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24.04.2010

Justiz

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss des Landgerichts, eine Anklage gegen die Führungsriege des Großbordells "Colosseum" abzulehnen (wir berichteten), hatte keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht hat jetzt in einem Beschluss die Entscheidung der 9. Kammer des Landgerichts gestützt. Damit sind die Strafverfolger mit ihrem Kurs, die Führungsriege des Bordells wegen Schwarzarbeit im Rotlichtgewerbe zu belangen, gescheitert. Der Zoll hatte das Bordell, in dessen Umfeld auch schon wegen Menschenhandels ermittelt wurde (bisher ohne durchschlagenden Erfolg), 2008 durchsucht. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass die Prostituierten dort wie Angestellte behandelt würden - somit würden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Das Landgericht stufte in seiner obligatorischen Prüfung der Anklageschrift auf ihre Stichhaltigkeit die Prostituierten aber als Selbstständige ein, da diese das Geld von den Freiern und nicht vom Bordell erhielten. Dies sah auch das Oberlandesgericht ähnlich. (skro)

Justiz

"Colosseum": Entscheidung des Gerichts gestützt

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