Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schwabmünchen
Icon Pfeil nach unten

Windkraft: Standorte, Bürgerinitiativen und aktuelle Pläne im Augsburger Land

Landkreis Augsburg

Windkraft spaltet die Gemüter im Augsburger Land

  • |
  • |
  • |
  • |

    Kaum ein anderes Thema beschäftigt derzeit so viele Leser und Leserinnen: Windkraft und die Frage, wo in der Region Anlagen gebaut werden. Ein kleiner Überblick zeigt die aktuellen Entwicklungen.

    Wo überall sind Anlagen im Gespräch? Woche für Woche landen in den Verwaltungen der 46 Kommunen im Landkreis neue Anfragen von Investoren und Projektanten. Die kleine Auswahl zeigt, wie groß das Interesse ist, mit Windkraft Strom zu erzeugen. Der Windpark im Scheppacher Forst zwischen Zusmarshausen und Burgau soll um zwei weitere Anlagen erweitert werden. Knapp 250 Meter hoch werden die beiden Windräder mit einer Nabenhöhe von 162 und einem Rotordurchmesser von 175 Metern sein. Die Leistung der beiden Anlagen ist wesentlich größer als die der bereits bestehenden und beträgt jeweils sechs Megawatt. Im westlichen Landkreis sind auch vier Anlagen bei Ettelried geplant. Sie sollen eine Nennleistung von je 6,2 Megawatt und eine Nabenhöhe von je 165 Metern haben. An der Landkreisgrenze im Bereich Ziemetshausen ist derzeit von 15 Anlagen die Rede. Dort gibt es große Proteste. Der Wallfahrtsdirektor von Maria Vesperbild, Michael Menzinger, will kein „Sperrgebiet“ für seine Wallfahrer. Er fordert einen Fünf-Kilometer-Radius ohne Windräder um Maria Vesperbild. Im nördlichen Landkreis verfolgt das Unternehmen GP Joule derzeit das Projekt „Bürgerwind am Rohrholz“. Beteiligt sind die drei Gemeinden Buttenwiesen, Ehingen und Kühlenthal. Aktuell befinden sich vier Windenergieanlagen in einem fortgeschrittenen Genehmigungsprozess. Bereits genehmigt sind die vier Anlagen, die GP Joule im Weisinger Forst zwischen Altenmünster, Glött, Winterbach und Holzheim plant. Für den Windpark im Westen von Bobingen läuft bereits das Genehmigungsverfahren. Dort sollen zehn Anlagen mit einer Höhe von 260 bis 270 Metern gebaut werden. Ob es dann tatsächlich so viele werden, ist offen. Derzeit prüfen 19 Fachbehörden die Umsetzbarkeit des Vorhabens. Es geht um Brand- und Katastrophenschutz oder den Natur- und Bodenschutz. Fachliche Einschätzungen werden dazu unter anderem von der Regierung von Schwaben, der Stadt Bobingen und der Bundeswehr abgegeben.

    Unternehmer nimmt am Ottilienberg Abstand von den Plänen

    Welche Pläne sind vom Tisch? Der Windpark am Ottilienberg bei Biberbach im nördlichen Landkreis. Der komplette Genehmigungsantrag über zwölf Windenergieanlagen, welcher beim Landratsamt Augsburg eingereicht worden war, wurde durch GP Joule zurückgezogen. „Da die Gemeinde Biberbach aktuell von einem Windprojekt Abstand nehmen möchte, werden wir aktiv keine weiteren Planungsschritte auf dem Biberbacher Gemeindegebiet verfolgen“, teilt das Unternehmen mit. GP Joule hatte auf dem Ottilienberg in einem Gebiet geplant, welches nach aktuell noch gültigem Regionalplan eine Privilegierung für Windenergieanlagen vorsieht. Der in der jüngsten Sitzung des Regionalen Planungsverbandes Augsburg festgelegte Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent ändert allerdings die Planungsgrundlagen. „Dies hat zur Folge, dass das Planungsrecht für Windenergieanlangen entfällt, weshalb GP Joule den Genehmigungsantrag zurückgezogen hat“, teilt das Unternehmen mit.

    Bürgerinitiativen und Befürworter

    Wo gibt es Gegenwind? Eine der größten Initiativen im Landkreis hat sich gebildet, als die Pläne für einen Windpark im Westen von Bobingen bekannt wurden. Die Bürgerinitiative Gegenwind-Augsburg setzt sich für eine maßvolle, naturverträgliche und wirtschaftlich tragfähige Energiewende in der Region Augsburg ein. Im Mittelpunkt stehen der Schutz des Naturparks Westliche Wälder, die Stärkung kommunaler Planungshoheit sowie die Wahrung von Landschafts- und Lebensqualität. Unter anderem mit Plakaten, Infobriefen und an Ständen machen die Mitglieder auf das Projekt im Westen von Bobingen aufmerksam. An einer Online-Petition haben sich bislang fast 15.000 Unterzeichner beteiligt.  Im Holzwinkel gründete sich das Waldschutz-Bündnis, das in Emersacker, Heretsried und Lauterbrunn Unterschriften sammelte. Die Aktion habe die mehrheitliche Ablehnung der Windparks im Wald und der Umzingelung durch Windkraftanlagen bestätigt, so die Initiatoren. Über 30 Bürgerinitiativen, Naturschutz- und Landschaftsschutzvereine in Bayern haben sich mittlerweile zum „Bündnis haltet inne - Windkraft braucht Grenzen“ zusammengeschlossen.

    Gibt es auch Befürworter? In Bobingen gibt es eine Gruppe von Windkraft-Befürwortern, die sich für den Bau von Windenergieanlagen in der Stadt engagieren. Ziel soll es sein, die Bobinger Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg zur Energiewirtschaft der Zukunft mitzunehmen. Dabei soll über die Vorteile von Windkraftanlagen gesprochen werden, die Nachteile aber nicht unter den Teppich gekehrt werden, sagt Stadtrat Lukas Geirhos. Er gehört zu den Initiatoren der Befürworter, die ein Gegengewicht zu den ablehnenden Initiativen sein wollen. Ein großer Befürworter ist auch der Bund Naturschutz. Johannes Enzler, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Augsburg, sagt: „Die Windenergie leistet einen wesentlichen Beitrag zur CO-Minderung und damit zum Klimaschutz.“ Sie stelle die effizienteste regenerative Energiequelle in Bezug auf den Flächenverbrauch dar und liefere im Jahresverlauf relativ gleichmäßig Energie.

    Wo gebaut werden darf

    Wo dürfen Anlagen gebaut werden? In Bayern dürfen Windkraftanlagen in regional und kommunal ausgewiesenen Windenergiegebieten, im Wald unter Einhaltung bestimmter Abstände, entlang von Bahnstrecken und Bundesstraßen sowie in der Nähe von Gewerbegebieten gebaut werden, die mit dem regionalen Flächenziel noch nicht erreicht sind. Zu einem Novum in Bayern kam es im September: Im regionalen Planungsverband Augsburg, dem Stadt und Landkreis Augsburg sowie die Landkreise Aichach-Friedberg, Dillingen und Donau-Ries angehören, wurde für den Windenergie-Regionalplan das Teilflächenziel von 1,1 Prozent festgestellt. Das bedeutet: Damit entfällt die bisher geltende gesetzliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich. Einen groben Überblick, welche Flächen dafür theoretisch in Fragen kommen, liefert die sogenannte Gebietskulisse Windkraft.

    Von der Planung bis zum Bau einer Anlage

    Was passiert vom Plan bis zum Bau? Von der Planung bis zum Bau einer Anlage ist es ein langer Weg. Entscheidend ist das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren. Dafür maßgebend ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dieses stellt sicher, dass Immissions- und Umweltschutzauflagen eingehalten werden und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Vereinfacht geht es darum, dass Fachbehörden die Umsetzbarkeit eines Vorhabens prüfen. Es gibt zwei Arten von Verfahren: Das förmliche und das vereinfachte. Letzteres greift laut Gesetz für Windparks mit weniger als 20 Windrädern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig. Die Pflicht dazu besteht, wenn eine Windfarm mit 20 und mehr Anlagen mit jeweils mehr als 50 Metern Gesamthöhe errichtet und betrieben werden soll. Beim UVP-Verfahren müssen sowohl betroffene Gemeinden als auch die Öffentlichkeit beteiligt werden.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren