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Foto: Alexander Kaya
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Die Allgemeinverfügung der Stadt Ulm zur Maskenpflicht in der Innenstadt zu den Zeiten der "Corona-Spaziergänge" hat im Netz wilde Debatten ausgelöst.

Ulm/Sigmaringen
11.02.2022

Klage gegen Maskenpflicht abgelehnt: So begründet das Gericht die Entscheidung

Von Michael Kroha

Plus Die "Zwangsandrohung" hat die Stadt Ulm schon aus der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht genommen. Das Gericht hat nun über den Rest der Beschwerde entschieden.

Es war die Rede vom "Schießbefehl" und dem "3. Weltkrieg". Die Allgemeinverfügung der Stadt Ulm zur Maskenpflicht in der Innenstadt zu den Zeiten der "Corona-Spaziergänge" hat im Netz wilde Debatten ausgelöst. Nachdem ein Ulmer zusammen mit Rechtsanwalt und einstigem Querdenken-Vertreter Markus Haintz Beschwerde beim Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen eingelegt hatte, reagierte die Stadt und entfernte, wie berichtet, die "Zwangsandrohung" aus der Verfügung. Am Freitag hat das VG nun über weitere Anliegen der Beschwerde entschieden.

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Wie VG-Sprecher Julian Thüry erklärt, habe der Antragsteller, eine Privatperson aus Ulm, nicht nur gegen den Passus zur "Zwangsandrohung" Beschwerde eingelegt, sondern auch allgemein gegen die Maskenpflicht. Nach dessen Auffassung sei die nicht verhältnismäßig, nicht bestimmt genug und müsse daher gekippt werden.

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In einem "sehr umfangreichen Angriff" sei in dem Eilantrag unter anderem damit argumentiert worden, dass in der Verfügung nicht ausreichend angegeben sei, wo die Maskenpflicht zu gelten hat. Zudem habe der Antragsteller die Meinung vertreten, ein Mund-Nasen-Schutz sei im Freien nicht erforderlich, da dort die Aerosole "harmlos" und aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ohnehin "nicht so bedenklich" seien. Hinzu komme, dass die Auslastung der Krankenhäuser sowie der Intensivstationen derzeit nicht so schwerwiegend sei.

Gericht lehnt Eilantrag gegen Maskenpflicht in Ulm ab

Die Kammer des VG ist dem nicht gefolgt. Der Eilantrag wurde abgelehnt - zumindest insoweit, als dass die Beschwerden noch anhänglich waren. Weil die Stadt zuvor den Passus zur "Zwangsanordnung" entfernt hatte, wurde das seitens der Kammer gar nicht mehr behandelt. Doch hätte dieser standgehalten? Der Gerichtssprecher wollte dazu keine Aussage treffen. Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU) hatte diesen Schritt in einer Mitteilung damit begründet, "weiteren Fehlentwicklungen den Boden" entziehen zu wollen und mahnte eine Rückkehr zu einer sachlichen und rationalen Diskussion an.

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Erneuter "Corona-Spaziergang": Polizei mit starken Kräften vor Ort
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Nach der Rangelei mit verletzten Beamten am vergangenen Freitag war die Polizei beim "Spaziergang" am Montag mit starken Kräften vor Ort. Es kamen wohl weniger Menschen als bislang.

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Das Gericht begründet ihre Entscheidung, an der Maskenpflicht festzuhalten, damit, dass der räumliche Bereich hinreichend bestimmt sei. Nämlich immer montags von 17.45 bis 20 Uhr sowie freitags von 18.45 bis 21 Uhr und in der Zone zwischen Münchner Straße, Olgastraße, Friedrich-Ebert-Straße/Zinglerstraße sowie dem Donauufer zwischen Gänstorbrücke und Eisenbahnbrücke. Zudem sieht das Gericht eine Rechtsgrundlage für die Verfügung als gegeben an. Auch wenn Omikron sich aktuell weniger stark auf die Hospitalisierungsrate und Todesfälle auswirke, seien die Infektionszahlen in Ulm mit einer Inzidenz von über 2000 "sehr hoch" und würden höher liegen als im Landesdurchschnitt. Eine Belastung der Intensivstationen sei zwar "noch nicht im steigenden Trend", aber immer noch "stark" gegeben. Zum Argument, Aerosole seien unter freiem Himmel "harmlos", vertritt die Kammer die Meinung: "Wo Menschen eng zusammenstehen und lautstark ihre Meinung kundtun, sei es durchaus denkbar und zu befürchten, dass es zu Aerosolübertragungen kommt", so der Sprecher. Insofern sei die Verfügung auch mit der Versammlungsfreiheit der "Spaziergänger" vereinbar.

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Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht werden.

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