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Gemeinderat II
15.11.2018

Wie geht’s weiter mit der Wochenendsiedlung?

Immer mehr Menschen haben in Sainbach ihren Hauptwohnsitz. Das ist aber nicht erlaubt

Nur nach Vorlage eines Bebauungsplanes wollte der Gemeinderat darüber entscheiden, ob er der Erhöhung eines Wochenendhauses zustimmen werde. Hintergrund war, dass das Gremium im Laufe der Jahre dem Antragsteller immer wieder Befreiungen genehmigt hatte. Für einige Gemeinderäte stellte sich die grundsätzliche Frage, ob der Bebauungsplan für das Sondergebiet in Sainbach überarbeitet werden soll. Im aktuellen Fall ergaben die Berechnungen, dass die im Bebauungsplan vorgeschriebene Firsthöhe durch die geplante Erhöhung nicht überschritten wird. Lediglich die Dachneigung verändert sich. Damit konnten die meisten Gemeinderäte leben. Mit einer Gegenstimme stimmten sie zu. Lorenz Nefzger erinnerte sich, dass er 2008 wegen der erteilten Befreiungen massive Kritik einstecken musste. Seine Überlegung: „Irgendwann müssen wir uns Gedanken machen, den Bebauungsplan für Sondergebiete ganz zu überarbeiten.“ Das sah auch Robert Müller so. Immer mehr Menschen nutzen die Wochenendsiedlung als Hauptwohnsitz, sagte er und fragte: „Wie sieht es mit dem Gesamtpaket Wochenendsiedlung aus?“ Die Umwandlung in ein normales Baugebiet sei schon mal im Gespräch gewesen, sagte Bürgermeister Karl Metzger. „Da standen einige Wochenendler mit dem Rechtsanwalt vor der Tür.“ Daraufhin hatte die Gemeinde diesen Gedanken nicht mehr weiterverfolgt. Rein rechtlich sei es nicht zulässig, ein Wochenendhaus als Hauptwohnung zu nutzen, so Metzger. „Es wird nur geduldet.“ (drx)

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