Hardhofgruppe: Der neue Brunnen läuft bald im Probebetrieb
Die Hardhofgruppe Rehling muss beim neuen Tiefbrunnen im Lechfeld Auflagen erfüllen. Die Ausgleichszahlungen werden nicht von allen beantragt.
Für den neuen Tiefbrunnen des Wasserzweckverbands Hardhofgruppe beginnt bald ein Probebetrieb. Wie Vorsitzender Bernhard Jakob in der jüngsten Zweckverbandssitzung berichtete, werden bis Ende dieser Woche die elektrotechnischen Voraussetzungen dafür abgeschlossen sein. Dann soll es losgehen.
Wie berichtet, war der ursprüngliche Wasserrechtsantrag für den Brunnen 4 abgelehnt worden, weil Nachweise für das Schutzgebiet dieses Brunnens, ein endgültiger Wasserrechtsantrag für Brunnen 3 und Planungen zur Auflassung von Brunnen 1 und 2 fehlten. Für den jetzt genehmigten Probebetrieb gibt es einige Auflagen: Das Mischungsverhältnis des geförderten Wassers mit dem aus Brunnen 3 muss bei 50:50 liegen. Ein Betriebstagebuch muss geführt werden. Außerdem sind viele Wasseruntersuchungen zu Uran und das Abschiebern (Außerbetriebsetzung) von Brunnen 1 und 2 während des Probebetriebs gefordert. Derzeit werden die elektrotechnischen Voraussetzungen für den Probebetrieb geschaffen. Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche kann er dann starten.
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