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Foto: Doris Wegner
Foto: Doris Wegner

Am 30. September wird die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes auslaufen? Ist dann der „Rest of the World“ wieder uneingeschränkt erreichbar?

Ende der pauschalen Reisewarnung
28.09.2020

Reisen in Corona-Zeiten: Risikogebiete werden neu bewertet

Von Doris Wegner und Tinga Horny

Am Mittwoch wird die pauschale weltweite Reisewarnung aufgehoben. Nun wird es für Reisende noch komplizierter, den Überblick zu behalten, wohin sie, unter welchen Vorgaben reisen können.

Tirol, Mallorca, Paris oder Provence – das Auswärtige Amt warnt bald täglich vor neuen Reisezielen. Wenn am Mittwoch, 30. September, die weltweite Reisewarnung aufgehoben wird, dann bedeutet das für Urlauber, Reisevermittler und Veranstalter, dass sie sich noch intensiver mit der Situation vor Ort auseinandersetzen müssen. Denn man kann davon ausgehen, dass die pauschale Reisewarnung zwar für derzeit gut 160 Länder ausläuft, sie jedoch durch viele differenziertere und regionalere ersetzt wird. Zudem müssen Reisende damit rechnen, dass wesentlich kurzfristiger vorgewarnt werden wird, dann nämlich, wenn der Warnwert von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner überschritten wird. Wer am Wochenende aus Tirol zurückkam, hat gerade erfahren, wie schnell sich eine Situation ändern kann. Tirol wurde vergangenen Freitag zum Risikogebiet erklärt, und schon ist man von einem auf den anderen Tag von Quarantäne-Bestimmungen betroffen.

Der Verband der Deutschen Reiseveranstalter begrüßt zwar die pauschale Aufhebung der Reisewarnung, „als Schritt in die richtige Richtung“. Die Ungewissheit bleibe dennoch erhalten, so Präsident Norbert Fiebig, wann wieder gereist werden könne, beziehungsweise wann Unternehmer der Reisewirtschaft wieder Geld für ihren Lebensunterhalt verdienen könnten. Die Stimmung am Markt pendelt zwischen „Anspannung und Frustration ob der Machtlosigkeit gegenüber den Entwicklungen zu Corona“, sagt auch Susanne Wohlgemuth, PR-Managerin beim Münchner Reiseanbieter FTI.

"Wir werden Reisen auch wieder absagen müssen"

Wie wenig planbar das Reisen in Corona-Zeiten ist und wohl auch bleiben wird, zeigt das aktuelle Durcheinander. Ganz Spanien wurde nach der kurzen Öffnung in den Sommermonaten zum Risikogebiet erklärt, Reisewarnungen gibt es derzeit für weite Teile Frankreichs oder Kroatien. Andererseits lassen etwa Finnland, Thailand und Australien keine deutschen Touristen ins Land. Namibia hatte lange Zeit die Grenzen komplett dichtgemacht, seit September können Touristen wieder einreisen. Ist es derzeit schon kompliziert, den Überblick über die wechselnden Risikogebiete zu behalten, ab 1. Oktober wird es nicht einfacher. „Es wäre blauäugig zu denken, dass wir aufgrund von Corona nicht auch wieder Reisen in bestimmte Destinationen absagen müssen“, so Wohlgemuth. Tui hingegen plant, obwohl vor Spanien-Reisen gewarnt wird, Pauschalurlauber ab 3. Oktober auf die Kanarischen Inseln zu fliegen. Mit der Begründung: Urlauber sollen selbst entscheiden, ob sie ihren Urlaub trotz des Infektionsrisikos und möglicher Quarantäne bei der Rückkehr nach Deutschland antreten, so Marek Andryszak. Deutschlandchef des Konzerns.

Was tun, wenn mein Reiseziel zum Risikogebiet erklärt wird?

Grundsätzlich bedeutet eine Reisewarnung nicht, dass man das Urlaubsziel nicht mehr ansteuern darf. Vor der Corona-Pandemie standen meist Staaten auf der Liste, die von Krieg, jeder Art von Regimewechsel und Terrorismus betroffen waren. Seitdem die Weltgesundheitsorganisation am 11. März 2020 jedoch die Verbreitung von Covid-19 zur Pandemie erklärt hat, warnt das Auswärtige Amt auch vor Gebieten, in denen die Corona-Infektionen bedenklich steigen. Die amtliche Warnung bedeutet, dass man ab diesem Termin auf eigene Gefahr unterwegs ist. Auf konsularische Assistenz im üblichen Rahmen hat natürlich weiterhin jeder Anspruch.

Was sollte man nun vor einer Reise abklären?

Grundsätzlich sollten sich Urlauber um ihre Krankenversicherung kümmern, da eine Region schnell zum Risikogebiet erklärt werden kann. Wer in der Bundesrepublik versichert ist, ist auch in allen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen – EU-Mitglieder sowie Türkei und Tunesien – geschützt. Allerdings schadet eine Auslandskrankenversicherung nie, allein weil der nicht selten teure Rücktransport nach Deutschland in der Standardpolice einer Krankenversicherung nicht enthalten ist. Private Auslandskrankenversicherungen dürfen aber bei einer Reisewarnung oder im Pandemiefall ihre Leistungen einschränken. Das steht im Kleingedruckten des Vertrags – also unbedingt checken. Mittlerweile gibt es Covid-19-Zusatzpolicen.

Komme ich aus meinem Urlaubsland sicher wieder zurück?

Wer auf eigene Verantwortung in ein Risikoland reist, sollte den Rückzug mit einplanen. Die Airlines verhalten sich nicht einheitlich bei einer Reisewarnung. Manche fliegen nach Plan weiter, einige streichen Flüge und wiederum andere stellen den Flugverkehr ein. Wenn die Fluggesellschaft den gebuchten Flug annulliert, dann ist sie in der Verantwortung, für Ersatz zu sorgen, also einen neuen Flug zu organisieren. Wenn das nicht geht, muss sie für die Kosten der Weiterreise mit Bus, Bahn oder Mietwagen aufkommen. Aber dadurch kann die Hin- wie Heimreise nervig werden. Denn wer unerwartet über Land zum Ziel oder nach Hause fahren muss, hat die unterschiedlichen Corona-Regeln der Transitländer zu beachten. Über die Vorschriften informiert die Website reopen.europa.eu.

Was ist, wenn ich die Reise bei einem Pauschalreiseanbieter gebucht habe?

Wer mit einem Reiseveranstalter unterwegs ist, kann sich darauf verlassen, dass die Rückreise organisiert wird. Bei einer Reisewarnung haben Kunden das Recht, kurzfristig kostenlos zu stornieren. Sämtliche Gelder müssen zurückgezahlt, Gutscheine nicht angenommen werden. Meist aber sagen die Veranstalter von sich aus die Reise ab oder bieten alternativ andere Ziele an. Gäste, die bereits vor Ort sind, erhalten die Möglichkeit einer sofortigen Heimreise. Wer dies ablehnt, befindet sich ab diesem Zeitpunkt auf eigenes Risiko im Land und muss seine Rückreise notfalls selbst arrangieren.

Was ändert sich bei den Quarantäne-Bestimmungen?

Wer aus Gefahrengebieten zurückkehrt, plant am besten zwei Wochen Zeit mehr ein. Denn die seit 8. August eingeführte Testpflicht bei einer Rückreise aus Risikogebieten wird ab 1. Oktober von einer neuen Regelung abgelöst, die wieder längere Quarantänephasen vorsieht. Bis dato befreite ein negativer Test den Betroffenen vom Zwangsaufenthalt zu Hause, sobald das Ergebnis mitgeteilt wurde. Nun verkürzt ein negativer Corona-Test die Quarantänepflicht lediglich von 14 auf fünf Tage. Der Test war bisher kostenlos, wer ihn künftig finanziert, ist noch offen. Rückkehrer, die sich keinem Test unterziehen, müssen unverändert zwei Wochen in häusliche Isolation.

Wo informiere ich mich über die Bestimmungen vor Ort?

Staaten und Regionen, in denen die Corona-Infektionszahlen stark ansteigen, führen meist erneut strengere Pandemie-Beschränkungen ein. Maskenpflicht, Kontaktverbote, Restaurant- und Barschließungen sowie verkürzte Laden- und Betriebszeiten sind oft die Folge. Immer mehr Länder verlangen negative Corona-Tests bei der Einreise, die Nachweise dürfen nicht älter als 48 beziehungsweise 72 Stunden sein. Über die aktuellen Bestimmungen informieren das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut. Auch Reiseveranstalter, wie die Tui, bieten auf ihrer Homepage einen Überblick. Tourismusorganisationen informieren oft über die Covid-19-Situation und die Einreisebedingungen.

Wie haben die Reiseveranstalter auf die Corona-Krise reagiert?

Die meisten bieten großzügige Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten an. Viele Anbieter haben ihr Winterprogramm deutlich zurückgefahren, den nächsten Sommer schon buchbar gemacht. FTI und Alltours verzichten auf Frühbucherrabatte. Tui, die Marken von Der Touristik (Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen) und Schauinsland bieten Frühbucher-Vergünstigungen.

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