Räte wollen nur ganz bestimmte Zäune
Grundstücksbesitzer haben aber andere Vorstellungen
Sowohl im Seerosen- als auch Libellenweg beantragten Grundstückseigentümer eine isolierte Befreiung zur Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes, der eine zum Ortsrand hin, der andere auf eine Einfriedungshöhe von 1,4 Meter. Beide Anträge lehnte der Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich ab. Sie wollten keine Präzedenzfälle schaffen, um dann eventuell mit weiteren Befreiungsanträgen konfrontiert zu werden.
Das Gremium stimmte zur Bildung einer Erschließungseinheit im Baugebiet Bei den Angern in Mödishofen zu. Grund: Der Beitragssatz für die Anlieger des Angerwegs durch die Bildung einer Einheit mit knapp 56 Euro pro Quadratmeter werde nicht höher ausfallen als bei einer getrennten Veranlagung mit rund 96 Euro.
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