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Mollath-Prozess
24.07.2014

Einweisung von Gustl Mollath wird geprüft

Gustl Mollaths umstrittener Fall hat bundesweit für Aufregung gesorgt. Heute geht es um die Frage: War seine Einweisung in die Psychatrie rechtens?
Foto: Archivfoto Marcus Brandt/ dpa

Wurde Gustl Mollath 2006 zurecht in die Psychatrie eingewiesen? Diese Frage prüft das Regensburger Gericht am Donnerstag. Zwei Gutachten stehen im Mittelpunkt.

Die zwei psychiatrischen Gutachten aus alten Verfahren werden am Donnerstagmorgen vorgetragen. Im Mittelpunkt steht dabei die Expertise aus dem Jahr 2006 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, nach der Mollath in die Psychiatrie geschickt worden war. Zudem wird ein Psychiater gehört, der den bereits eingewiesenen Nürnberger im Betreuungsverfahren zu dessen Geschäftsfähigkeit untersucht hatte.

Bis Mitte August läuft das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath

Der 57 Jahre alte Mollath muss sich vor dem Landgericht Regensburg wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Unter anderem soll er 2001 seine damalige Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben.

Laut Anklage hat Mollath sich an Menschen rächen wollen, die an der Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich sonst irgendwie gegen ihn gewandt hatten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath im Jahr 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und ihn stattdessen in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. Das Gericht hat bis Mitte August weitere sechs Verhandlungstage angesetzt. dpa

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