen, würden klare Regeln fehlen, welche Patienten die knappen Intensivbetten und Beatmungsgeräte bekommen.

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