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Foto: Peter Fastl
Foto: Peter Fastl

Zuletzt wurde am Augsburger Strafjustizzentrum gegen den Haftbefehl gegen zwei junge Klimaaktivisten demonstriert. Nun gibt es einen neuen Termin für die Hauptverhandlung.

Augsburg
20.06.2023

Klimaaktivisten per Haftbefehl gesucht: Es gibt einen neuen Prozesstermin

Von Ina Marks

Plus Bei einem Prozess haben zwei Klimaaktivisten unentschuldigt gefehlt. Seitdem existiert ein Haftbefehl gegen sie. Nun gibt es einen neuen Termin am Augsburger Amtsgericht.

Die Klimaaktivisten Charlie Kiehne, 21, und Samuel Bosch, 20, befinden sich offenbar weiterhin auf freiem Fuß. Gegen die beiden wurde vergangene Woche Haftbefehl erlassen, weil sie ihrem Prozess am Augsburger Amtsgericht unentschuldigt ferngeblieben waren. Dort sollten sie sich für eine Protestaktion letzten Oktober bei der Regierung von Schwaben in Augsburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Aktivisten aus Ravensburg üble Nachrede und Hausfriedensbruch vor. Nächste Woche wird ein erneuter Versuch am Augsburger Amtsgericht gestartet.

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Wie Gerichtssprecherin Andrea Hobert bestätigt, wurde inzwischen für den kommenden Dienstag ein erneuter Hauptverhandlungstermin anberaumt. Nach ihrem aktuellen Kenntnisstand habe es bislang noch keine Festnahme der Aktivisten aus dem Protestcamp im Altdorfer Wald bei Ravensburg gegeben. Weitere Auskünfte gibt die Richterin mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Die beiden Angeklagten waren der Verhandlung zuletzt ferngeblieben, weil deren Anwalt Klaus Schulz, der regelmäßig Klimaaktivisten vertritt, terminlich verhindert war.

Prozess gegen Klimaaktivisten in Augsburg: Beschwerde gegen Haftbefehl ohne Erfolg

Ohne ihren Verteidiger wollten sie nicht vor Gericht treten. Der Jurist aus Ravensburg hatte eigenen Angaben zufolge im Vorfeld am Gericht mehrfach um eine Terminverschiebung gebeten, sei aber nicht gehört worden. Bei dem Haftbefehl handelt es sich um die härteste Maßnahme zur Maßregelung, wenn jemand unentschuldigt und offenbar vorsätzlich nicht zu einem Prozess erscheint. Er soll der Verfahrenssicherung dienen. Verteidiger Klaus Schulz legte beim Landgericht dagegen Beschwerde ein – ohne Erfolg.

„Nun entschied das Landgericht über die Beschwerde, ohne dass mir der Haftbefehl mit Begründung zugestellt worden wäre“, lässt der Rechtsanwalt über das Augsburger Klimacamp mitteilen. Dabei habe er das Amtsgericht dazu aufgefordert. Das sei rechtsstaatlich unterirdisch, so Schulz. Wie er weiter berichtet, habe das Landgericht lapidar argumentiert, dass sich die Angeklagten auch einen anderen Anwalt hätten suchen können, der nicht zum Verhandlungstermin verhindert gewesen wäre.

Bei Aktivistinnen und Aktivisten in und um das Augsburger Klimacamp hat der Haftbefehl für große Empörung gesorgt. Ende vergangene Woche demonstrierten rund 60 Menschen vor dem Strafjustizzentrum in Augsburg. 

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