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Lesertelefon
28.08.2012

Grablichter und Blumen verboten

Urnengräber wie dieses dürfen nicht geschmückt werden.
Foto: Archiv

Bei Urnengräbern ist Schmuck nicht erlaubt; Leser wünscht mehr Kulanz

Noch nicht einmal ein Licht für den verstorbenen Vater aufstellen zu dürfen, das schockt Herwig Kleiner. Er hat ein Urnengrab auf dem Naturfriedhof im Westfriedhof gekauft und ärgert sich jetzt über ein Schreiben der Friedhofsverwaltung, das alle Grabbesitzer auffordere, jeglichen Schmuck zu entfernen. „Das Urnenkreuz der Beerdigung unseres Vaters und die noch blühende Schale werden später sowieso entfernt, nur ein Grablicht und eine kleine Schale sollten bleiben“, erklärt er. Die Lichter seien ein gängiges Ritual auf Friedhöfen, daher könne er die Vorschriften nicht nachvollziehen.

„Wir haben Verständnis für das Bedürfnis der Angehörigen, die Gräber zu bestimmten Anlässen zu schmücken, sei es mit Blumen oder einem Grablicht“, sagt Helmut Riedl, Abteilungsleiter des Bereichs Friedhofswesen der Stadt. Denn das gehörte zur Trauerarbeit. Doch der Schmuck sorge für Probleme, insbesondere bei der Pflege der Grünflächen. „Die Mitarbeiter müssen alles wegräumen, um beispielsweise Rasen mähen zu können, und nachher jeden Schmuck wieder richtig zuordnen – und Abfall wie abgebrannte Plastikgrablichter entsorgen. Das kostet Zeit, die dann für andere Aufgaben fehlt.“ Oft kümmern sich auch Angehörige nicht um das Grab. Blumen verdorren, „das sieht hässlich aus und ärgert andere Friedhofsbesucher“, so Riedl.

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