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Foto: Stefan Kümmritz
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Die Spaziergänger behinderten massiv den Verkehr, insbesondere auch den Busverkehr, hier in der Neuen Mitte in Ulm.

Ulm
30.01.2022

Grüne und SPD fordern härteres Vorgehen gegen "Corona-Spaziergänge" in Ulm

Von Sebastian Mayr

Plus SPD und Grüne im Ulmer Gemeinderat bezeichnen die "Corona-Spaziergänge" als nicht tolerierbar. Sie fordern, dass die fälligen Strafen verhängt werden.

Der politische Druck, härter gegen die nicht angemeldeten "Corona-Spaziergänge" in Ulm vorzugehen, wächst. Grüne und SPD haben noch vor dem erneuten Protestzug am Freitag gefordert, dass die Verstöße geahndet werden. Zwar griff die Polizei am Freitagabend tatsächlich strenger durch als zuvor. Doch noch immer gab es mehr Verstöße als Strafen.

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Ulm sei zu einem Pilgerort für Gegnerinnen und Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen geworden, kritisieren die Mitglieder der Ulmer SPD-Gemeinderatsfraktion in einem Schreiben an Oberbürgermeister Gunter Czisch. Das liege daran, dass die Stadtverwaltung als Ortspolizeibehörde jegliche illegale Form von Demonstrationen toleriere. Auch die Allgemeinverfügung für eine Maskenpflicht habe keine Verbesserung gebracht. Im Gegenteil, die Ordnungsbehörden hätten am Montagabend erneut eine illegale Demonstration gewähren lassen und nur zwei Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet – bei rund 800 Teilnehmenden, von denen Beobachtungen zufolge nur die Hälfte eine Mund-Nase-Bedeckung getragen habe. "Eine herzlichere Einladung an die ‚Spaziergänger:innen’ hätte die Stadtverwaltung nicht aussprechen können. Falsch parkende Autos werden – zu Recht – mit einem "Strafzettel" versehen. Vorsätzlich und mehrfach gegen das Versammlungsgesetz verstoßende "Spaziergänger:innen" nicht", heißt es in dem Beschwerdebrief weiter.

SPD und Grüne Ulm fordern Durchgreifen bei "Corona-Spaziergängen" in Ulm

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So lief der erste "Corona-Spaziergang" mit Maskenpflicht in Ulm
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Rund 800 Demonstranten gingen am Montagabend in Ulm auf die Straße. Erstmals galt die per Allgemeinverfügung erlassene Maskenpflicht zwischen Donau und Olgastraße.

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Rund 800 Demonstranten gingen am Montagabend in Ulm auf die Straße. Erstmals galt die per Allgemeinverfügung erlassene Maskenpflicht zwischen Donau und Olgastraße.

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Rund 800 Demonstranten gingen am Montagabend in Ulm auf die Straße. Erstmals galt die per Allgemeinverfügung erlassene Maskenpflicht zwischen Donau und Olgastraße.

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Rund 800 Demonstranten gingen am Montagabend in Ulm auf die Straße. Erstmals galt die per Allgemeinverfügung erlassene Maskenpflicht zwischen Donau und Olgastraße.

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Rund 800 Demonstranten gingen am Montagabend in Ulm auf die Straße. Erstmals galt die per Allgemeinverfügung erlassene Maskenpflicht zwischen Donau und Olgastraße.

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Rund 800 Demonstranten gingen am Montagabend in Ulm auf die Straße. Erstmals galt die per Allgemeinverfügung erlassene Maskenpflicht zwischen Donau und Olgastraße.

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Rund 800 Demonstranten gingen am Montagabend in Ulm auf die Straße. Erstmals galt die per Allgemeinverfügung erlassene Maskenpflicht zwischen Donau und Olgastraße.

Die Rätinnen und Räte der SPD verweisen auch auf eine aufwiegelnde Nachricht in einer Organisationsgruppe im sozialen Netzwerk Telegram. Hier wurde zum Marsch aufgerufen, "zu den Mitschuldigen wie Presse- und Medienhäusern, Wohnhäusern der Politiker, Lehrer, Gemeinderäte etc.". Dass diese Aufrufe keine haltlosen Drohungen seien, zeigten Beispiele aus anderen Bundesländern. "Wir fragen uns, wann und welche Maßnahmen gegen diese demokratiefeindlichen Äußerungen und Aktionen unternommen werden, nachdem die Maskenpflicht der Allgemeinverfügung durch die Verantwortlichen ad absurdum geführt wurde", heißt es in dem Brief, in dem auch sofortige Maßnahmen sowie ein Bericht im Gemeinderat gefordert werden.

Auch die Fraktion der Grünen hält die unangemeldeten Demonstrationen "mehr denn je für nicht tolerierbar, weil die offensichtliche Missachtung der Masken-Allgemeinverfügung durch die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigt, wie wenig sie vom Rechtsstaat halten", so eine Pressemitteilung. Es handle sich bei dem Verhalten um einen demonstrativen Affront gegen den Rechtsstaat und seine Institutionen. Man erwarte, dass die Verstöße wirksam geahndet und die fälligen Ordnungsgelder verhängt werden. Die Rädelsführer, die mit der Organisation von unangemeldeten Demonstrationen gegen das Versammlungsrecht verstoßen, müssten ermittelt und nach den Bestimmungen des einschlägigen Strafrechts belangt werden.

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