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Verschärfungen beim Bürgergeld: Verbände warnen vor Nachteilen für Familien

Grundsicherung

Verschärfungen beim Bürgergeld: Verbände warnen vor Nachteilen für Familien

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    Ein Bündnis mehrerer Sozialverbände kritisiert die geplanten Verschärfungen bei der Grundsicherung, weil diese vor allem Kinder und Familien hart treffen würden.
    Ein Bündnis mehrerer Sozialverbände kritisiert die geplanten Verschärfungen bei der Grundsicherung, weil diese vor allem Kinder und Familien hart treffen würden. Foto: JackF, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Das Bürgergeld wurde schon seit seiner Einführung 2023 kontrovers diskutiert und steht nun kurz vor dem Aus. Die Bundesregierung plant eine Bürgergeld-Reform, die neben einem neuen Namen – Grundsicherung für Arbeitsuchende – auch zahlreiche Änderungen mit sich bringen soll. Dazu gehören strengere Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen sowie neue Regelungen zur Wohnkostenübernahme, Karenzzeit und zum Schonvermögen.

    Ein Bündnis aus 38 zivilgesellschaftlichen Organisationen hat nun in einem offenen Brief an die Bundesregierung vor den geplanten Verschärfungen bei der Grundsicherung gewarnt. Besonders Familien und Kinder könnten durch die Änderungen benachteiligt werden. In dem offenen Brief, den man zum Beispiel auf der Webseite des Paritätischen Gesamtverbands einsehen kann, appellieren die Verbände an die Regierung, die geplanten Reformen zu überdenken, da sie das Vertrauen in das Sozialsystem und die Integration von Erwerbstätigen gefährden könnten.

    Bürgergeld-Reform: Vor welchen Nachteilen für Familien warnen die Verbände?

    Laut den unterzeichnenden Verbänden könnten die neuen Regelungen insbesondere für Familien mit Kindern problematisch werden. Sie warnen, dass die Kürzung von Sozialleistungen nicht nur Einzelpersonen, sondern ganze Haushalte betreffen würde. Wenn der Regelbedarf gekürzt wird, fehle es den Familien an wichtigen Mitteln für den Alltag, was zu instabileren Wohnverhältnissen und kleineren Handlungsspielräumen führen würde. Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, sagte laut einer Pressemeldung: „Rund 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche beziehen Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch, das Bürgergeld und Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt, Anm. d. R.). In der politischen Debatte wird völlig außer Acht gelassen, dass sie die geplanten Verschärfungen unmittelbar betreffen – obwohl sie nichts für ihre Lage können.“

    In ihrem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Familienministerin Karin Prien (CDU) und Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) sowie die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD betonen die Verbände, dass besonders Kinder von den Kürzungen betroffen wären. Diese Veränderung könnte die Lebensqualität von Familien erheblich beeinträchtigen und zu einer weiteren sozialen Ungleichheit führen. Die Reform verschärfe den Druck vor allem auf Menschen, die Verantwortung für ihre Kinder und Angehörigen tragen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass jede dritte Bedarfsgemeinschaft in Deutschland eine Familie mit minderjährigen Kindern sei, sodass die Auswirkungen auf diese Gruppe besonders gravierend wären.

    Verschärfungen beim Bürgergeld: Was fordern die Sozialverbände?

    Insbesondere die geplanten Sanktionen gegen Personen, die Meldetermine versäumen oder keine Arbeitsangebote annehmen, werden von den Sozialverbänden als problematisch angesehen, da diese auch deren Familien betreffen könnten.

    • Der offene Brief fordert daher eine stärkere Rücksichtnahme auf die besonderen Bedürfnisse von Familien und Kindern. Die Verbände verweisen darauf, dass Sanktionen – wie das Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs – nicht auf Kosten der Kinder gehen oder gar die Existenz ganzer Familien gefährden dürfen.
    • Zudem soll ein existenzsichernder Mindestbetrag für Familien durch eine realistische Berechnung der Regelbedarfe sichergestellt werden.
    • Eine weitere Forderung betrifft die Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezuges, also die Beibehaltung der Karenzzeit. Im Gesetzentwurf zur neuen Grundsicherung ist aktuell vorgesehen, dass die Kosten der Unterkunft schon in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden sollen. Der „Deckel“ beträgt die anderthalbfache Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze. Von dieser Regelung wären besonders Haushalte mit Kindern und Alleinerziehende betroffen, zeigte eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
    • Zudem können Bürgergeld-Empfänger aktuell schon dazu verpflichtet werden, durch einen Umzug ihre Wohnkosten zu senken – laut Gesetzentwurf aber auch bereits im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezuges. Durch einen erzwungenen Umzug drohe Familien laut dem offenen Brief der Verlust von nachbarschaftlichen Hilfestrukturen und gewohnten sozialen Nahräumen wie Kita und Schule. Auch hier wird die Beibehaltung der Karenzzeit gefordert.
    • Eine weitere Verschärfung im Gesetzentwurf sieht vor, dass Eltern bereits ab dem ersten – statt wie zuvor ab dem dritten – Geburtstag ihres Kindes zur Erwerbsaufnahme verpflichtet werden können. Diese Erwartung erweise sich laut den Verbänden für viele Familien als realitätsfern. Sie verweisen auf die bundesweit fehlenden Kita-Plätze und fordern eine bessere Unterstützung für Eltern mit Kleinkindern in Form von Betreuungsangeboten und Beratungsansprüchen.

    Zu den Initiatoren des offenen Briefes gehören unter anderem pro familia, Zukunftsforum Familie und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Unterzeichnet wurde er von zahlreichen Wohlfahrts- und Sozialverbänden sowie kirchlichen Organisationen, darunter der Arbeiter-Samariter-Bund, der Förderverein gewerkschaftlicher Arbeitslosenarbeit, das Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, der Sozialverband Deutschland und der Sozialverband VdK.

    Schon im November 2025 warnten über 50 Organisationen mittels der Inititative #Gesundheit Unteilbar, dass die Bürgergeld-Reform unter Kanzler Merz soziale Ungleichheit verschärfe und vulnerable Gruppen wie Geflüchtete und psychisch Erkrankte besonders belaste.

    Was genau plant die Bundesregierung bei der Bürgergeld-Reform?

    Die Reform des Bürgergelds stellt eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung dar, informiert die Nachrichtenagentur AFP. Ziel der Reform ist es laut der Bundesregierung, mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und den Missbrauch von Sozialleistungen zu verhindern. Ein zentraler Bestandteil der geplanten Grundsicherungs-Änderungen ist eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten und des Sanktionssystems. Demnach sollen bei kompletter Arbeitsverweigerung die Zahlungen an Betroffene vorübergehend gestrichen werden können.

    Die Reform wurde laut AFP Mitte Januar 2026 erstmals im Bundestag debattiert und soll nach Angaben der Bundesregierung ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten.

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