Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Elektro-Wasserpfeife: E-Shishas: Mediziner warnen vor gefährlichem Jugend-Trend

Elektro-Wasserpfeife
21.04.2014

E-Shishas: Mediziner warnen vor gefährlichem Jugend-Trend

Sie sind bunt, sehen auf den ersten Blick aus wie Stifte und sind vor allem bei Schülern begehrt: Von sogenannten E-Shishas raten Fachleute ab.
Foto: Daniel Reinhardt (dpa)

Elektro-Wasserpfeifen sind der neue Modetrend bei Jugendlichen. Die E-Shishas sind zwar nikotinfrei, trotzdem wird vor ihnen gewarnt. Lehrer und Eltern sind verunsichert.

E-Shishas sind legal. Beim Rauchen schmecken sie nach Kirsche, Apfel oder Schokolade. Die nikotinfreien Elektro-Wasserpfeifen sind der neue Modetrend bei Jugendlichen. Doch Jugendschützer und Suchtberater sind alarmiert.

Die als E-Shisha oder Shisha-to-go angebotenen Glimmstängel seien vor allem bei Schülern auf dem Weg zur Schule oder in Pausen beliebt, berichtet die Suchtpräventionsberaterin beim Nürnberger Jugendamt, Renate Rumrich. Sie sieht im vermeintlich harmlosen E-Shisha-Paffen den Einstieg in die Tabaksucht - und rät deshalb ebenso wie Krebsforscher nachdrücklich davon ab.

Beliebte Aromen in den E-Shishas

Zur Verbreitung der E-Shisha tragen vor allem beliebte Aromen wie Kirsche, Schokolade, Apfel oder Pina Colada bei. Sie sind in den zigaretten-ähnlichen Mundstücken in Form aromatisierter Fluids enthalten. Ein Mini-Akku sorgt über einen Glimmdraht für eine Verdampfung der Flüssigkeit. Nach Angaben eines Nürnberger Shisha-Händlers enthält eine Einweg-E-Shisha Fluid für rund 500 Züge und kostet rund sieben Euro. Daneben gebe es Mehrweg-Varianten mit Nachfüllmöglichkeit.

Viele Eltern, Lehrer und Jugendsozialarbeiter reagieren nach Rumrichs Angaben verunsichert auf die Verbreitung von E-Shishas bei Jugendlichen. "Viele fragen sich: Was ist das überhaupt? Sind Shishas erlaubt? Wie gesundheitsschädlich sind sie?" Das Nürnberger Jugendamt rät Jugendlichen strikt davon ab: "Denn es gibt bislang keine Untersuchungen, die zeigen, wie sich die Wirkstoffe der E-Shishas auf die Gesundheit der Jugendlichen auswirken." Außerdem sei es von der E-Shisha zur normalen Zigarette meist nur ein kurzer Weg.

Elektro-Wasserpfeifen auf manch Schulgelände verboten

Viele Nürnberger Schulen haben inzwischen den Konsum der Elektro-Wasserpfeifen auf dem Schulgelände untersagt. Außerhalb des Schulgeländes sei dem Konsum der E-Shishas dagegen nach jetziger Gesetzeslage kaum beizukommen, räumt Rumrich ein. Solange die verwendeten Fluids keinen Tabak oder Nikotin enthielten, fielen sie nicht unter das Jugendschutzgesetz.

Das hält auch das bayerische Landesjugendamt in München für einen "unbefriedigenden Zustand". Denn gerade wegen der oft fruchtigen und süßen Aromen würden besonders Kinder und Jugendliche angesprochen. "Im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wäre es erstrebenswert, dass auch E-Zigaretten von Paragraf 10 des Jugendschutzgesetztes umfasst werden", fordert die Behörde. Der Paragraf 10 verbietet den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige.

E-Shishas: Krebsforscher warnen vor krebserzeugenden Substanzen

Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg hat sich erst Mitte März dafür ausgesprochen, "elektronische Inhalationsprodukte wie E-Zigaretten und E-Shishas genauso zu behandeln wie herkömmliche Zigaretten". Mit dem Dampf der Produkte inhalierten die Jugendlichen nicht nur die atemwegsreizende Grundsubstanz Propylenglykol. "Teilweise enthält der Dampf auch krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Nickel oder Chrom", warnen die Krebsforscher. Die Langzeitfolgen einer häufig wiederholten Inhalation dieses Chemikaliengemischs seien noch unbekannt.  dpa/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.