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  3. Landwirtschaft: Kommt der Schrobenhausener Spargel bald aus Norddeutschland?

Landwirtschaft
20.01.2015

Kommt der Schrobenhausener Spargel bald aus Norddeutschland?

Echter Schrobenhausener Spargel darf nur in einer bestimmten Region angebaut werden.
Foto: Hermann Ernst

Das Freihandelsabkommen TTIP macht den Bauern Sorgen. Wird ihr Produkt nicht geschützt, könnten bald andere Anbieter auf den Markt drängen. Dabei ist unser Spargel einzigartig.

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der Europäischen Union erhitzt die Gemüter. Gegner befürchten, dass die Nürnberger Bratwurst bald aus Kentucky oder der Schrobenhausener Spargel aus Norddeutschland kommen könnten. Spargel-Fachberater Peter Strobl vom Landwirtschaftsamt Pfaffenhofen erklärt, was die weißen Stangen aus der Region einzigartig macht.

Welcher Spargel darf den Titel Schrobenhausener Spargel tragen?

Peter Strobl: Das hängt von mehreren Faktoren ab. Der Spargel darf nur in bestimmten Gemeinden in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm angebaut werden. Er darf nur auf einem bestimmten Boden kultiviert werden. Der Spargel muss entsprechend aufbereitet werden, der Bleichspargel darf maximal 22 Zentimeter lang sein. Zudem gibt es produktions-technische Vorgaben. Die zwei wichtigsten Punkte sind aber das geografische Gebiet und die Mitgliedschaft beim Erzeugerverband.

Warum ist die Mitgliedschaft so wichtig?

Strobl: Da bei der Etikettierung des Produktes die patentrechtlich geschützte Kollektivmarke – also das Logo – des Spargelerzeugerverbandes Südbayern zusammen mit dem gelben EU-Zeichen g. g. A. („Geschützte geografische Angabe“, Anmerkung der Redaktion) vorgeschrieben sind, ist auch die Mitgliedschaft im Spargelerzeugerverband Voraussetzung.

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Die Bezeichnung wird also durch eine Verordnung der Europäischen Union geschützt?

Strobl: Seit 2011 dürfen etwa 100 Spargelerzeuger laut dem „Einzigen Dokument“ der EU den Namen „Schrobenhausener Spargel“, „Spargel aus dem Schrobenhausener Land“ und „Spargel aus dem Anbaugebiet Schrobenhausen“ führen.

Wann haben Sie beschlossen, die Bezeichnung durch die EU schützen zu lassen?

Strobl: Das war ein umfangreicher Prozess. Wir hatten eine Vorlaufzeit von zehn Jahren. Das Landwirtschaftsministerium hatte uns damals dazu geraten. Dann haben wir die Betriebe befragt, Dokumente ausgewertet und es gab eine Reihe von Besprechungen. Weiterhin wurde eine Verbraucherumfrage durchgeführt. 2003 ist dann die erste Spezifikation, so hieß das damals noch, beim Deutschen Markenamt eingereicht worden. Danach gab es aber noch Einsprüche der EU. Wie gesagt, das Ganze war sehr langwierig.

Die Tradition des Schrobenhausener Spargels

Den Schrobenhausener Spargel gibt es aber nicht erst seit ein paar Jahrzehnten. Welche Tradition steckt dahinter?

Bereits im Jahr 1856 lieferte der Graf von Sandizell Spargel an die herrschaftliche Küche nach München. Danach ist in der Region schon Spargel angebaut worden. Wichtig ist das Jahr 1913. Damals pflanzte Christian Schadt eine erste Anlage im großräumigen Feldanbau im Schrobenhausener Anbaugebiet. Er hatte sein Wissen aus dem hessischen Ried mitgebracht. Zunächst beäugten ihn die Bauern misstrauisch. Doch das änderte sich schnell.

Welche Bedeutung haben die Böden?

Strobl: Die sandigen Böden um Schrobenhausen, mit einem gewissen Schluff- und Lehmanteil, bieten die besten Voraussetzungen für den ausgezeichneten Geschmack. Sie haben die Bekanntheit und den guten Ruf wesentlich geprägt.

Sie sind kein Experte für internationale Freihandelsabkommen, aber dennoch bereitet ihnen als Fachberater TTIP wohl Sorgen. Wie sehen die aus?

Strobl: In den Medien wird oft die Nürnberger Bratwurst als Beispiel angeführt. Allerdings beziehen die Hersteller die Rohware nicht aus dem Nürnberger Raum. Unser Spargel wird ausschließlich in der Region erzeugt. Wir unterscheiden uns also von der Nürnberger Bratwurst. Grundsätzlich kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass diese bekannten Regionalprodukte nicht mehr geschützt werden. Ich glaube, dass darüber noch weitere politische Diskussionen geführt werden müssen.

Fühlen Sie sich durch die bayerische Regierung unterstützt?

Strobl: Ich habe bisher noch mit keinem Vertreter der bayerischen Regierung gesprochen. Aber ich hoffe sehr, dass die Regierung uns unterstützt.

Der Bundesagrarminister und CSU-Politiker Christian Schmidt hat mit der Formulierung „Wir können nicht jede Wurst schützen“ für Aufregung gesorgt. Verfolgen Sie die Diskussion in den Medien?

Strobl: Ich denke, dass der Schrobenhausener Spargel einmalig und schützenswert ist. Wenn man so ein Produkt nicht schützen kann, dann verstehe ich die Markenpolitik nicht mehr. Alles andere wäre auch ein Bärendienst gegenüber den Verbrauchern.

Interview: Philipp Schröders

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